DAS ORIGINAL GRATIS ZUM MITNEHMEN - LeineVision.
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Seniorenfragen<br />
Katja W. (76 Jahre): Ich bin mit meinem<br />
Pflegedienst unzufrieden. Wie<br />
kann ich kündigen? Und wie finde<br />
ich einen neuen Pflegedienst?<br />
Kündigen sollten Sie in jedem Fall<br />
schriftlich. Achten Sie dabei auf die<br />
Kündigungsfristen. Wir hatten kürzlich<br />
mit einem Pflegedienst zu tun,<br />
der einfach behauptete, die Kündigungsfrist<br />
betrüge 4 Wochen. Das<br />
ist falsch. Da es sich bei der Arbeit<br />
des Pflegedienstes um eine „Dienstleistungen<br />
höherer Art“, handelt, ist<br />
laut Urteil des Bundesgerichtshofes<br />
vom 9.6.2011 (III ZR 203/10) die<br />
Vereinbarung einer Kündigungsfrist<br />
unzulässig. Einen neuen Pfle-<br />
Webseite des Monats:<br />
https://fragdenstaat.de/anfragen/<br />
Die Seite „FragDenStaat.de“ will dabei<br />
unterstützen, auf amtliche Informationen<br />
der deutschen Bundesbehörden<br />
zuzugreifen. Hierfür veröffentlicht<br />
FragDenStaat.de Anfragen<br />
nach den Informationsgesetzen<br />
des Bundes zusammen mit<br />
den Antworten der Behörden.<br />
FragDenStaat.de ist ein Projekt der<br />
Open Knowledge Foundation<br />
Deutschland e.V. mit dem jeder<br />
Anfragen nach den Informationsgesetzen(Informationsfreiheitsgesetz<br />
des Bundes, Umweltinformationsgesetz<br />
und Verbraucherinformationsgesetz)<br />
einfacher stellen<br />
kann. Fragen und Antworten werden<br />
transparent auf dieser Seite dokumentiert.<br />
Ziel ist es<br />
den Besuchern das Stellen eines<br />
Antrags zu erleichtern;<br />
Anfragen und Antworten öffentlich<br />
zu dokumentieren;<br />
positive wie negative Antwortpraxis<br />
einzelner Behörden transparent<br />
zu machen;<br />
durch die transparente Abbildung<br />
des Anfrage- und Antwortprozesses<br />
das Thema Informationsfreiheit<br />
insgesamt zu stärken.<br />
Tipp des Monats:<br />
Verbraucherzentralen klären über<br />
Verbraucherrechte in der Pflege auf.<br />
Die Verbraucherzentralen Berlin,<br />
Brandenburg und Schleswig-Holstein<br />
beraten über die Hotline (01803) 66<br />
33 77 ab sofort bundesweit zu diesem<br />
wichtigen Themenkreis. Wenn Sie<br />
Fragen zu Verträgen mit stationären<br />
Pflegeeinrichtungen und andern<br />
Wohnformen haben, rufen Sie an.<br />
Dort werden Sie beraten.<br />
gedienst finden Sie ganz leicht.<br />
Schauen Sie im Telefonbuch nach.<br />
Oder erkundigen Sie sich beim Seniorentelefon<br />
der Stadt Hannover:<br />
Tel. 0511 1684 2345.<br />
Kurt H. ( 79 Jahre): Meine Ehefrau<br />
liegt zur zeit im Krankenhaus.<br />
Hinterher muss meine Frau noch in<br />
die Kurzzeitpflege. Das Krankenhaus<br />
hat mir verschiedene Adressen<br />
gegeben. Mich erstaunen dabei<br />
die unterschiedlichen Kosten.<br />
Bei dem einen Haus zahle ich<br />
etwa 20 Euro dazu, bei dem anderen<br />
Haus fast 40 Euro. Das<br />
macht mich unsicher.<br />
Wichtig ist, das ein Antrag bei der<br />
Pflegekasse auf Kostenübernahme<br />
gestellt wird. Die Pflegekasse übernimmt<br />
Kosten nur für maximal 28<br />
Tage im Kalenderjahr; gleichzeitig<br />
zahlt sie höchstens 1.510 Euro. Die<br />
Einrichtung, die eine Kurzzeitpflege<br />
übernimmt, muss ausdrücklich von<br />
der Pflegekasse zugelassen sein.<br />
Einen Eigenanteil müssen Sie in in<br />
jedem Fall leisten, nämlich für Unterkunft<br />
und Verpflegung sowie für die<br />
so genannten Investitionskosten.<br />
Pflegeeinrichtungen, die nur Kurzzeitpflege<br />
leisten, erheben die Investitionskosten<br />
nicht. In Garbsen gibt<br />
