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Satzung (pdf) - Raiba-msp.de

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(7) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats dürfen keine nach <strong>de</strong>m<br />

Geschäftsergebnis bemessene Vergütung (Tantieme) beziehen.<br />

Auslagen können ersetzt wer<strong>de</strong>n. Eine Pauschalerstattung dieser<br />

Auslagen beschließen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 23 Abs. 1<br />

Buchst. j). Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Vergütungen bedürfen <strong>de</strong>r<br />

Beschlussfassung <strong>de</strong>r Vertreterversammlung.<br />

(8) Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn gerichtlich und außergerichtlich.<br />

(9) Beschlüsse <strong>de</strong>s Aufsichtsrats wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n, im<br />

Fall <strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung durch seinen Stellvertreter, vollzogen.<br />

§ 23 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

(1) Über folgen<strong>de</strong> Angelegenheiten beraten Vorstand und<br />

Aufsichtsrat gemeinsam und beschließen in getrennter Abstimmung:<br />

a) <strong>de</strong>n Erwerb, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung<br />

von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;<br />

ausgenommen sind <strong>de</strong>r Erwerb von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen Rechten zur Rettung eigener For<strong>de</strong>rungen<br />

sowie <strong>de</strong>ren Veräußerung;<br />

b) die Aufnahme, Ausglie<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Aufgabe von Geschäften im<br />

Sinne von § 2 Abs. 2, soweit nicht die<br />

Vertreterversammlung nach § 30 Buchst. m zuständig ist;<br />

c) die Übernahme und die Aufgabe von Beteiligungen;<br />

d) die Abgabe von rechtserheblichen Erklärungen von beson<strong>de</strong>rer<br />

Be<strong>de</strong>utung, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Abschluss von Dienst-, Miet- und<br />

an<strong>de</strong>ren Verträgen, durch welche wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong><br />

Verpflichtungen in erheblichen Umfang für die Genossenschaft<br />

begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, über die Anschaffung und Veräußerung von<br />

beweglichen Sachen im Wert von mehr als 1‰ <strong>de</strong>r jeweils letzten<br />

Bilanzsumme sowie über erfor<strong>de</strong>rliche Erklärungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Statut <strong>de</strong>r Sicherungseinrichtung <strong>de</strong>s<br />

BVR;<br />

e) <strong>de</strong>n Beitritt zu Verbän<strong>de</strong>n;<br />

f) die Festlegung von Termin und Ort <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Vertreterversammlung;<br />

g) die Verwendung <strong>de</strong>r Ergebnisrücklagen gemäß § 39;<br />

h) die Errichtung und Schließung von Zweignie<strong>de</strong>rlassungen und<br />

Zweigstellen;<br />

i) die Erteilung von Prokura;<br />

j) die Festsetzung von Pauschalerstattungen <strong>de</strong>r Auslagen an<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gemäß § 22 Abs. 7;

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