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Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

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DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER STAATLICHER BILANZIERUNG<br />

<strong>Die</strong> umsatzgebundene Gewinnermittlung wird in der ausschüttungsstatischen<br />

Bilanztheorie durch das Objektivierungsgebot eingeschränkt. Der Ansatz von Vermögensgegenständen<br />

und Schulden in der Bilanz setzt objektiviert greifbare und<br />

selbständig bewertbare Einnahmen- bzw. Ausgabenpotenziale voraus. 61 Der Gewinn<br />

ist in der Ausschüttungsstatik demzufolge als realisierter, objektivierter Reinvermögenszugang<br />

konzipiert. 62<br />

2. Überprüfung anhand von Einzelsachverhalten<br />

a) Investitionen in Straßeninfrastruktur<br />

Ebenso wie in der Zeitwertstatik ist in der ausschüttungsstatischen Bilanztheorie die<br />

Aktivierung eines Vermögensgegenstands an das Vorhandensein eines vermögenswerten<br />

Vorteils in Form eines Einnahmenüberschusspotenzials gebunden. 63 Bei<br />

engem Verständnis erfüllen die im Auftrag der öffentlichen Hand errichteten Straßen<br />

wegen der fehlenden direkten Einnahmenerzielung dieses Kriterium nicht. 64 Allerdings<br />

könnte argumentiert werden, dass mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung<br />

(Schaffung gesellschaftlichen Nutzens), bspw. durch steuerfinanzierte Investitionen<br />

in Straßeninfrastruktur, die Erhebung zukünftiger Steuereinnahmen legitimiert werden<br />

soll. Ein derart weites Verständnis des vermögenswerten Vorteils ist nicht<br />

unüblich in der Ausschüttungsstatik: Auch betriebliche Sozialleistungen, wie etwa<br />

die Einrichtung eines Betriebskindergartens, führen nicht zu direkt zuordenbaren<br />

und messbaren Zuflüssen; dennoch wird die Existenz eines vermögenswerten Vorteils<br />

und damit die Vermögensgegenstandseigenschaft bejaht. Weiterhin ist Straßeninfrastrukturvermögen<br />

grundsätzlich einnahmenwirksam verwertbar, z.B. durch<br />

Erhebung von Mautgebühren oder Veräußerung im Rahmen von Privatisierungen. 65<br />

Neu errichtete Straßen sind folglich gemäß dem ausschüttungsstatischen Realisationsprinzip<br />

in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und<br />

über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />

b) Bildungsinvestitionen<br />

Bei Bildungsinvestitionen lässt sich die Existenz eines vermögenswerten Vorteils<br />

ebenfalls bei Zugrundelegung eines breiten Verständnisses nachweisen: Zum einen<br />

lässt ein erhöhter Bildungsstandard der Arbeitnehmer zukünftig auf erhöhte Steuereinnahmen<br />

hoffen; zum anderen kann in einem guten staatlichen Bildungsprogramm<br />

ein Wettbewerbsvorteil gesehen werden, der qualifizierte Arbeitnehmer (Steuerzahler)<br />

aus anderen Ländern anzieht. Da sich aber der Zusammenhang zwischen<br />

61 Vgl. zur Einschränkung der periodengerechten Gewinnermittlung durch Objektivierungsund<br />

Vereinfachungsprinzipien Moxter, A., 1988, a.a.O., S. 450–457.<br />

62 Vgl. Kämpfer, G./Breidert, U., 2004, a.a.O., S. 121.<br />

63 Vgl. Moxter, A., 2007, a.a.O., S. 6.<br />

64 Vgl. Eibelshäuser, M., 2006, a.a.O., S. 621; Nowak, K./Ranscht-Ostwald, A./Schmitz, S.,<br />

2012, a.a.O., Rn. 111.<br />

65 Vgl. Eibelshäuser, M./Rüdinger, A., 2012, a.a.O., Rn. 157.<br />

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