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Satzung (pdf) - Raiba-msp.de

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§ 20 Teilnahme an Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrats<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands sind berechtigt, an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s<br />

Aufsichtsrats teilzunehmen, wenn nicht durch beson<strong>de</strong>ren Beschluss<br />

<strong>de</strong>s Aufsichtsrats die Teilnahme ausgeschlossen wird. In <strong>de</strong>n<br />

Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrats hat <strong>de</strong>r Vorstand die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Auskünfte über geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen. Bei <strong>de</strong>r<br />

Beschlussfassung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats haben die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Vorstands kein Stimmrecht.<br />

§ 21 Organkredite<br />

Kredite an Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r übrigen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s Aufsichtsrats. Kredite an<br />

Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r, die um nicht mehr als 10 % <strong>de</strong>s nach Satz 1<br />

beschlossenen Betrages erhöht wer<strong>de</strong>n, bedürfen jedoch nicht <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r.<br />

B. Der Aufsichtsrat<br />

§ 22 Aufgaben und Pflichten<br />

(1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstands zu<br />

überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Genossenschaft zu unterrichten; er hat auch darüber zu wachen,<br />

dass <strong>de</strong>r Vorstand die Bestimmungen <strong>de</strong>s Statuts <strong>de</strong>r Sicherungseinrichtung<br />

<strong>de</strong>s BVR einschließlich <strong>de</strong>r Verfahrensregeln beachtet. Er<br />

kann je<strong>de</strong>rzeit Berichterstattung vom Vorstand verlangen und selbst<br />

o<strong>de</strong>r durch einzelne von ihm zu bestimmen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r die Bücher<br />

und Schriften <strong>de</strong>r Genossenschaft, sowie <strong>de</strong>n Kassenbestand und<br />

die Bestän<strong>de</strong> an Wertpapieren und Han<strong>de</strong>lspapieren einsehen und<br />

prüfen. Auch ein einzelnes Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats kann Auskünfte,<br />

jedoch nur an <strong>de</strong>n Aufsichtsrat, verlangen.

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