05.02.2015 Aufrufe

Satzung (pdf) - Raiba-msp.de

Satzung (pdf) - Raiba-msp.de

Satzung (pdf) - Raiba-msp.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(3) Das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds beginnt mit <strong>de</strong>m Schluss <strong>de</strong>r<br />

Vertreterversammlung, die die Wahl vorgenommen hat, und en<strong>de</strong>t<br />

am Schluss <strong>de</strong>r Vertreterversammlung, die für das dritte Geschäftsjahr<br />

nach <strong>de</strong>r Wahl stattfin<strong>de</strong>t; hierbei wird das Geschäftsjahr, in<br />

welchem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, mitgerechnet.<br />

Jährlich schei<strong>de</strong>t ein Drittel <strong>de</strong>r Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r aus. Für das<br />

Ausschei<strong>de</strong>n ist die Amtsdauer maßgebend; bei gleicher Amtsdauer<br />

entschei<strong>de</strong>t das Los. Ist die Zahl <strong>de</strong>r Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r nicht<br />

durch drei teilbar, so schei<strong>de</strong>t zunächst <strong>de</strong>r kleinere Teil aus.<br />

Wie<strong>de</strong>rwahl ist zulässig.<br />

(4) Das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds en<strong>de</strong>t sofort, wenn es<br />

darauf beruht, dass das Aufsichtsratsmitglied Mitglied einer eingetragenen<br />

Genossenschaft ist, und diese Mitgliedschaft been<strong>de</strong>t ist.<br />

Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für zur Vertretung an<strong>de</strong>rer juristischer Personen<br />

o<strong>de</strong>r Personengesellschaften befugte Personen, wenn <strong>de</strong>ren Vertretungsbefugnis<br />

en<strong>de</strong>t. Besteht Streit über die Beendigung <strong>de</strong>r<br />

Mitgliedschaft bzw. Vertretungsbefugnis, entschei<strong>de</strong>t die schriftliche<br />

Erklärung <strong>de</strong>r Genossenschaft bzw. an<strong>de</strong>ren juristischen Person o<strong>de</strong>r<br />

Personengesellschaft, dass die Mitgliedschaft bzw.<br />

Vertretungsbefugnis been<strong>de</strong>t ist.<br />

(5) Schei<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r im Laufe ihrer Amtszeit aus, so besteht <strong>de</strong>r<br />

Aufsichtsrat bis zur nächsten or<strong>de</strong>ntlichen Vertreterversammlung, in<br />

<strong>de</strong>r die Ersatzwahlen vorgenommen wer<strong>de</strong>n, nur aus <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn. Frühere Ersatzwahlen durch eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Vertreterversammlung sind nur dann erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r unter drei herabsinkt. Ersatzwahlen erfolgen<br />

für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r Amtsdauer ausgeschie<strong>de</strong>ner Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r.<br />

(6) Personen, die das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben, können nicht<br />

in <strong>de</strong>n Aufsichtsrat gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

(7) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats dürfen nicht zugleich<br />

Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r, dauern<strong>de</strong> Stellvertreter <strong>de</strong>r Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r,<br />

Prokuristen o<strong>de</strong>r zum Betrieb <strong>de</strong>s gesamten Geschäfts ermächtigte<br />

Handlungsbevollmächtigte sein.<br />

(8) Aus <strong>de</strong>m Vorstand ausgeschie<strong>de</strong>ne Mitglie<strong>de</strong>r können erst in <strong>de</strong>n<br />

Aufsichtsrat gewählt wer<strong>de</strong>n, wenn sie für ihre gesamte Vorstandstätigkeit<br />

entlastet wor<strong>de</strong>n sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!