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DAS ORIGINAL GRATIS ZUM MITNEHMEN - LeineVision.

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Seniorenfragen<br />

Katja W. (76 Jahre): Ich bin mit meinem<br />

Pflegedienst unzufrieden. Wie<br />

kann ich kündigen? Und wie finde<br />

ich einen neuen Pflegedienst?<br />

Kündigen sollten Sie in jedem Fall<br />

schriftlich. Achten Sie dabei auf die<br />

Kündigungsfristen. Wir hatten kürzlich<br />

mit einem Pflegedienst zu tun,<br />

der einfach behauptete, die Kündigungsfrist<br />

betrüge 4 Wochen. Das<br />

ist falsch. Da es sich bei der Arbeit<br />

des Pflegedienstes um eine „Dienstleistungen<br />

höherer Art“, handelt, ist<br />

laut Urteil des Bundesgerichtshofes<br />

vom 9.6.2011 (III ZR 203/10) die<br />

Vereinbarung einer Kündigungsfrist<br />

unzulässig. Einen neuen Pfle-<br />

Webseite des Monats:<br />

https://fragdenstaat.de/anfragen/<br />

Die Seite „FragDenStaat.de“ will dabei<br />

unterstützen, auf amtliche Informationen<br />

der deutschen Bundesbehörden<br />

zuzugreifen. Hierfür veröffentlicht<br />

FragDenStaat.de Anfragen<br />

nach den Informationsgesetzen<br />

des Bundes zusammen mit<br />

den Antworten der Behörden.<br />

FragDenStaat.de ist ein Projekt der<br />

Open Knowledge Foundation<br />

Deutschland e.V. mit dem jeder<br />

Anfragen nach den Informationsgesetzen(Informationsfreiheitsgesetz<br />

des Bundes, Umweltinformationsgesetz<br />

und Verbraucherinformationsgesetz)<br />

einfacher stellen<br />

kann. Fragen und Antworten werden<br />

transparent auf dieser Seite dokumentiert.<br />

Ziel ist es<br />

den Besuchern das Stellen eines<br />

Antrags zu erleichtern;<br />

Anfragen und Antworten öffentlich<br />

zu dokumentieren;<br />

positive wie negative Antwortpraxis<br />

einzelner Behörden transparent<br />

zu machen;<br />

durch die transparente Abbildung<br />

des Anfrage- und Antwortprozesses<br />

das Thema Informationsfreiheit<br />

insgesamt zu stärken.<br />

Tipp des Monats:<br />

Verbraucherzentralen klären über<br />

Verbraucherrechte in der Pflege auf.<br />

Die Verbraucherzentralen Berlin,<br />

Brandenburg und Schleswig-Holstein<br />

beraten über die Hotline (01803) 66<br />

33 77 ab sofort bundesweit zu diesem<br />

wichtigen Themenkreis. Wenn Sie<br />

Fragen zu Verträgen mit stationären<br />

Pflegeeinrichtungen und andern<br />

Wohnformen haben, rufen Sie an.<br />

Dort werden Sie beraten.<br />

gedienst finden Sie ganz leicht.<br />

Schauen Sie im Telefonbuch nach.<br />

Oder erkundigen Sie sich beim Seniorentelefon<br />

der Stadt Hannover:<br />

Tel. 0511 1684 2345.<br />

Kurt H. ( 79 Jahre): Meine Ehefrau<br />

liegt zur zeit im Krankenhaus.<br />

Hinterher muss meine Frau noch in<br />

die Kurzzeitpflege. Das Krankenhaus<br />

hat mir verschiedene Adressen<br />

gegeben. Mich erstaunen dabei<br />

die unterschiedlichen Kosten.<br />

Bei dem einen Haus zahle ich<br />

etwa 20 Euro dazu, bei dem anderen<br />

Haus fast 40 Euro. Das<br />

macht mich unsicher.<br />

Wichtig ist, das ein Antrag bei der<br />

Pflegekasse auf Kostenübernahme<br />

gestellt wird. Die Pflegekasse übernimmt<br />

Kosten nur für maximal 28<br />

Tage im Kalenderjahr; gleichzeitig<br />

zahlt sie höchstens 1.510 Euro. Die<br />

Einrichtung, die eine Kurzzeitpflege<br />

übernimmt, muss ausdrücklich von<br />

der Pflegekasse zugelassen sein.<br />

Einen Eigenanteil müssen Sie in in<br />

jedem Fall leisten, nämlich für Unterkunft<br />

und Verpflegung sowie für die<br />

so genannten Investitionskosten.<br />

Pflegeeinrichtungen, die nur Kurzzeitpflege<br />

leisten, erheben die Investitionskosten<br />

nicht. In Garbsen gibt<br />

