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Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn

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sitz, für beschließende Ausschüsse und vieles andere mehr. So<br />

wird die GO zur Gestaltungsaufgabe, die jeder <strong>Kirchenvorstand</strong><br />

zu Beginn seiner Amtszeit zu bewältigen hat. Die neue KGO<br />

trägt der Erfahrung Rechnung, dass die <strong>Kirchengemeinde</strong>n<br />

sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen zu<br />

bewältigen haben. Nicht alles, was für den einen <strong>Kirchenvorstand</strong><br />

gut ist, ist auch für den anderen sinnvoll.<br />

Herkömmlich sind einem Pfarrer/einer Pfarrerin vor allem als<br />

Funktionen übertragen:<br />

• der Vorsitz im <strong>Kirchenvorstand</strong><br />

• die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung (des<br />

<strong>Kirchenvorstand</strong>es!)<br />

• die pfarramtliche Geschäftsführung<br />

• die Personalführung für die Angestellten der <strong>Kirchengemeinde</strong><br />

• die Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen der<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong><br />

2.1.<br />

Was will die<br />

neue KGO?<br />

Eine Menge von Aufgaben und Zuständigkeiten, von Verantwortung<br />

und Macht. Zugleich erfordern diese Aufgaben Fähigkeiten<br />

und Kenntnisse, für die Pfarrer/innen oft nur unzureichend<br />

ausgebildet sind. Ihre Kernkompetenzen liegen eher auf<br />

den Feldern Theologie, Seelsorge und Verkündigung.<br />

In dieser Konstruktion spiegeln sich die zentrale Stellung und<br />

die vermeintliche oder tatsächliche Allzuständigkeit der Pfarrers/der<br />

Pfarrerin allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz<br />

wieder. Andere berechtigte und wünschenswerte Gesichtspunkte<br />

treten dahinter zurück:<br />

• ein Bild von Gemeinde, das sich weniger auf die Rolle<br />

des Pfarrers/der Pfarrerin konzentriert<br />

• der Gedanke der gemeinsamen Leitungsverantwortung<br />

• der Versuch, die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen<br />

zu erschließen und möglichst sinnvoll zu nutzen<br />

• der Grundsatz, Aufgaben und Verantwortung denen zu<br />

übertragen, die sie am besten lösen können<br />

C 31

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