Die Grundsätze ordnungsmäÃiger staatlicher ... - wuestemann
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DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER STAATLICHER BILANZIERUNG<br />
<strong>Die</strong> umsatzgebundene Gewinnermittlung wird in der ausschüttungsstatischen<br />
Bilanztheorie durch das Objektivierungsgebot eingeschränkt. Der Ansatz von Vermögensgegenständen<br />
und Schulden in der Bilanz setzt objektiviert greifbare und<br />
selbständig bewertbare Einnahmen- bzw. Ausgabenpotenziale voraus. 61 Der Gewinn<br />
ist in der Ausschüttungsstatik demzufolge als realisierter, objektivierter Reinvermögenszugang<br />
konzipiert. 62<br />
2. Überprüfung anhand von Einzelsachverhalten<br />
a) Investitionen in Straßeninfrastruktur<br />
Ebenso wie in der Zeitwertstatik ist in der ausschüttungsstatischen Bilanztheorie die<br />
Aktivierung eines Vermögensgegenstands an das Vorhandensein eines vermögenswerten<br />
Vorteils in Form eines Einnahmenüberschusspotenzials gebunden. 63 Bei<br />
engem Verständnis erfüllen die im Auftrag der öffentlichen Hand errichteten Straßen<br />
wegen der fehlenden direkten Einnahmenerzielung dieses Kriterium nicht. 64 Allerdings<br />
könnte argumentiert werden, dass mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung<br />
(Schaffung gesellschaftlichen Nutzens), bspw. durch steuerfinanzierte Investitionen<br />
in Straßeninfrastruktur, die Erhebung zukünftiger Steuereinnahmen legitimiert werden<br />
soll. Ein derart weites Verständnis des vermögenswerten Vorteils ist nicht<br />
unüblich in der Ausschüttungsstatik: Auch betriebliche Sozialleistungen, wie etwa<br />
die Einrichtung eines Betriebskindergartens, führen nicht zu direkt zuordenbaren<br />
und messbaren Zuflüssen; dennoch wird die Existenz eines vermögenswerten Vorteils<br />
und damit die Vermögensgegenstandseigenschaft bejaht. Weiterhin ist Straßeninfrastrukturvermögen<br />
grundsätzlich einnahmenwirksam verwertbar, z.B. durch<br />
Erhebung von Mautgebühren oder Veräußerung im Rahmen von Privatisierungen. 65<br />
Neu errichtete Straßen sind folglich gemäß dem ausschüttungsstatischen Realisationsprinzip<br />
in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und<br />
über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />
b) Bildungsinvestitionen<br />
Bei Bildungsinvestitionen lässt sich die Existenz eines vermögenswerten Vorteils<br />
ebenfalls bei Zugrundelegung eines breiten Verständnisses nachweisen: Zum einen<br />
lässt ein erhöhter Bildungsstandard der Arbeitnehmer zukünftig auf erhöhte Steuereinnahmen<br />
hoffen; zum anderen kann in einem guten staatlichen Bildungsprogramm<br />
ein Wettbewerbsvorteil gesehen werden, der qualifizierte Arbeitnehmer (Steuerzahler)<br />
aus anderen Ländern anzieht. Da sich aber der Zusammenhang zwischen<br />
61 Vgl. zur Einschränkung der periodengerechten Gewinnermittlung durch Objektivierungsund<br />
Vereinfachungsprinzipien Moxter, A., 1988, a.a.O., S. 450–457.<br />
62 Vgl. Kämpfer, G./Breidert, U., 2004, a.a.O., S. 121.<br />
63 Vgl. Moxter, A., 2007, a.a.O., S. 6.<br />
64 Vgl. Eibelshäuser, M., 2006, a.a.O., S. 621; Nowak, K./Ranscht-Ostwald, A./Schmitz, S.,<br />
2012, a.a.O., Rn. 111.<br />
65 Vgl. Eibelshäuser, M./Rüdinger, A., 2012, a.a.O., Rn. 157.<br />
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