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Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

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DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER STAATLICHER BILANZIERUNG<br />

dynamischen Bilanztheorie zu einem gewissen Grade erreichbar, denn durch die<br />

periodengerechte Zuordnung der Ausgaben zu dem generierten Nutzen (Leistungen)<br />

der öffentlichen Verwaltung werden die Ausgaben denjenigen Generationen angelastet,<br />

die auch von diesen profitieren. Aufgrund der fehlenden Objektivierung 41 besteht<br />

allerdings die Gefahr, dass Investitionen in nicht greifbar werthaltige bzw. nicht verlässlich<br />

bewertbare Nutzenpotenziale, wie Bildung oder innere Sicherheit, zukünftigen<br />

Generationen zugerechnet werden, obwohl das generierte Nutzenpotenzial dem Grunde<br />

und der Höhe nach nicht willkürfrei feststellbar ist. 42 Zudem fehlt es der dynamischen<br />

Bilanztheorie an Aussagekraft hinsichtlichderSchuldenbegrenzung,weilPassivaohne<br />

tatsächlichen Schuldcharakter angesetzt werden, bspw. Rückstellungen zur Antizipation<br />

und Glättung von Zufallsaufwendungen (sog. Selbstversicherungen, wie sie im öffentlichen<br />

Sektor etwa beim Fuhrpark vorkommen können).<br />

III. Zeitwertstatische Bilanztheorie (IFRS/IPSAS)<br />

1. Leitbild<br />

Der Bilanzzweck der Zeitwertstatik besteht in der »Gewährung einer Übersicht über<br />

die Vermögenslage« 43 , die den Adressaten eine »Einschätzung der Höhe, des Zeitpunkts<br />

und der Unsicherheit der (Aussichten auf) künftige(n) Nettomittelzuflüsse<br />

beim Unternehmen« ermöglichen soll (IASB-RK.OB3 i.V.m. OB12). Der Gewinn<br />

resultiert aus den »Änderungen der wirtschaftlichen Ressourcen eines und Ansprüche<br />

gegen ein […] Unternehmen« (IASB-RK.OB15) und ist somit im Rahmen<br />

der zeitwertstatischen Bilanztheorie ein »zwangsläufig anfallendes Nebenprodukt<br />

der jährlichen Vermögensermittlung« 44 ; ihm kann aber durch entsprechende Gliederung<br />

und Erläuterung im Anhang auch ein eigenständiger Informationswert hinsichtlich<br />

der Unternehmensertragslage zukommen (IASB-RK.OB15–OB17).<br />

Aus der Vermögensorientierung folgt, dass in der statischen Bilanz nur positive<br />

und negative Vermögenswerte ansetzbar sind; die Bilanzierung reiner Verrechnungsposten<br />

ist hingegen ausgeschlossen, weil diese keine wirtschaftlichen Ressourcen<br />

oder Verpflichtungen verkörpern. 45 Da die Bestimmung des Gewinns durch<br />

Reinvermögensvergleich eine »Vergegenständlichung des Bilanzinhalts« 46 bewirken<br />

soll, unterliegt die Vermögensermittlung zumindest bezüglich des Ansatzes einer<br />

strengen Objektivierung; die Abbildung aller positiven und negativen Vermögensbestandteile<br />

wird hierdurch je nach Grad der geforderten Objektivierung erheblich<br />

41 Vgl. Moxter, A., 1984, a.a.O., S. 51.<br />

42 Vgl. Breidert, U./Rüdinger, A., 2008, a.a.O., S. 34.<br />

43 Vgl. stilbildend bereits Simon, H. V.: <strong>Die</strong> Bilanzen der Aktiengesellschaften und der<br />

Kommanditgesellschaften auf Aktien, 3. Aufl., Berlin 1899, S. 1–3 (Zitat auf S. 2).<br />

44 Moxter, A., 1984, a.a.O., S. 5 (auch Zitat).<br />

45 Vgl. Moxter, A.: Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, Düsseldorf 2003,<br />

S. 19 f.<br />

46 Beisse, H.: Zum neuen Bild des Bilanzrechtssystems, in: Ballwieser, W. et al. (Hrsg.):<br />

Bilanzrecht und Kapitalmarkt, Festschrift für Adolf Moxter, Düsseldorf 1994, S. 5–31 (17).<br />

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