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BioLaGu – Projekt: Fledermauserfassung im geplanten Windpark „Weertzen“ Endbericht 2007<br />
7. Konfliktanalyse und Bewertung<br />
7.1. EINLEITUNG<br />
Im Rahmen der Konfliktanalyse wird ermittelt, ob es sich bei der Errichtung der geplanten<br />
Windkraftanlage/-park um einen Eingriff nach § 8 BNatSchG bzw. den jeweiligen Ländergesetzen<br />
handelt.<br />
Konflikte zwischen Windkraftanlagen/-park und Lebensräumen von Fledermäusen können<br />
sich prinzipiell dann ergeben, wenn<br />
<br />
<br />
<br />
Quartiere vernichtet,<br />
Fledermausflugstraßen und Zugrouten durchschnitten oder beeinträchtigt oder<br />
Baukörper in Jagdgebieten errichtet<br />
werden. Aus Gründen der Risikovorsorge wird sowohl in einer Resolution von EUROBATS<br />
(2005), als auch in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Studie HÖTKER<br />
et al (2005) vorgeschlagen bei der Windparkplanung auf Waldstandorte oder in Waldnähe,<br />
Bergpässe und schmale Gebirgskämme ganz zu verzichten.<br />
In einer Arbeit von DÜRR & BACH (2004) wurde dargestellt, dass es sich bei der Analyse<br />
der Kollisionsopfer eher um multifaktorielle Gründe handelt. Faktoren, wie die zeitliche Verteilung<br />
der Tiere, die Standortlage in Bezug zu Strukturen und Gehölzen, die unterschiedlichen<br />
Bautypen, Nabenhöhe und Rotordurchmesser der WEA waren dabei von Bedeutung.<br />
Dass möglicherweise die Standortwahl in Abhängigkeit zur Vegetation als auch ein erhöhtes<br />
Fledermausvorkommen (Zug und Rastplätze, Quartierareale) eine entscheidende Rolle spielen,<br />
zeigen zusammengestellte Daten der Tagung in Bratislava EUROBATS (2005). RAH-<br />
MEL & et al. (2004) stellt heraus, dass die meisten Fledermaus-Totfunde an WEA gefunden<br />
wurden, die bis in 50 m Entfernung zu Gehölzen standen. Hohe Schlagzahlen wurden vor<br />
allem am Wald oder an Hecken nachgewiesen (BRINKMANN et al. 2006). Eine Auswertung<br />
der Totfunde von DÜRR (2007) weist auf einen deutlichen Zusammenhang zwischen Standort<br />
der WEA und Nähe zu Gehölzen hin. Nach dem Vorsorgeprinzip sind von großflächigen<br />
Strukturen wie Waldrändern, Saumhecken, Alleen, Gewässern und Baumreihen empfohlene<br />
Abstandsregeln von ca. 150 m + Rotorradius einzuhalten, um das Risiko von Fledermausschlag<br />
zu senken. Insektenreiche Biotope an Hausmülldeponien, Gewerbegebiete, Truppenübungsplätzen<br />
und Insekten anlockenden landwirtschaftlichen Kulturen weisen ähnlich stark<br />
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