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Wirtschaftsbericht 2012 - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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31<br />

4. Energiewende unter Wahrung der Versorgungssicherheit<br />

Sicherheit der Stromversorgung unter Berücksichtigung<br />

des sukzessiven Entfalls von nuklearer<br />

Erzeugungsleistung<br />

Aktuell sind in Deutschland Stromerzeugungskapazitäten<br />

(brutto) von ca. 150.000 MW installiert. Diese Kapazität<br />

steht jedoch nicht jederzeit vollumfänglich zur Verfügung.<br />

Zudem müssen Abschläge für (außer-)planmäßige<br />

Betriebsstillstände, Revisionen und sonstige Nichtverfügbarkeiten<br />

vorgenommen werden. Schließlich ist für das<br />

gesamte deutsche Übertragungsnetz eine Regelleistung<br />

zum kurzfristigsten Ausgleich volatiler Einspeisungen aus<br />

erneuerbaren Quellen zu berücksichtigen. Die verschiedenen,<br />

zur Stromerzeugung genutzten Energieträger bzw.<br />

die installierten Erzeugungskapazitäten tragen in höchst<br />

unterschiedlicher Weise zur gesicherten Leistung bei 1 :<br />

Gesicherte Leistung<br />

Energieträger<br />

einer Erzeugungseinheit<br />

Kernkraftwerk 93 %<br />

Braunkohlekraftwerk 92 %<br />

Geothermie 90 %<br />

Biomasse 88 %<br />

Steinkohlekraftwerk 86 %<br />

Kombi-Anlage (Gas, Öl) 86 %<br />

Gasturbinen 42 %<br />

Laufwasserkraftwerke 40 %<br />

Windenergie 5-10 %<br />

Photovoltaik 1 %<br />

1<br />

Quelle: Deutsche Netzagentur „Kurzanalyse der Kraftwerksplanung in<br />

Deutschland bis 2020“<br />

Auf der Basis langjähriger statistischer Betrachtungen<br />

ergibt sich zurzeit eine gesicherte Leistung von rund<br />

90.000 MW im Netz der öffentlichen Versorgung. Erzeugungskapazitäten<br />

der Bahn AG und die industrielle Eigenerzeugung<br />

bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie<br />

nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Dieser<br />

gesicherten Leistung stand im letzten Jahr eine kurzfristige<br />

Lastspitze von rund 80.000 MW verbraucherseitig<br />

gegenüber. Im Ergebnis besteht derzeit in Deutschland<br />

somit eine Kapazitätsreserve von rund 10.000 MW. Durch<br />

die vom Netz genommenen acht Kernkraftwerke wurde<br />

die Kraftwerksleistung in Deutschland um 8.422 MW reduziert.<br />

Somit verbleiben noch gut 81.000 MW gesicherte<br />

Erzeugungsleistung, um eine Höchstlast von rund 80.000<br />

MW zu decken. Der ursprüngliche Sicherheitspuffer<br />

wurde damit etwa auf die installierte Leistung eines modernen<br />

Steinkohle- oder Braunkohleblockes reduziert.<br />

In mehrmals aktualisierten Berichten hat die Bundesnetzagentur<br />

(BNetzA) im Zeitraum April bis Ende August<br />

2011 die Auswirkungen der Energiewende, insbesondere<br />

des endgültigen Abschaltens von acht Kernkraftwerken<br />

auf die Übertragungsnetze und die Versorgungssicherheit<br />

untersucht.<br />

!<br />

Reservekraftwerk: In ihrem jüngsten „Bericht zur Notwendigkeit<br />

eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelungen des Atomgesetzes“<br />

kommt die Bundesnetzagentur zu der Kernaussage, dass die<br />

Bereithaltung eines Kernkraftwerks als „Kaltreserve“ zur Aufrechterhaltung<br />

der Netzsicherheit und Netzstabilität in Deutschland nicht<br />

notwendig ist. Die Bundesnetzagentur hat stattdessen ein altes Kohlekraftwerk<br />

in Mannheim als Kaltreserve für Versorgungsengpässe im<br />

Winter benannt. Die Notwendigkeit einer solchen Kaltreserve zeigt<br />

bereits, dass die Reserven in der Versorgung nicht groß sind. Nach<br />

Auffassung der BNetzA sind Netzsicherheit und Netzstabilität in<br />

Deutschland gegeben, wenn sowohl gewisse Reservekapazitäten<br />

(Kaltreserven und Redispatch) in den nächsten zwei Jahren gegeben<br />

und vorgehalten werden als auch Kraftwerksneubauten wie geplant ans<br />

Netz gehen und erforderliche Netzausbaumaßnahmen durchgeführt<br />

werden. Weitere Voraussetzung zum Erhalt der Systemstabilität ist<br />

aber auch der weiterhin engagierte Ausbau der erneuerbaren Energien,<br />

auch wenn ihr Beitrag zur „gesicherten Leistung“ naturgegeben eher<br />

gering anzusetzen ist.<br />

Insgesamt kommt die Bundesnetzagentur dabei zu dem<br />

Ergebnis, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland<br />

gegenwärtig nicht gefährdet ist, jedoch die Spannungshaltung<br />

im südwestdeutschen Raum und im Hamburger<br />

Raum nur mit gezielten Maßnahmen sichergestellt werden<br />

kann. Als besonders dringend bezeichnet die BNetzA<br />

weiterhin u.a. den Ausbau der Hochspannungsleitung<br />

Hamburg – Schwerin. Darüber hinaus ebenso dringend<br />

ist die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Moorburg<br />

in Hamburg, um den Entfall norddeutscher Kernkraftkapazitäten<br />

zu kompensieren. Dies verdeutlicht,<br />

dass großräumige Versorgungssicherheit nicht nur von<br />

der bedarfsgerechten Stromerzeugung, sondern ebenso<br />

von hinreichenden Übertragungskapazitäten abhängt,<br />

insbesondere, da die örtlichen Zentren von Stromerzeugung<br />

und -verbrauch künftig deutlich auseinanderrücken<br />

werden.<br />

Längerfristig sieht die BNetzA allerdings Gefahren für die<br />

Netzsicherheit und Netzstabilität, wenn sich die Inbetrieb -<br />

nahme der in Bau befindlichen Kraftwerke weiter verzögert.<br />

Genannt wird insbesondere die T-24-Problematik.

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