personalentwicklung im it- und medienbereich - Hamburg@work
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Für die Praxis können nunmehr erste Anhaltspunkte entwickelt werden, welche arbe<strong>it</strong>svertraglichen<br />
Klauseln wirksam sind <strong>und</strong> welche nicht. Die Unternehmen werden nun ihre Vertragsmuster kr<strong>it</strong>isch<br />
zu überprüfen haben, um nicht m<strong>it</strong> unwirksamen Standards zu arbe<strong>it</strong>en.<br />
M<strong>it</strong> Urteil vom 12.01.2005 (Az. 5 AZR 354/04) hat das BAG festgestellt, dass Klauseln wie „der<br />
Arbe<strong>it</strong>geber darf übertarifliche Zulagen jederze<strong>it</strong> unbeschränkt widerrufen“ gegen § 308 Nr. 4 BGB<br />
verstoßen <strong>und</strong> dann unwirksam sein können. Hier fehle es an der notwendigen Transparenz für den<br />
Arbe<strong>it</strong>nehmer, in welchem Umfang ein Widerruf auf ihn zukommen kann. Ähnlich urteilte das BAG über<br />
den Widerruf einer Funktionszulage (Urt. v. 26.01.2005, 10 AZR 331/04). Das BAG hält <strong>im</strong> Einzelfall<br />
auch Vertragsstrafeklauseln für unwirksam. In dem Fall vom 04.03.2004 (Az. 8 AZR 196/03)<br />
kündigte eine Verkäuferin vor Arbe<strong>it</strong>santr<strong>it</strong>t <strong>und</strong> der Arbe<strong>it</strong>geber begehrte vor Gericht Vertragsstrafe.<br />
Das BAG hielt hier eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts für eine unangemessene<br />
Benachteiligung <strong>und</strong> dam<strong>it</strong> für unwirksam.<br />
Von großer Bedeutung ist die Entscheidung des BAG vom 25.05.2005 zu der Wirksamke<strong>it</strong> von arbe<strong>it</strong>svertraglichen<br />
Ausschlussfristen (Az. 5 AZR 572/04). Das BAG hielt die Klausel „Alle Ansprüche sind<br />
von beiden Parteien binnen sechs Wochen ab Fälligke<strong>it</strong> schriftlich geltend zu machen <strong>und</strong> <strong>im</strong> Falle<br />
einer Ablehnung binnen vier Wochen einzuklagen.“ für unwirksam. Das BAG hält allerdings<br />
Ausschlussfristen gr<strong>und</strong>sätzlich für möglich, entschied jedoch in Anlehnung an § 61b ArbGG, dass auf<br />
zwe<strong>it</strong>er Stufe mindestens drei Monate Ze<strong>it</strong> verbleiben müssen. Des We<strong>it</strong>eren wurde der Gr<strong>und</strong>satz der<br />
geltungserhaltenden Reduktion anerkannt. Das bedeutet, dass eine unwirksame Klausel komplett<br />
wegfällt <strong>und</strong> nicht etwa auf das gerade noch zulässige Maß zurückgestuft wird. Insgesamt bleibt<br />
dieser Bereich spannend – es vergeht kaum ein Monat ohne we<strong>it</strong>ere Urteile.<br />
Dr. Malte Masloff ist Rechtsanwalt <strong>und</strong> Partner in der überregional tätigen Sozietät Gaidies & Partner<br />
in Hamburg. Er ist schwerpunktmäßig <strong>im</strong> Arbe<strong>it</strong>srecht <strong>und</strong> Immobilienrecht tätig.<br />
Kontakt: masloff@gsp.de<br />
„Ticken IT- <strong>und</strong> Medienunternehmen anders?“<br />
Personalentwickler renommierter Hamburger Unternehmen<br />
diskutierten <strong>im</strong> Mai 2005 die Besonderhe<strong>it</strong>en<br />
der Branche – eine Auswahl ihrer Statements<br />
Auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion des Arbe<strong>it</strong>skreises Personalentwicklung<br />
von <strong>Hamburg@work</strong> diskutierten am 9. Mai 2005 <strong>im</strong> Haus der<br />
Wirtschaft Personalentwickler der Hamburger Old Economy sowie der New<br />
Economy die Frage „Ticken IT- <strong>und</strong> Medienunternehmen anders?“. Unter der Moderation des<br />
Journalisten Heinrich Seeger erörterten sie die Besonderhe<strong>it</strong>en der IT- <strong>und</strong> Kreativbranche, die<br />
sich nach mehrjähriger konjunktureller Krise langsam zu erholen scheint: Laut Handelskammer<br />
Hamburg zählt die IT- <strong>und</strong> Medienbranche derze<strong>it</strong> zirka 70.000 Beschäftigte in knapp 7.000 IT-<br />
Unternehmen <strong>und</strong> zirka 60.000 feste <strong>und</strong> tausende freie M<strong>it</strong>arbe<strong>it</strong>er in über 10.000<br />
Medienfirmen. Trotzdem scheint we<strong>it</strong>erhin Vorsicht geboten. Angesichts eines <strong>im</strong>mer stärkeren<br />
Wettbewerbs durch die Globalisierung der Märkte sowie des schnellen technischen Wandels <strong>und</strong><br />
der demografischen Entwicklung stellen Personalplanung <strong>und</strong> -entwicklung für Unternehmen<br />
eine große Herausforderung dar. Wie sie ihr begegnen, spiegelt die nachfolgende Auswahl von<br />
Statements, Analysen <strong>und</strong> Prognosen der Diskutierenden wider.<br />
Abb. 1: Podiumsdiskussion des Arbe<strong>it</strong>skreises Personalentwicklung<br />
Auf dem Podium waren (v. l.):<br />
Torsten Behn, Technical Project Manager, AOL Deutschland GmbH & Co. KG,<br />
Carsten Osius, Le<strong>it</strong>er Technik, Tipp24 AG,<br />
Heinrich Seeger (Moderation), freier Journalist,<br />
Corinna Nieswand, Head of Web Application Development, Prox<strong>im</strong><strong>it</strong>y Deutschland GmbH,<br />
Dierk Ladendorff, Projektle<strong>it</strong>er, KWB e.V./Service Dig<strong>it</strong>ale Arbe<strong>it</strong>,<br />
Petra Carlsen, Niederlassungsle<strong>it</strong>erin, DIS AG <strong>und</strong><br />
Wilfried Berlin, IS Performance Management, Airbus Deutschland GmbH.<br />
Aus dem Publikum kamen u. a. zu Wort:<br />
Rüdiger Becker, Coaching – Beratung – Training,<br />
Rebekka Stieve<br />
KWB e.V. – SDA<br />
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