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BioLaGu – Projekt: Fledermauserfassung im geplanten Windpark „Weertzen“ Endbericht 2007<br />

7. Konfliktanalyse und Bewertung<br />

7.1. EINLEITUNG<br />

Im Rahmen der Konfliktanalyse wird ermittelt, ob es sich bei der Errichtung der geplanten<br />

Windkraftanlage/-park um einen Eingriff nach § 8 BNatSchG bzw. den jeweiligen Ländergesetzen<br />

handelt.<br />

Konflikte zwischen Windkraftanlagen/-park und Lebensräumen von Fledermäusen können<br />

sich prinzipiell dann ergeben, wenn<br />

<br />

<br />

<br />

Quartiere vernichtet,<br />

Fledermausflugstraßen und Zugrouten durchschnitten oder beeinträchtigt oder<br />

Baukörper in Jagdgebieten errichtet<br />

werden. Aus Gründen der Risikovorsorge wird sowohl in einer Resolution von EUROBATS<br />

(2005), als auch in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Studie HÖTKER<br />

et al (2005) vorgeschlagen bei der Windparkplanung auf Waldstandorte oder in Waldnähe,<br />

Bergpässe und schmale Gebirgskämme ganz zu verzichten.<br />

In einer Arbeit von DÜRR & BACH (2004) wurde dargestellt, dass es sich bei der Analyse<br />

der Kollisionsopfer eher um multifaktorielle Gründe handelt. Faktoren, wie die zeitliche Verteilung<br />

der Tiere, die Standortlage in Bezug zu Strukturen und Gehölzen, die unterschiedlichen<br />

Bautypen, Nabenhöhe und Rotordurchmesser der WEA waren dabei von Bedeutung.<br />

Dass möglicherweise die Standortwahl in Abhängigkeit zur Vegetation als auch ein erhöhtes<br />

Fledermausvorkommen (Zug und Rastplätze, Quartierareale) eine entscheidende Rolle spielen,<br />

zeigen zusammengestellte Daten der Tagung in Bratislava EUROBATS (2005). RAH-<br />

MEL & et al. (2004) stellt heraus, dass die meisten Fledermaus-Totfunde an WEA gefunden<br />

wurden, die bis in 50 m Entfernung zu Gehölzen standen. Hohe Schlagzahlen wurden vor<br />

allem am Wald oder an Hecken nachgewiesen (BRINKMANN et al. 2006). Eine Auswertung<br />

der Totfunde von DÜRR (2007) weist auf einen deutlichen Zusammenhang zwischen Standort<br />

der WEA und Nähe zu Gehölzen hin. Nach dem Vorsorgeprinzip sind von großflächigen<br />

Strukturen wie Waldrändern, Saumhecken, Alleen, Gewässern und Baumreihen empfohlene<br />

Abstandsregeln von ca. 150 m + Rotorradius einzuhalten, um das Risiko von Fledermausschlag<br />

zu senken. Insektenreiche Biotope an Hausmülldeponien, Gewerbegebiete, Truppenübungsplätzen<br />

und Insekten anlockenden landwirtschaftlichen Kulturen weisen ähnlich stark<br />

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