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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf

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Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

<strong>und</strong> des Flächennutzungsplanes <strong>und</strong><br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des<br />

Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder<br />

den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die<br />

Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 <strong>und</strong> 2 sowie Abs. 4 BauGB hin-<br />

8<br />

gewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach<br />

den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn<br />

nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,<br />

in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des<br />

Anspruches herbeigeführt wird.<br />

Die Planfläche beträgt ca. 1,35 Hektar <strong>und</strong> umfasst Teilflächen der<br />

Flurstücksnummern T 389, T 333, T364, T 389/34 der Gemarkung<br />

<strong>Regenstauf</strong> (siehe Lageplan).<br />

<strong>Regenstauf</strong>, den 15.07.2010<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Böhringer<br />

1. Bürgermeister

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