Satzung (pdf) - Raiba-msp.de
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(7) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats dürfen keine nach <strong>de</strong>m<br />
Geschäftsergebnis bemessene Vergütung (Tantieme) beziehen.<br />
Auslagen können ersetzt wer<strong>de</strong>n. Eine Pauschalerstattung dieser<br />
Auslagen beschließen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 23 Abs. 1<br />
Buchst. j). Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Vergütungen bedürfen <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassung <strong>de</strong>r Vertreterversammlung.<br />
(8) Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn gerichtlich und außergerichtlich.<br />
(9) Beschlüsse <strong>de</strong>s Aufsichtsrats wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n, im<br />
Fall <strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung durch seinen Stellvertreter, vollzogen.<br />
§ 23 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
(1) Über folgen<strong>de</strong> Angelegenheiten beraten Vorstand und<br />
Aufsichtsrat gemeinsam und beschließen in getrennter Abstimmung:<br />
a) <strong>de</strong>n Erwerb, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung<br />
von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;<br />
ausgenommen sind <strong>de</strong>r Erwerb von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen Rechten zur Rettung eigener For<strong>de</strong>rungen<br />
sowie <strong>de</strong>ren Veräußerung;<br />
b) die Aufnahme, Ausglie<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Aufgabe von Geschäften im<br />
Sinne von § 2 Abs. 2, soweit nicht die<br />
Vertreterversammlung nach § 30 Buchst. m zuständig ist;<br />
c) die Übernahme und die Aufgabe von Beteiligungen;<br />
d) die Abgabe von rechtserheblichen Erklärungen von beson<strong>de</strong>rer<br />
Be<strong>de</strong>utung, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Abschluss von Dienst-, Miet- und<br />
an<strong>de</strong>ren Verträgen, durch welche wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong><br />
Verpflichtungen in erheblichen Umfang für die Genossenschaft<br />
begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, über die Anschaffung und Veräußerung von<br />
beweglichen Sachen im Wert von mehr als 1‰ <strong>de</strong>r jeweils letzten<br />
Bilanzsumme sowie über erfor<strong>de</strong>rliche Erklärungen im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Statut <strong>de</strong>r Sicherungseinrichtung <strong>de</strong>s<br />
BVR;<br />
e) <strong>de</strong>n Beitritt zu Verbän<strong>de</strong>n;<br />
f) die Festlegung von Termin und Ort <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Vertreterversammlung;<br />
g) die Verwendung <strong>de</strong>r Ergebnisrücklagen gemäß § 39;<br />
h) die Errichtung und Schließung von Zweignie<strong>de</strong>rlassungen und<br />
Zweigstellen;<br />
i) die Erteilung von Prokura;<br />
j) die Festsetzung von Pauschalerstattungen <strong>de</strong>r Auslagen an<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gemäß § 22 Abs. 7;