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Präventiver und präemptiver Krieg in der amerikanischen ...

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erkannt werden, <strong>der</strong> darauf verwiesen hat, dass bestehende Verträgee<strong>in</strong>zuhalten seien („pacta sunt servanda“ 22 ): Sicherheit, Freiheit <strong>und</strong>wirtschaftlicher Wohlstand können nur im Staatenverb<strong>und</strong> (=vonwilligen Staaten) erzielt werden <strong>und</strong> auch nur dann, wenn alle Staaten<strong>der</strong> Völkergeme<strong>in</strong>schaft bereit s<strong>in</strong>d, von ihren eigenen Interessenabzurücken <strong>und</strong> dem Geme<strong>in</strong>wohl dementsprechend Raum <strong>und</strong> vorallem f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung zu geben.Die <strong>in</strong>ternationale Strategie <strong>der</strong> USA im ÜberblickDas Kräftegleichgewicht zwischen den verschiedenen Staaten <strong>und</strong>auch den Großmächten begünstigt die Freiheit ihrer Staatsbürger. DieStaaten <strong>der</strong> Völkergeme<strong>in</strong>schaft müssen ihren E<strong>in</strong>wohnern dieverbrieften Menschenrechte zubilligen, um somit auch zu e<strong>in</strong>erfriedlichen Koexistenz <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Individuen beizutragen, denndiese Gr<strong>und</strong>rechte <strong>der</strong> menschlichen Freiheitsrechte s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>nichtverhandelbares Gut <strong>der</strong> Menschenwürde <strong>und</strong> gegen jedwedeBedrohung zu verteidigen. In <strong>der</strong> Rechtsgeschichte <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong>Vere<strong>in</strong>ten Nationen gibt es das Recht zur Selbstverteidigung 23 . DieserArtikel wird dann wirksam, wenn e<strong>in</strong> Staat von e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>enmilitärisch angegriffen wird. Der Terroranschlag auf die USA wurdeallerd<strong>in</strong>gs nicht von e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Staat, son<strong>der</strong>n von e<strong>in</strong>erTerrororganisation, namens Al-Quaida durchgeführt. Das Völkerrechtkennt so e<strong>in</strong>en Fall nicht. Daher stellt sich natürlich die Frage, wiehier vorzugehen ist. <strong>Krieg</strong> kann auch nur nach bestimmten Regelngegen e<strong>in</strong>en Drittstaat geführt werden. E<strong>in</strong> kriegerisches Verhaltene<strong>in</strong>er Organisation gegen e<strong>in</strong> Mitglied <strong>der</strong> Staatengeme<strong>in</strong>schaft, wiejenes vom 11. September 2001, war bis zu jenem Zeitpunkt nichtbekannt. Daraus ergibt sich die Frage: Ist somit e<strong>in</strong> militärischesVorgehen zulässig? Re<strong>in</strong> rechtlich lässt sie sich e<strong>in</strong>deutig negativbeantworten. Diese Antwort greift allerd<strong>in</strong>gs zu kurz, da diese Fragenicht nur auf <strong>der</strong> re<strong>in</strong> rechtlichen Ebene zu beantworten ist. Die22http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/massages/peace/documents/hf_jpii_me.Johannes Paul II. Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages, Vatikan 1.Jänner 2004. Abschnitt 5.23 UN-Charta, Artikel 51.93

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