01.02.2015 Aufrufe

Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER STAATLICHER BILANZIERUNG<br />

Sie sind durch ihre, die Objektivierung zurückdrängende zeitwertstatische Prägung zur<br />

Konkretisierung der öffentlichen Schutzzwecke gänzlich ungeeignet. 81 Insbesondere<br />

vor dem Hintergrund der zumindest auf EU-Ebene geplanten Zusammenführung von<br />

Finanzstatistik und öffentlicher Rechnungslegung ist eine starke Objektivierung unverzichtbar.<br />

82 <strong>Die</strong>se Wertung scheint der Gesetzgeber zumindest implizit zu teilen:<br />

Anders lässt sich bspw. die Einschränkung des handelsrechtlichen Wahlrechts zur<br />

Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände, 83 mit dem gerade<br />

eine Annäherung der handelsrechtlichen Gewinnermittlung an die IFRS erreicht<br />

werden sollte, kaum begründen.<br />

F. THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG<br />

(1) Im Zuge der gesetzlichen Maßnahmen zur Schuldenbegrenzung vollzieht sich in<br />

der öffentlichen Rechnungslegung auf nationaler sowie EU-Ebene ein Wandel von<br />

der Kameralistik zur doppelten Buchführung. Eine bilanztheoretische Einordnung<br />

der öffentlichen Rechnungslegung anhand der Schutzzwecke lässt insbesondere im<br />

Hinblick auf die angestrebte Sicherung der intergenerativen Gerechtigkeit zunächst<br />

eine Übernahme der dynamischen Bilanztheorie reizvoll erscheinen. Bei<br />

näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass die Dynamik aufgrund der mangelnden<br />

Objektivierung sowie der fehlenden Aussagekraft der Passivposten ohne Schuldcharakter<br />

für Zwecke der öffentlichen Schuldenmessung ungeeignet ist. <strong>Die</strong> von<br />

Schmalenbach propagierte Betriebssteuerung ist in der modernen Betriebswirtschaftslehre<br />

ohnehin Aufgabe des Controllings (und nicht der Bilanz).<br />

(2) <strong>Die</strong> innerhalb der IFRS und IPSAS zum Teil verwirklichte zeitwertstatische<br />

Bilanztheorie hat den Vorteil eines annäherungsweise vollständigen Vermögensund<br />

Schuldenausweises. Aufgrund der mit der Zeitwertbewertung einhergehenden<br />

Erfassung unrealisierter Vermögenszuwächse und Entobjektivierung ist die Zeitwertstatik<br />

in Bezug auf das Ziel der Schuldenbegrenzung wenig geeignet. <strong>Die</strong>s gilt<br />

umso mehr im Zuge der geplanten Zusammenführung von Finanzstatistik und<br />

Rechnungslegung, die gerade Vorsichts- und Objektivierungsaspekte in den Vordergrund<br />

rückt. <strong>Die</strong> von einigen geforderte verbindliche Einführung der IPSAS<br />

innerhalb der EU sollte vor diesem Hintergrund noch einmal überdacht werden.<br />

(3) <strong>Die</strong> ausschüttungsstatisch geprägten handelsrechtlichen GoB erweisen sich hingegen<br />

als grundsätzlich vereinbar mit den Zwecken der öffentlichen Rechnungslegung.<br />

Ihre vom Gesetzgeber in § 7a Abs. 1 HGrG erklärte Maßgeblichkeit für<br />

die staatliche doppelte Buchführung ist insofern auch aus bilanztheoretischer<br />

Sicht rechtfertigbar. Abzulehnen sind hingegen die von dem Gremium zur<br />

Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens entwickelten Sondervorschriften,<br />

die gegen die Voraussetzungen des § 7a Abs. 2 HGrG verstoßen und<br />

81 Vgl. Moxter, A. in vorliegender Denkschrift, S. 303 f. und 308; Nowak, K./Ranscht-<br />

Ostwald, A./Schmitz, S., 2012, a.a.O., Rn. 161, 187.<br />

82 Vgl. Eibelshäuser, M., 2012, a.a.O., 2012, S. S80.<br />

83 Vgl. zur Wahlrechtseinschränkung Eibelshäuser, M./Rüdinger, A., 2012, a.a.O., Rn. 135 f.<br />

595

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!