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2. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKR)

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<strong>2.</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong><br />

(<strong>NKR</strong>) beim Landkreis Hameln-Pyrmont<br />

<strong>2.</strong>1 Allgemein<br />

Mit Wirkung vom 01.01.2006 ist die neue Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO)<br />

<strong>und</strong> die Gemeindehaushalts- <strong>und</strong> -kassenverordnung (GemHKVO) in Kraft getreten.<br />

Gem. Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes <strong>und</strong> zur<br />

Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 hat der Kreistag<br />

in seiner Sitzung am 20.1<strong>2.</strong>2005 - TOP 12 - beschlossen, zunächst die bisherigen<br />

kameralen haushalts- <strong>und</strong> kassenrechtlichen Vorschriften weiter anzuwenden <strong>und</strong> einen<br />

Übergang in die kommunale Doppik zum 01.01.2008 anzustreben. In Ausführung<br />

dieses Beschlusses wurde der <strong>Haushalts</strong>plan 2008 erstmals produktorientiert nach<br />

den Gr<strong>und</strong>sätzen der kommunalen Doppik aufgestellt.<br />

Der <strong>Haushalts</strong>plan ist gem. § 85 Abs. 2 NGO in einen Ergebnishaushalt <strong>und</strong> einen<br />

Finanzhaushalt zu gliedern, d.h. für diese beiden „Bereiche“ müssen Planansätze<br />

festgesetzt werden. Die mittelfristige Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzplanung wird gem.<br />

§ 9 Abs. 1 GemHKVO in den <strong>Haushalts</strong>plan einbezogen <strong>und</strong> schließt gem. Abs. 2 das<br />

Investitionsprogramm ein.<br />

Eine „Planbilanz“ gibt es hingegen nicht; die Bilanz wird im Rahmen des Jahresabschlusses<br />

erstellt. Allerdings muss der Landkreis zum „Start“ in die Doppik eine so genannte<br />

erste Eröffnungsbilanz (Stichtag 01.01.2008) aufstellen, in der sämtliches<br />

Vermögen des Landkreises sowie die Schulden wertmäßig aufgeführt sind. Die erste<br />

Eröffnungsbilanz ist vom Kreistag zu beschließen. Sie unterliegt der Rechnungsprüfung<br />

<strong>und</strong> wäre nach ihrer Prüfung der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis<br />

31.1<strong>2.</strong>2008 vorzulegen gewesen.<br />

Die hierfür erforderliche Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des Vermögens <strong>und</strong> der Schulden<br />

des Landkreises ist nahezu abgeschlossen; die Bewertungen werden zurzeit durch<br />

das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Eine fristgerechte Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

ist daher nicht möglich gewesen.<br />

In diesem Zusammenhang ist allerdings zu betonen, dass die im <strong>Haushalts</strong>plan veranschlagten<br />

Abschreibungsbeträge <strong>und</strong> die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />

aufgr<strong>und</strong> der noch nicht abgeschlossenen Prüfung noch nicht in Gänze belastbar<br />

sind.<br />

Da es sich hierbei um nicht zahlungswirksame Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen handelt, ist<br />

diese „Ungenauigkeit“ als vertretbar einzustufen. Korrekturen hierzu erfolgen spätestens<br />

im Rahmen des Jahresabschlusses 2010, ohne dass sich hierzu Auswirkungen<br />

auf den tatsächlichen Geldfluss 2010 ergeben.<br />

Der <strong>Haushalts</strong>plan wird gem. § 4 Abs. 1 GemHKVO in Teilhaushalte gegliedert. Die<br />

Gliederung entspricht der örtlichen Verwaltungsgliederung.<br />

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