Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf
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Autowaschen an Straßen verboten<br />
Zu Beginn der warmen Jahreszeit erinnern wir an die Einhaltung<br />
der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung <strong>und</strong> Reinigung<br />
der öffentlichen Straßen.<br />
Insbesondere ist es Verboten, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />
Geräte auf öffentlichen Straßen zu säubern.<br />
Nachstehend ein Auszug aus der gemeindlichen Verordnung:<br />
§ 3 Verbote<br />
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt,<br />
öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen<br />
unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen lassen.<br />
(2) Insbesondere ist es verboten,<br />
a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder<br />
sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder<br />
ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />
Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben<br />
oder auszuklopfen, Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet<br />
ist, die Straße zu verunreinigen;<br />
b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;<br />
c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schutt, Schrott, Gerümpel,<br />
Verpackungen, Behältnisse sowie Eis <strong>und</strong> Schnee<br />
1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu<br />
lagern,<br />
2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder<br />
zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden<br />
können,<br />
3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder<br />
offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten<br />
oder einzuleiten.<br />
(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.<br />
Wir bitten Sie, diese Vorschrift einzuhalten. Die Verwaltung des<br />
<strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> gibt auf Anfrage gerne nähere Auskünfte<br />
zum Inhalt der gemeindlichen Reinhaltungs- <strong>und</strong> Reinigungsverordnung.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
15<br />
Rasenmäher<br />
Rasenmäher dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags<br />
nicht zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 07.00 Uhr betrieben werden.<br />
Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder<br />
Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher<br />
oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger<br />
betrieben werden.<br />
Überhängende Pflanzen an Straßen <strong>und</strong> Wegen<br />
So schön es auch sein mag, wenn Pflanzen unsere Straßen begrünen.<br />
Gefährlich wird es <strong>im</strong>mer dann, wenn die Pflanzen aus den Gr<strong>und</strong>stücken<br />
in die öffentlichen Straßen hineinwachsen <strong>und</strong> dort den<br />
Verkehr <strong>und</strong> insbesondere die Fußgänger behindern.<br />
Betroffen sind wir dann alle, denn jeder von uns n<strong>im</strong>mt in irgendeiner<br />
Weise am Verkehrsgeschehen teil.<br />
Ein Pflanzenrückschnitt <strong>im</strong> Frühjahr oder Herbst reicht hier leider<br />
oft nicht aus.<br />
Pflanzen, die in den Verkehrsraum von Straßen <strong>und</strong> Wegen<br />
wachsen, sind regelmäßig zurückzuschneiden damit es gar<br />
nicht erst soweit kommt, dass Verkehrsteilnehmer <strong>und</strong> insbesondere<br />
Fußgänger gefährdet werden.<br />
Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch darauf hin, dass eine<br />
Überwucherung von Verkehrszeichen ebenfalls vermieden<br />
werden muss.<br />
Deshalb eine Bitte an die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer.<br />
Verbessern wir die Sicherheit für uns Verkehrsteilnehmer selbst,<br />
indem wir bei der Gartenarbeit auch über den Zaun schauen<br />
<strong>und</strong> unsere Pflanzen regelmäßig kontrollieren <strong>und</strong> soweit diese<br />
in den Verkehrsraum der Straßen (Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwege)<br />
ragen, zurückschneiden.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
H<strong>und</strong>ekot auf Straßen <strong>und</strong> in Grünanlagen<br />
Leider ist <strong>im</strong>mer wieder festzustellen, dass Straßen <strong>und</strong> Grünanlagen<br />
mit H<strong>und</strong>ekot verunreinigt werden.<br />
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind diese Verunreinigungen<br />
verboten. Aus Gründen der öffentlichen Hygiene, Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ordnung sieht sich der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> dazu veranlasst,<br />
Verstöße gegen die entsprechenden Schutzverordnungen mit<br />
Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld zu ahnden. Wir bitten die H<strong>und</strong>ebesitzer<br />
darauf zu achten, dass eine Verschmutzung aller Straßenbestandteile<br />
wie z.B. Fahrbahn, Gehwege, Seitenstreifen, Grünstreifen<br />
usw. sowie öffentlicher Grünanlagen unterlassen wird.<br />
Sollte es doch einmal vorkommen, wäre es das Mindeste, dass<br />
die Verunreinigung vom H<strong>und</strong>eführer unverzüglich beseitigt wird.<br />
Geeignetes Material ist in den Fachgeschäften erhältlich.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
Dienstjubiläum<br />
Frau Böhner wurde am 05.07.2010 vom Ersten Bürgermeister<br />
für eine Dienstzeit von 40 Jahren <strong>im</strong> öffentlichen Dienst ausgezeichnet.<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> zollt ihr für ihr lang dauerndes Engagement <strong>im</strong><br />
Dienste der Bürger der <strong>Markt</strong>gemeinde besonderen Dank.