Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn
Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn
Arbeitsbuch Kirchenvorstand 3 - Kirchengemeinde Wiesenbronn
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ausschüsse haben Teil an der Geschäftsführung (Bauausschuss,<br />
Finanzausschuss, Personalausschuss), andere arbeiten<br />
mehr inhaltlich (Gottesdienstausschuss, Seniorenausschuss,<br />
Öffentlichkeitsausschuss).<br />
Beratende<br />
Ausschüsse<br />
Beratende Ausschüsse gab es schon früher. Sie formulieren<br />
nach eingehenden Beratungen und Sachinformation<br />
Beschlussvorlagen für den <strong>Kirchenvorstand</strong>, die dieser dann<br />
noch förmlich beschließen muss. Sicher haben die meisten<br />
Kirchenvorstände ihre Ausschüsse so ernst genommen, dass<br />
sie die Vorschläge nicht noch einmal bis ins Detail diskutiert<br />
haben und damit doppelte Zeit verbraucht haben. Freilich mag<br />
auch das hin und wieder in manchen weitreichenden<br />
Sachlagen nötig sein. Trotzdem stellt sich oft auch nach umfangreichen<br />
und schwierigen Vorarbeiten die Frage: Warum<br />
muss der <strong>Kirchenvorstand</strong> überhaupt noch zustimmen? Niemand<br />
im Gesamtgremium kennt die Sache besser als die Ausschussmitglieder.<br />
Sie haben sich oft mit viel Zeit- und Kraftaufwand<br />
kundig gemacht oder haben spezifische Sachkenntnisse.<br />
Könnte nicht die <strong>Kirchenvorstand</strong>sarbeit wesentlich<br />
entlastet werden, wenn die Informationserhebung, Meinungsbildung<br />
und gültige Entscheidung in bestimmten Sachfeldern<br />
ganz einem Ausschuss übertragen werden?<br />
Beschließende<br />
Ausschüsse<br />
C 54<br />
Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen können die Ausschüsse<br />
jetzt für bestimmte Angelegenheiten beschließend<br />
tätig werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es geht vor<br />
allem darum, möglichst viel Sach- und Fachwissen einzubringen,<br />
auch andere engagierte Mitglieder der <strong>Kirchengemeinde</strong>,<br />
die dem <strong>Kirchenvorstand</strong> nicht angehören, an der Verantwortung<br />
zu beteiligen und die Verfahren abzukürzen. Die Arbeit im<br />
<strong>Kirchenvorstand</strong> kann so effizienter getan und die Tagesordnung<br />
von Routineaufgaben entlastet werden. Bei der Einsetzung<br />
eines beschließenden Ausschusses müssen allerdings<br />
einige rechtliche Vorgaben beachtet werden:<br />
• mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Ausschussmitglieder<br />
muss dem <strong>Kirchenvorstand</strong> angehören<br />
• der/die Ausschussvorsitzende muss stimmberechtigtes<br />
Mitglied des <strong>Kirchenvorstand</strong>es sein und wird von ihm<br />
ernannt