es ein Pflegeheim, das - nach eigener<br />

Auskunft- einen Zuschuss des<br />

Landes Niedersachsens erhält und<br />

ebenfalls keine Investitionskosten<br />

erheben muss. Übrigens: die Pflegeheime<br />

sind an diese Kostenstellung<br />

gebunden und können nicht – aus<br />

Kulanz- mit Ihnen einen Sonderpreis<br />

vereinbaren.<br />

Rena S. (49 Jahre): Ich war kürzlich<br />

mit meiner Mutter, die im Rollstuhl<br />

sitzt, auf einer Seniorenmesse. Wir<br />

waren sehr betroffen, weil wir nicht<br />

jeden Ausstellungsraum erreichen<br />

konnten. Was soll denn eine solche<br />

Ausstellung wenn sie nicht barrierefrei<br />

ist?<br />

Ich kann Ihren Ärger verstehen. Es<br />

war sicherlich eine Veranstaltung, die<br />

Sie kostenlos besuchen konnten.<br />

Der Veranstalter hat häufig keine<br />

Wahl – er muss die vorhandenen<br />

Räumlichkeiten nutzen. Natürlich<br />

kann er Ihnen Hilfen bei der Überwindung<br />

der „Hürden“ anbieten -<br />

das ist wohl in diesem Fall nicht geschehen.<br />

Vom 23. bis 24. September<br />

findet im Hannover Congress Centrum<br />

die Seniora statt. Diese Veranstaltung<br />

ist barrierefrei.<br />

Hanna F.(63 Jahre): Ich bin im letzten<br />

Jahr in ein „Betreutes Wohnen“<br />

umgezogen. Hier fühle ich mich nicht<br />

wohl und habe eine neue Wohnung<br />

gefunden. Bekomme ich den Zuschuss<br />

der Pflegekasse an den Umzugskosten<br />

nun noch einmal?<br />

Das kommt darauf an. Die Gründe, die<br />

zum Umzug führten und die veränderte<br />

Wohnsituation sind dabei sehr<br />

wichtig. Allgemein kann man sagen,<br />

wenn sich Ihr Gesundheitszustand so<br />

verändert hat, dass ein neuer Umzug<br />

notwendig wird, haben Sie gute Aussichten<br />

auf Erfolg. Melden Sie sich aber<br />

frühzeitig bei der Pflegekasse. Es kann<br />

sein, dass z. B. der Medizinische Dienst<br />

noch einmal zur Begutachtung bei Ihnen<br />

vorspricht.<br />

Renate G.( 57 Jahre): Meine Mutter<br />

lebt in einer „Betreuten Wohnanla-<br />

SENIORENJOURNAL 09I2011 I 29<br />

im Alltag<br />

Dipl.-Kauffrau Beate Schuhmacher, selbstständige Unternehmerin, zertifizierte<br />

Wohnberaterin (Nds. Fachstelle für Wohnberatung), ehrenamtliche<br />

Mitarbeit in den stadtbezirklichen Netzwerken für Senioren der Stadtbezirke<br />

Döhren/Mittelfeld und Ricklingen, Fortbildung zur zertifizierten (ehrenamtl.)<br />

Demenzbetreuerin, ehrenamtl. Leitung der Formularlotsen des KSH<br />

(Kommunaler Seniorenservice der Landeshauptstadt Hannover) bis 2008<br />

u.a. im Rahmen eines „Freiwilligen Jahres für Senioren“. Ständige Weiterbildung<br />

im Bereich Seniorenarbeit.<br />

Gerne können Sie Ihre Fragen an das Senioren Journal<br />

senden oder sich direkt mit Frau Schuhmacher unter<br />

Tel.: 0511-410 89 6 89 in Verbindung setzen.<br />

ge“. Der Hausnotruf ist in den Hauskosten<br />

enthalten. Nun bekommt<br />

meine Mutter Leistungen aus der<br />

Pflegestufe. Übernimmt die Pflegekasse<br />

die Kosten für den Hausnotruf?<br />

Grundsätzlich kann die Pflegekasse die<br />

Kosten für das Hausnotrufgerät übernehmen<br />

- auch bei Betreuten Wohnanlagen.<br />

Dafür müssen allerdings<br />

bestimmte Bedingungen erfüllt sein:<br />

1. Der MDK muss die Notwendigkeit<br />

dieser Versorgung bestätigen. 2. Der<br />

Hausnotrufbetreiber muss Vertragspartner<br />

der Pflegekassen sein. 3. Es<br />

werden nur die Hausnotrufgeräte<br />

eingesetzt, die im Hilfsmittelverzeichnis<br />

der Pflegekassen gelistet<br />

sein. 4. Die Dienstleistungs- oder Betreuungspauschale<br />

muss um den Zuschuss<br />

der Pflegekasse (18,36 €) gekürzt<br />

werden. ■

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