Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn
Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn
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• die Festsetzung des Haushaltsplanes einschließlich des<br />
Stellenplanes<br />
• die Festsetzung der Jahresrechnung<br />
• die Erhebung des Kirchgeldes<br />
• die Regelung des Vorsitzes und der Stellvertretung im<br />
Vorsitz<br />
• die Stellungnahmen bei Änderungen im Bestand und<br />
Gebiet der <strong>Kirchengemeinde</strong> und bei Maßnahmen der<br />
Dekanatsbezirksordnung<br />
• die Zugehörigkeit zu einer Gesamtkirchengemeinde.<br />
• „Beauftragungen im <strong>Kirchenvorstand</strong>“<br />
Ressort-Beauftragte lassen sich vereinfacht als Ein-Mann- bzw.<br />
Eine-Frau-Ausschüsse verstehen. Der <strong>Kirchenvorstand</strong> kann<br />
einzelne Mitglieder als Fachleute für bestimmte Arbeitsbereiche<br />
bzw. Aufgaben berufen oder wählen. Sie bekommen<br />
vom <strong>Kirchenvorstand</strong> eine fest umschriebene Beauftragung,<br />
beraten den <strong>Kirchenvorstand</strong> und berichten regelmäßig im<br />
Gesamtgremium. Sie haben das Recht, entscheidende Fragen<br />
ihres Ressorts rechtzeitig auf die Tagesordnung setzen zu können.<br />
Weitergehende Rechte und Pflichten, z.B. Geschäftsführung<br />
in bestimmten Angelegenheiten (Gemeindehaus, Kindergarten,<br />
Hort), werden wie bei den beschließenden Ausschüssen<br />
in einer Geschäftsordnung geregelt. Sinngemäß lässt sich<br />
alles auf die Beauftragten übertragen, was zu den Ausschüssen<br />
gesagt wurde.<br />
Beauftragte brauchen in besonderer Weise die Begleitung und<br />
Unterstützung durch die Hauptamtlichen. Darüber hinaus sind<br />
sie als Vermittler/innen und Kontaktpersonen für ihre speziellen<br />
Themen über die <strong>Kirchengemeinde</strong> hinaus im Dekanat,<br />
gegenüber landeskirchlichen Einrichtungen und evtl. auch zur<br />
außerkirchlichen Öffentlichkeit hin tätig. Für beinahe alle<br />
Beauftragungen gibt es kompetente Unterstützung auf<br />
Dekanatsebene und durch landeskirchliche Einrichtungen und<br />
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