01.02.2015 Aufrufe

Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

Die Grundsätze ordnungsmäßiger staatlicher ... - wuestemann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER STAATLICHER BILANZIERUNG<br />

unvollständig informiert. <strong>Die</strong> bilanztheoretischen Entwicklungen seit Ende des 19.<br />

Jahrhunderts haben jedoch gezeigt, dass die Verfolgung verschiedener Zwecke<br />

mit zum Teil widersprüchlichen Folgeprinzipien nicht sinnvoll möglich ist<br />

(so bezeichnete etwa bereits Schmalenbach dualistische Bilanzauffassungen als<br />

»unwissenschaftlich« 70 ); zum anderen besteht der »Rechnungslegungsmythos«, mit<br />

Hilfe der Bilanz das Stichtagsvermögen angemessen abbilden zu können, nur in der<br />

internationalen Rechnungslegung fort. Aufgrund der breiten Aufklärung über die<br />

Informationsgrenzen der einwertigen bilanziellen Größen wird im ausschüttungsstatisch<br />

geprägten deutschen Bilanzrecht die Gewinnermittlung von der Informationsvermittlung<br />

abgekoppelt: 71 Gemäß den Informations-GoB sind die<br />

Gewinnkomponenten im Anhang durch Gliederung und Erläuterung so aufzubereiten,<br />

dass sie Anhaltspunkte für die Prognose zukünftiger Ausschüttungen liefern<br />

und so zumindest einen gewissen Mindesteinblick in die »tatsächliche« Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewähren. 72<br />

Der vorsichtig und objektiviert ermittelte realisierte Reinvermögenszugang (Gewinn)<br />

ist grundsätzlich aussagefähig in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit des<br />

öffentlichen Haushalts. Wegen der starken Objektivierung ist er zwar ungeeignet für<br />

Steuerungszwecke, die Bereitstellung von Informationen für die »Betriebssteuerung«<br />

ist aber ohnehin nicht Aufgabe der Bilanz, sondern des Controllings bzw.<br />

Produkthaushalts. 73<br />

E. MAßGEBLICHKEIT DER HANDELSRECHTLICHEN GOB FÜR DIE<br />

STAATLICHE DOPPELTE BUCHFÜHRUNG<br />

Bei der Entscheidung, welche Rechnungslegungsgrundsätze der staatlichen doppelten<br />

Buchführung in Deutschland zugrunde zu legen sind, standen aus Sicht des<br />

Gesetzgebers sowohl die ausschüttungsstatischen handelsrechtlichen GoB als auch<br />

die zeitwertstatischen IFRS/IPSAS zur Wahl. 74 Auf die Entwicklung eigenständiger<br />

Bilanzierungsgrundsätze wurde von Vornherein verzichtet. Im Zuge des Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetzes<br />

erklärte der Gesetzgeber schließlich die handelsrechtlichen<br />

GoB für maßgeblich: Nach § 7a Abs. 1 Satz 1 HGrG folgt die staatliche<br />

doppelte Buchführung »den Vorschriften des Ersten und des Zweiten Abschnitts<br />

70 Vgl. Schmalenbach, E., 1962, a.a.O., S. 44 f. (auch Zitat).<br />

71 Vgl. Moxter, A.: Zum Verhältnis von handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Bilanzierung und True-and-fair-view-Gebot bei Kapitalgesellschaften, in: Förschle, G.<br />

et al. (Hrsg.): Rechenschaftslegung im Wandel, Festschrift für Wolfgang <strong>Die</strong>ter Budde,<br />

München 1995, S. 419–429.<br />

72 Vgl. zu den Informations-GoB Moxter, A., 2003, a.a.O., S. 223−300. Vgl. zur Übertragbarkeit<br />

auf die öffentliche Rechnungslegung Eibelshäuser, M., 2006, a.a.O., S. 621;<br />

Nowak, K./Ranscht-Ostwald, A./Schmitz, S., 2012, a.a.O., Rn. 101.<br />

73 Vgl. zur Rolle des Controlling im ganzheitlichen Rechnungswesen Eibelshäuser, M./<br />

Nowak, K., 2012, a.a.O., Rn. 9.<br />

74 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz<br />

– HGrGMoG), a.a.O., S. 13 f.<br />

593

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!