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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf

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Aufsteigen lassen von H<strong>im</strong>melslaternen,<br />

Skylaternen usw. in Bayern verboten.<br />

Unbemannte H<strong>im</strong>melsballone, auch als H<strong>im</strong>melslaternen, Skylaternen,<br />

Skyballone, Fluglaternen <strong>und</strong> dgl. bezeichnet, fallen<br />

zweifelsfrei unter das Verbot nach § 19 der geltenden Verordnung<br />

zur Verhütung von Bränden (VVB). Es ist ferner unter Bußgeldandrohung<br />

von bis zu 1.000 € verboten, derartige Flugkörper<br />

aufsteigen zu lassen.<br />

Es handelt sich bei den frei fliegenden, unbemannten Heißluftballonen<br />

um nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten <strong>im</strong><br />

Sinne von § 2 i. V. m. § 3 VVB. Deshalb wird ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass aus fachlicher Sicht Bedenken wegen der Sicherstellung<br />

des Brandschutzes <strong>im</strong> Umkreis der fliegenden Ballone<br />

(bzw. unkontrollierbar landender Ballone) bestehen.<br />

(Quelle: Regierung v. Unterfranken, Luftamt Nordbayern 31.07.<br />

2008).<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> wird daher keine Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 25 VVB erteilen.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Schutz des Weißstorches;<br />

Anleinpflicht für H<strong>und</strong>e in den Regenauen<br />

Der Mark <strong>Regenstauf</strong> möchte darauf hinweisen, dass ab dem 15.<br />

März <strong>im</strong> Bereich der Regenauen eine Anleinpflicht für H<strong>und</strong>e<br />

besteht.<br />

An den Zugängen zu den Regenauen sind entsprechende Hinweisschilder<br />

angebracht, die auf diese <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

enthaltene Vorschrift aufmerksam machen.<br />

Nach den Best<strong>im</strong>mungen des Naturschutzrechts zählt der<br />

Weißstorch zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten. Es ist<br />

deshalb verboten, diese Vogelart an ihrer Nist-, Brut-, Wohn-<br />

oder Zuflucht stätte durch aufsuchen, fotografieren, filmen oder<br />

ähnliche Handlungen (z.B. freies Laufenlassen von H<strong>und</strong>en <strong>im</strong><br />

Nahrungsbiotop) zu stören. Das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz legt<br />

ferner fest, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der vorsätzlich<br />

oder fahrlässig die Vorschriften missachtet. Ein hohes Bußgeld<br />

kann die Folge sein.<br />

14<br />

Kühlgeräte<br />

Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriergeräte usw.) werden am Wertstoffhof<br />

nicht angenommen. Diese Geräte werden nach Voranmeldung<br />

von der Fa. Meindl abgeholt.<br />

Richtlinien für Zuwendungen zu<br />

Kleinkläran lagen (RZKKA)<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> weist darauf hin, dass die Förderung nach<br />

den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) bis<br />

zum 31.12.2010 befristet ist.<br />

Um besondere Beachtung wird gebeten!<br />

Auskunft unter Tel. 09402/50939.<br />

Ausfall von Straßenlampen<br />

Es ist unser Bestreben, die Straßenbeleuchtungsanlagen <strong>im</strong>mer<br />

funktionsfähig zu erhalten. Da es jedoch nicht möglich ist diese<br />

laufend zu überwachen, bitten wir die Bevölkerung den Ausfall<br />

von Straßenlampen sofort mündlich oder telefonisch bei der<br />

<strong>Markt</strong>gemeindeverwaltung, Pforte, Z<strong>im</strong>mer 10, Tel. 509-10,<br />

zu melden. Soweit möglich, sollte die an der jeweiligen Lampe<br />

angebrachte Lampennummer angegeben werden.<br />

Wilde Müllablagerungen bei den Containerinseln<br />

<strong>im</strong> Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong><br />

In letzter Zeit häufen sich auf den Containerstellplätzen wieder die<br />

Fälle von wilden Müllablagerungen. Es wird sogar Müll innerhalb der<br />

Dosen- <strong>und</strong> Glascontainer entsorgt. Dieser Müll muss mühsam<br />

aus den Containern entfernt <strong>und</strong> auf Kosten der Allgemeinheit<br />

entsorgt werden. Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> bittet deshalb, diese illegalen<br />

Müllablagerungen auf den Containerinseln zu unterlassen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass solche Verstöße vom <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

verstärkt verfolgt <strong>und</strong> zur Anzeige gebracht werden.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong>

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