Satzung (pdf) - Raiba-msp.de
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(6) Wird über Angelegenheiten <strong>de</strong>r Genossenschaft beraten, die<br />
Interessen eines Aufsichtsratsmitglieds, seines Ehegatten, seiner<br />
Eltern, Kin<strong>de</strong>r, Geschwister o<strong>de</strong>r einer von ihm kraft Gesetzes o<strong>de</strong>r<br />
Vollmacht vertretenen Person berühren, darf das betreffen<strong>de</strong><br />
Aufsichtsratsmitglied an <strong>de</strong>r Beratung und Abstimmung nicht<br />
teilnehmen. Das Aufsichtsratsmitglied ist jedoch vor <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassung zu hören.<br />
(7) Ergänzend gilt die Geschäftsordnung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats.<br />
C. Die Vertreterversammlung<br />
§ 26 Ausübung <strong>de</strong>r Mitgliedsrechte<br />
Die Rechte <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Angelegenheiten <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />
wer<strong>de</strong>n von Vertretern <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vertreterversammlung<br />
ausgeübt, solange die Mitglie<strong>de</strong>rzahl 1.500 übersteigt.<br />
§ 26 a Zusammensetzung und Stimmrecht<br />
(1) Die Vertreterversammlung besteht aus <strong>de</strong>n gewählten Vertretern.<br />
(2) Je<strong>de</strong>r Vertreter hat eine Stimme. Er kann nicht durch<br />
Bevollmächtigte vertreten wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Die Vertreter sind an Weisungen ihrer Wähler nicht gebun<strong>de</strong>n.<br />
(4) Niemand kann sein Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluss<br />
gefasst wird, ob er zu entlasten o<strong>de</strong>r von einer Verbindlichkeit<br />
zu befreien ist, o<strong>de</strong>r ob die Genossenschaft gegen ihn<br />
einen Anspruch geltend machen soll. Er ist jedoch vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />
zu hören.<br />
(5) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands und Aufsichtsrats nehmen an <strong>de</strong>r<br />
Vertreterversammlung ohne Stimmrecht teil. Sie können jedoch<br />
je<strong>de</strong>rzeit das Wort ergreifen und Anträge stellen.