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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf

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Autowaschen an Straßen verboten<br />

Zu Beginn der warmen Jahreszeit erinnern wir an die Einhaltung<br />

der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung <strong>und</strong> Reinigung<br />

der öffentlichen Straßen.<br />

Insbesondere ist es Verboten, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />

Geräte auf öffentlichen Straßen zu säubern.<br />

Nachstehend ein Auszug aus der gemeindlichen Verordnung:<br />

§ 3 Verbote<br />

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt,<br />

öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen<br />

unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen lassen.<br />

(2) Insbesondere ist es verboten,<br />

a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder<br />

sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder<br />

ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />

Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben<br />

oder auszuklopfen, Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet<br />

ist, die Straße zu verunreinigen;<br />

b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;<br />

c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schutt, Schrott, Gerümpel,<br />

Verpackungen, Behältnisse sowie Eis <strong>und</strong> Schnee<br />

1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu<br />

lagern,<br />

2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder<br />

zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden<br />

können,<br />

3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder<br />

offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten<br />

oder einzuleiten.<br />

(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.<br />

Wir bitten Sie, diese Vorschrift einzuhalten. Die Verwaltung des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> gibt auf Anfrage gerne nähere Auskünfte<br />

zum Inhalt der gemeindlichen Reinhaltungs- <strong>und</strong> Reinigungsverordnung.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

15<br />

Rasenmäher<br />

Rasenmäher dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags<br />

nicht zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 07.00 Uhr betrieben werden.<br />

Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder<br />

Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher<br />

oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger<br />

betrieben werden.<br />

Überhängende Pflanzen an Straßen <strong>und</strong> Wegen<br />

So schön es auch sein mag, wenn Pflanzen unsere Straßen begrünen.<br />

Gefährlich wird es <strong>im</strong>mer dann, wenn die Pflanzen aus den Gr<strong>und</strong>stücken<br />

in die öffentlichen Straßen hineinwachsen <strong>und</strong> dort den<br />

Verkehr <strong>und</strong> insbesondere die Fußgänger behindern.<br />

Betroffen sind wir dann alle, denn jeder von uns n<strong>im</strong>mt in irgendeiner<br />

Weise am Verkehrsgeschehen teil.<br />

Ein Pflanzenrückschnitt <strong>im</strong> Frühjahr oder Herbst reicht hier leider<br />

oft nicht aus.<br />

Pflanzen, die in den Verkehrsraum von Straßen <strong>und</strong> Wegen<br />

wachsen, sind regelmäßig zurückzuschneiden damit es gar<br />

nicht erst soweit kommt, dass Verkehrsteilnehmer <strong>und</strong> insbesondere<br />

Fußgänger gefährdet werden.<br />

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch darauf hin, dass eine<br />

Überwucherung von Verkehrszeichen ebenfalls vermieden<br />

werden muss.<br />

Deshalb eine Bitte an die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer.<br />

Verbessern wir die Sicherheit für uns Verkehrsteilnehmer selbst,<br />

indem wir bei der Gartenarbeit auch über den Zaun schauen<br />

<strong>und</strong> unsere Pflanzen regelmäßig kontrollieren <strong>und</strong> soweit diese<br />

in den Verkehrsraum der Straßen (Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwege)<br />

ragen, zurückschneiden.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

H<strong>und</strong>ekot auf Straßen <strong>und</strong> in Grünanlagen<br />

Leider ist <strong>im</strong>mer wieder festzustellen, dass Straßen <strong>und</strong> Grünanlagen<br />

mit H<strong>und</strong>ekot verunreinigt werden.<br />

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind diese Verunreinigungen<br />

verboten. Aus Gründen der öffentlichen Hygiene, Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ordnung sieht sich der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> dazu veranlasst,<br />

Verstöße gegen die entsprechenden Schutzverordnungen mit<br />

Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld zu ahnden. Wir bitten die H<strong>und</strong>ebesitzer<br />

darauf zu achten, dass eine Verschmutzung aller Straßenbestandteile<br />

wie z.B. Fahrbahn, Gehwege, Seitenstreifen, Grünstreifen<br />

usw. sowie öffentlicher Grünanlagen unterlassen wird.<br />

Sollte es doch einmal vorkommen, wäre es das Mindeste, dass<br />

die Verunreinigung vom H<strong>und</strong>eführer unverzüglich beseitigt wird.<br />

Geeignetes Material ist in den Fachgeschäften erhältlich.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Dienstjubiläum<br />

Frau Böhner wurde am 05.07.2010 vom Ersten Bürgermeister<br />

für eine Dienstzeit von 40 Jahren <strong>im</strong> öffentlichen Dienst ausgezeichnet.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> zollt ihr für ihr lang dauerndes Engagement <strong>im</strong><br />

Dienste der Bürger der <strong>Markt</strong>gemeinde besonderen Dank.

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