Satzung (pdf) - Raiba-msp.de
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§ 20 Teilnahme an Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrats<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands sind berechtigt, an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s<br />
Aufsichtsrats teilzunehmen, wenn nicht durch beson<strong>de</strong>ren Beschluss<br />
<strong>de</strong>s Aufsichtsrats die Teilnahme ausgeschlossen wird. In <strong>de</strong>n<br />
Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrats hat <strong>de</strong>r Vorstand die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Auskünfte über geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen. Bei <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats haben die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Vorstands kein Stimmrecht.<br />
§ 21 Organkredite<br />
Kredite an Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r übrigen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s Aufsichtsrats. Kredite an<br />
Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r, die um nicht mehr als 10 % <strong>de</strong>s nach Satz 1<br />
beschlossenen Betrages erhöht wer<strong>de</strong>n, bedürfen jedoch nicht <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r.<br />
B. Der Aufsichtsrat<br />
§ 22 Aufgaben und Pflichten<br />
(1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstands zu<br />
überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Genossenschaft zu unterrichten; er hat auch darüber zu wachen,<br />
dass <strong>de</strong>r Vorstand die Bestimmungen <strong>de</strong>s Statuts <strong>de</strong>r Sicherungseinrichtung<br />
<strong>de</strong>s BVR einschließlich <strong>de</strong>r Verfahrensregeln beachtet. Er<br />
kann je<strong>de</strong>rzeit Berichterstattung vom Vorstand verlangen und selbst<br />
o<strong>de</strong>r durch einzelne von ihm zu bestimmen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r die Bücher<br />
und Schriften <strong>de</strong>r Genossenschaft, sowie <strong>de</strong>n Kassenbestand und<br />
die Bestän<strong>de</strong> an Wertpapieren und Han<strong>de</strong>lspapieren einsehen und<br />
prüfen. Auch ein einzelnes Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats kann Auskünfte,<br />
jedoch nur an <strong>de</strong>n Aufsichtsrat, verlangen.