es ein Pflegeheim, das - nach eigener<br />
Auskunft- einen Zuschuss des<br />
Landes Niedersachsens erhält und<br />
ebenfalls keine Investitionskosten<br />
erheben muss. Übrigens: die Pflegeheime<br />
sind an diese Kostenstellung<br />
gebunden und können nicht – aus<br />
Kulanz- mit Ihnen einen Sonderpreis<br />
vereinbaren.<br />
Rena S. (49 Jahre): Ich war kürzlich<br />
mit meiner Mutter, die im Rollstuhl<br />
sitzt, auf einer Seniorenmesse. Wir<br />
waren sehr betroffen, weil wir nicht<br />
jeden Ausstellungsraum erreichen<br />
konnten. Was soll denn eine solche<br />
Ausstellung wenn sie nicht barrierefrei<br />
ist?<br />
Ich kann Ihren Ärger verstehen. Es<br />
war sicherlich eine Veranstaltung, die<br />
Sie kostenlos besuchen konnten.<br />
Der Veranstalter hat häufig keine<br />
Wahl – er muss die vorhandenen<br />
Räumlichkeiten nutzen. Natürlich<br />
kann er Ihnen Hilfen bei der Überwindung<br />
der „Hürden“ anbieten -<br />
das ist wohl in diesem Fall nicht geschehen.<br />
Vom 23. bis 24. September<br />
findet im Hannover Congress Centrum<br />
die Seniora statt. Diese Veranstaltung<br />
ist barrierefrei.<br />
Hanna F.(63 Jahre): Ich bin im letzten<br />
Jahr in ein „Betreutes Wohnen“<br />
umgezogen. Hier fühle ich mich nicht<br />
wohl und habe eine neue Wohnung<br />
gefunden. Bekomme ich den Zuschuss<br />
der Pflegekasse an den Umzugskosten<br />
nun noch einmal?<br />
Das kommt darauf an. Die Gründe, die<br />
zum Umzug führten und die veränderte<br />
Wohnsituation sind dabei sehr<br />
wichtig. Allgemein kann man sagen,<br />
wenn sich Ihr Gesundheitszustand so<br />
verändert hat, dass ein neuer Umzug<br />
notwendig wird, haben Sie gute Aussichten<br />
auf Erfolg. Melden Sie sich aber<br />
frühzeitig bei der Pflegekasse. Es kann<br />
sein, dass z. B. der Medizinische Dienst<br />
noch einmal zur Begutachtung bei Ihnen<br />
vorspricht.<br />
Renate G.( 57 Jahre): Meine Mutter<br />
lebt in einer „Betreuten Wohnanla-<br />
SENIORENJOURNAL 09I2011 I 29<br />
im Alltag<br />
Dipl.-Kauffrau Beate Schuhmacher, selbstständige Unternehmerin, zertifizierte<br />
Wohnberaterin (Nds. Fachstelle für Wohnberatung), ehrenamtliche<br />
Mitarbeit in den stadtbezirklichen Netzwerken für Senioren der Stadtbezirke<br />
Döhren/Mittelfeld und Ricklingen, Fortbildung zur zertifizierten (ehrenamtl.)<br />
Demenzbetreuerin, ehrenamtl. Leitung der Formularlotsen des KSH<br />
(Kommunaler Seniorenservice der Landeshauptstadt Hannover) bis 2008<br />
u.a. im Rahmen eines „Freiwilligen Jahres für Senioren“. Ständige Weiterbildung<br />
im Bereich Seniorenarbeit.<br />
Gerne können Sie Ihre Fragen an das Senioren Journal<br />
senden oder sich direkt mit Frau Schuhmacher unter<br />
Tel.: 0511-410 89 6 89 in Verbindung setzen.<br />
ge“. Der Hausnotruf ist in den Hauskosten<br />
enthalten. Nun bekommt<br />
meine Mutter Leistungen aus der<br />
Pflegestufe. Übernimmt die Pflegekasse<br />
die Kosten für den Hausnotruf?<br />
Grundsätzlich kann die Pflegekasse die<br />
Kosten für das Hausnotrufgerät übernehmen<br />
- auch bei Betreuten Wohnanlagen.<br />
Dafür müssen allerdings<br />
bestimmte Bedingungen erfüllt sein:<br />
1. Der MDK muss die Notwendigkeit<br />
dieser Versorgung bestätigen. 2. Der<br />
Hausnotrufbetreiber muss Vertragspartner<br />
der Pflegekassen sein. 3. Es<br />
werden nur die Hausnotrufgeräte<br />
eingesetzt, die im Hilfsmittelverzeichnis<br />
der Pflegekassen gelistet<br />
sein. 4. Die Dienstleistungs- oder Betreuungspauschale<br />
muss um den Zuschuss<br />
der Pflegekasse (18,36 €) gekürzt<br />
werden. ■