Satzung (pdf) - Raiba-msp.de
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(2) Die gesetzliche Rücklage wird gebil<strong>de</strong>t durch eine jährliche<br />
Zuweisung von min<strong>de</strong>stens 10 Prozent <strong>de</strong>s Jahresüberschusses<br />
zuzüglich eines eventuellen Gewinnvortrags bzw. abzüglich eines<br />
eventuellen Verlustvortrags, solange die Rücklage 5 Prozent <strong>de</strong>r<br />
Bilanzsumme nicht erreicht.<br />
(3) Über die Verwendung <strong>de</strong>r gesetzlichen Rücklage beschließt die<br />
Vertreterversammlung.<br />
§ 39 An<strong>de</strong>re Ergebnisrücklagen<br />
Neben <strong>de</strong>r gesetzlichen Rücklage wird eine an<strong>de</strong>re Ergebnisrücklage<br />
gebil<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r jährlich min<strong>de</strong>stens 10 Prozent <strong>de</strong>s Jahresüberschusses<br />
zuzüglich eines eventuellen Gewinnvortrags bzw. abzüglich eines<br />
eventuellen Verlustvortrags zuzuweisen sind. Weitere Ergebnisrücklagen<br />
können gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Über ihre Verwendung beschließen<br />
Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung (§ 23 Abs. 1,<br />
Buchstabe g).<br />
§ 40 Beschränkte Nachschusspflicht<br />
Die Nachschusspflicht <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r ist auf die Haftsumme<br />
beschränkt. Die Haftsumme für je<strong>de</strong>n Geschäftsanteil<br />
beträgt 300 Euro.<br />
V. Rechnungswesen<br />
§ 41 Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />
§ 42 Jahresabschluss und Lagebericht<br />
(1) Der Vorstand hat innerhalb von drei Monaten nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Geschäftsjahres <strong>de</strong>n Jahresabschluss und <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.