2. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKR)
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<strong>2.</strong> <strong>Neues</strong> <strong>Kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong><br />
(<strong>NKR</strong>) beim Landkreis Hameln-Pyrmont<br />
<strong>2.</strong>1 Allgemein<br />
Mit Wirkung vom 01.01.2006 ist die neue Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO)<br />
<strong>und</strong> die Gemeindehaushalts- <strong>und</strong> -kassenverordnung (GemHKVO) in Kraft getreten.<br />
Gem. Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes <strong>und</strong> zur<br />
Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 hat der Kreistag<br />
in seiner Sitzung am 20.1<strong>2.</strong>2005 - TOP 12 - beschlossen, zunächst die bisherigen<br />
kameralen haushalts- <strong>und</strong> kassenrechtlichen Vorschriften weiter anzuwenden <strong>und</strong> einen<br />
Übergang in die kommunale Doppik zum 01.01.2008 anzustreben. In Ausführung<br />
dieses Beschlusses wurde der <strong>Haushalts</strong>plan 2008 erstmals produktorientiert nach<br />
den Gr<strong>und</strong>sätzen der kommunalen Doppik aufgestellt.<br />
Der <strong>Haushalts</strong>plan ist gem. § 85 Abs. 2 NGO in einen Ergebnishaushalt <strong>und</strong> einen<br />
Finanzhaushalt zu gliedern, d.h. für diese beiden „Bereiche“ müssen Planansätze<br />
festgesetzt werden. Die mittelfristige Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzplanung wird gem.<br />
§ 9 Abs. 1 GemHKVO in den <strong>Haushalts</strong>plan einbezogen <strong>und</strong> schließt gem. Abs. 2 das<br />
Investitionsprogramm ein.<br />
Eine „Planbilanz“ gibt es hingegen nicht; die Bilanz wird im Rahmen des Jahresabschlusses<br />
erstellt. Allerdings muss der Landkreis zum „Start“ in die Doppik eine so genannte<br />
erste Eröffnungsbilanz (Stichtag 01.01.2008) aufstellen, in der sämtliches<br />
Vermögen des Landkreises sowie die Schulden wertmäßig aufgeführt sind. Die erste<br />
Eröffnungsbilanz ist vom Kreistag zu beschließen. Sie unterliegt der Rechnungsprüfung<br />
<strong>und</strong> wäre nach ihrer Prüfung der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis<br />
31.1<strong>2.</strong>2008 vorzulegen gewesen.<br />
Die hierfür erforderliche Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des Vermögens <strong>und</strong> der Schulden<br />
des Landkreises ist nahezu abgeschlossen; die Bewertungen werden zurzeit durch<br />
das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Eine fristgerechte Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
ist daher nicht möglich gewesen.<br />
In diesem Zusammenhang ist allerdings zu betonen, dass die im <strong>Haushalts</strong>plan veranschlagten<br />
Abschreibungsbeträge <strong>und</strong> die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />
aufgr<strong>und</strong> der noch nicht abgeschlossenen Prüfung noch nicht in Gänze belastbar<br />
sind.<br />
Da es sich hierbei um nicht zahlungswirksame Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen handelt, ist<br />
diese „Ungenauigkeit“ als vertretbar einzustufen. Korrekturen hierzu erfolgen spätestens<br />
im Rahmen des Jahresabschlusses 2010, ohne dass sich hierzu Auswirkungen<br />
auf den tatsächlichen Geldfluss 2010 ergeben.<br />
Der <strong>Haushalts</strong>plan wird gem. § 4 Abs. 1 GemHKVO in Teilhaushalte gegliedert. Die<br />
Gliederung entspricht der örtlichen Verwaltungsgliederung.<br />
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