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Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn

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Ausschüsse haben Teil an der Geschäftsführung (Bauausschuss,<br />

Finanzausschuss, Personalausschuss), andere arbeiten<br />

mehr inhaltlich (Gottesdienstausschuss, Seniorenausschuss,<br />

Öffentlichkeitsausschuss).<br />

Beratende<br />

Ausschüsse<br />

Beratende Ausschüsse gab es schon früher. Sie formulieren<br />

nach eingehenden Beratungen und Sachinformation<br />

Beschlussvorlagen für den <strong>Kirchenvorstand</strong>, die dieser dann<br />

noch förmlich beschließen muss. Sicher haben die meisten<br />

Kirchenvorstände ihre Ausschüsse so ernst genommen, dass<br />

sie die Vorschläge nicht noch einmal bis ins Detail diskutiert<br />

haben und damit doppelte Zeit verbraucht haben. Freilich mag<br />

auch das hin und wieder in manchen weitreichenden<br />

Sachlagen nötig sein. Trotzdem stellt sich oft auch nach umfangreichen<br />

und schwierigen Vorarbeiten die Frage: Warum<br />

muss der <strong>Kirchenvorstand</strong> überhaupt noch zustimmen? Niemand<br />

im Gesamtgremium kennt die Sache besser als die Ausschussmitglieder.<br />

Sie haben sich oft mit viel Zeit- und Kraftaufwand<br />

kundig gemacht oder haben spezifische Sachkenntnisse.<br />

Könnte nicht die <strong>Kirchenvorstand</strong>sarbeit wesentlich<br />

entlastet werden, wenn die Informationserhebung, Meinungsbildung<br />

und gültige Entscheidung in bestimmten Sachfeldern<br />

ganz einem Ausschuss übertragen werden?<br />

Beschließende<br />

Ausschüsse<br />

C 54<br />

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen können die Ausschüsse<br />

jetzt für bestimmte Angelegenheiten beschließend<br />

tätig werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es geht vor<br />

allem darum, möglichst viel Sach- und Fachwissen einzubringen,<br />

auch andere engagierte Mitglieder der <strong>Kirchengemeinde</strong>,<br />

die dem <strong>Kirchenvorstand</strong> nicht angehören, an der Verantwortung<br />

zu beteiligen und die Verfahren abzukürzen. Die Arbeit im<br />

<strong>Kirchenvorstand</strong> kann so effizienter getan und die Tagesordnung<br />

von Routineaufgaben entlastet werden. Bei der Einsetzung<br />

eines beschließenden Ausschusses müssen allerdings<br />

einige rechtliche Vorgaben beachtet werden:<br />

• mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Ausschussmitglieder<br />

muss dem <strong>Kirchenvorstand</strong> angehören<br />

• der/die Ausschussvorsitzende muss stimmberechtigtes<br />

Mitglied des <strong>Kirchenvorstand</strong>es sein und wird von ihm<br />

ernannt

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