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Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn

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Geschäftsordnung<br />

Geschäftsordnung<br />

Für die <strong>Kirchenvorstand</strong>ssitzungen gibt es kein speziellen<br />

Sitzungstechniken. Was sich auch sonst in Gremien bewährt,<br />

wird vorausgesetzt und gemeinsam beachtet. Im folgenden<br />

finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Begriffe:<br />

Abstimmung<br />

Über eine Sache oder eine Person (Amt) wird beschlossen. Die<br />

Abstimmung kann geheim (Stimmzettel ohne Namen) oder<br />

offen (Aufheben der Hand) erfolgen. Bei namentlicher Abstimmung<br />

wird die Entscheidung jeder/jedes einzelnen festgehalten.<br />

Antrag<br />

Er wird mündlich oder schriftlich gestellt. Über ihn soll abgestimmt<br />

werden. Im Sitzungsverlauf sind wichtig der:<br />

Antrag auf Abstimmung<br />

Das Ende der Diskussion oder Meinungsbildung soll herbeigeführt<br />

werden. Die Redner/innen-Liste ist zu schließen.<br />

Antrag zur Geschäftsordnung<br />

Er bezieht sich auf die Vorgehensweise des Gremiums. Sie soll<br />

neu oder entsprechend einer früheren Vereinbarung geregelt<br />

werden. Über diesen Antrag muss sofort abgestimmt werden.<br />

Damit ein Antragswunsch zur Geschäftsordnung unter den<br />

anderen Wortmeldungen kenntlich wird, sind besondere<br />

Meldeformen üblich (z.B. Heben beider Hände).<br />

Gast<br />

Geladene/r Teilnehmer/in ohne Stimmrecht<br />

Gegenprobe<br />

Bei einer offenen Abstimmung werden die Gegenstimmen<br />

festgestellt.<br />

C 80

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