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Die städtebauliche Optimierung von Standort - Optirisk.de

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Fachsymposium<br />

„Von <strong>de</strong>r ökologisch belasteten Brachfläche zur energieeffizienten <strong>Standort</strong>nutzung“<br />

26.Februar 2009 in Erfurt<br />

Kurzfassung <strong>de</strong>r Vorträge<br />

1. Kraft-Wärme-Kopplung, KWKG<br />

a) Ziel<br />

b) Anwendungsbereich<br />

c) För<strong>de</strong>rmechanismus Strom:<br />

aa) Anschluss, Abnahme und Vergütung<br />

bb) Einspeisung im Netz <strong>de</strong>r allgemeinen Versorgung<br />

cc) Eigenversorgung<br />

aaa) Unmittelbare Eigenversorgung<br />

bbb) Eigenversorgung durch einen Dritten<br />

d) För<strong>de</strong>rmechanimus Wärmenetze: Zuschlagsberechtigter Neu- und Ausbau<br />

<strong>von</strong> Wärmenetzen<br />

2. Einsatz Erneuerbarer Energien für Stromerzeugung, EEG<br />

a) Ziel<br />

b) Anwendungsbereich<br />

c) För<strong>de</strong>rmechanismus<br />

aa) Anschluss, Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung,<br />

§§ 5, 8, 16 EEG<br />

bb) Grundsatz: Einspeisung <strong>de</strong>s Stroms in ein Netz <strong>de</strong>r allgemeinen Versorgung<br />

cc) Ausnahme: Verbrauch <strong>von</strong> gebäu<strong>de</strong>gestütztem Solarstrom durch Anlagenbetreiber<br />

o<strong>de</strong>r Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe,<br />

§ 33 Abs 2 EEG (allerdings verringerte Vergütung)<br />

d) Zusätzlich privilegierte Verfahren<br />

aa) erhöhte Vergütung für Strom aus Geothermie, <strong>de</strong>r in Kombination mit<br />

einer Wärmenutzung nach Anlage 4 zum Gesetz erzeugt wird,<br />

§ 28 Abs. 2 EEG (Wärmenutzungsbonus)<br />

bb) erhöhte Vergütung für Strom aus Biomasse, <strong>de</strong>r in Kraft-Wärme-<br />

Kopplung nach Anlage 3 zum Gesetz erzeugt wird, § 27 Abs. 3 Ziff. 3<br />

EEG (KWK-Bonus)<br />

e) Vergütungspflicht für Erzeugungsanlagen aus solarer Strahlungsenergie, die<br />

im Geltungsbereich eines gesetzlich näher bestimmten Bebauungsplans errichtet<br />

wor<strong>de</strong>n sind, wenn<br />

aa) bereits versiegelten Flächen<br />

bb) auf Konversionsflächen<br />

cc) gesetzlich näher bestimmten Grünflächen befin<strong>de</strong>n, § 32 Abs. 3<br />

Ziff. 1 – 3 EEG<br />

3. Einsatz Erneuerbarer Energien für Wärmeerzeugung, EEWärmeG<br />

a) Ziel<br />

b) Erneuerbare Energieträger im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes, § 2 EEWärmeG<br />

c) Nutzungspflichten, §§ 3 – 5 EEWärmeG<br />

d) Versorgung mehrerer Gebäu<strong>de</strong>, § 6 EEWärmeG<br />

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