Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf
Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf
Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 275 v. H.<br />
b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 275 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 305 v. H.<br />
§ 5<br />
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird be<strong>im</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
auf 1.500.000 € festgesetzt.<br />
(2) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben werden<br />
be<strong>im</strong> Wasserwerk nicht beansprucht.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2010<br />
in Kraft.<br />
<strong>Regenstauf</strong>, den 07.07.2010<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
Böhringer<br />
1. Bürgermeister<br />
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong><br />
Regental<br />
HAUSHALTSSATZUNG<br />
DES ZWECKVERBANDES ZUR ABWASSERBESEITIGUNG IM<br />
REGENTAL - SITZ REGENSTAUF -, LANDKREIS REGENSBURG<br />
Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />
zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Regental für das Jahr 2010 amtlich<br />
bekannt gemacht:<br />
Aufgr<strong>und</strong> § 19 der Verbandssatzung <strong>und</strong> Art. 34 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 Nr.<br />
3 <strong>und</strong> Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit<br />
i.V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband<br />
folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2010 wird<br />
hiermit festgesetzt; er schließt<br />
<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt in den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit<br />
2.754.182,00 €<br />
<strong>und</strong><br />
<strong>im</strong> Vermögenshaushalt in den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit<br />
7.801.300,00 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong> lnvestitionsfördermaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Investitionsumlage wird nach Art. 21 Abs. 5 der Verbandssatzung<br />
von den Verbandsmitgliedern erhoben, nachdem die<br />
Entwässerungsanlagen in Neubaugebieten errichtet werden, die<br />
nur den einzelnen Verbandsmitgliedern dienen.<br />
Die Investitionsumlage wird wie folgt festgesetzt: <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
139.000,00 €.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben (so<br />
z.B. zu §§ 25 bis 27 KommHV) <strong>und</strong> den Stellenplan (§ 6 KommHV)<br />
beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.<br />
<strong>Regenstauf</strong>, den 28.06.2010<br />
Dechant<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Die Haushaltssatzung liegt gemäß Art. 40 KommZG, § 4 BekV für<br />
die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes<br />
zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Regental zur Einsichtnahme<br />
bereit. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 40 KommZG, Art. 65<br />
7<br />
Abs. 3 GO eine Woche lang, gerechnet ab dieser Bekanntmachung,<br />
öffentlich auf.<br />
Vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung<br />
<strong>im</strong> Regental wurde <strong>im</strong> Amtsblatt für den Landkreis<br />
Regensburg Nr. 26, Seite 91, am 02.07.2010 amtlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen.<br />
Bekanntmachung der 5. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Regenstauf</strong> (für das Sondergebiet<br />
Straßäcker II in <strong>Regenstauf</strong>)<br />
Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Regenstauf</strong> (SO-Gebiet Straßäcker II in <strong>Regenstauf</strong>) ist die Genehmigungsfiktion<br />
nach § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB eingetreten. Diese<br />
Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />
wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann<br />
kann den Flächennutzungsplan <strong>und</strong> die Begründung sowie<br />
die zusammenfassende Erklärung über die Art <strong>und</strong> Weise, wie<br />
die Umweltbelange <strong>und</strong> die Ergebnisse der Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />
Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt<br />
wurden, <strong>und</strong> aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit<br />
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
gewählt wurde, bei der <strong>Markt</strong>gemeindeverwaltung,<br />
Bahnhofstr. 15, Bauamt, Z<strong>im</strong>mer Nr. 34, einsehen <strong>und</strong> über deren<br />
Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong> von Mängeln der Abwägung<br />
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird<br />
hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong><br />
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
des Flächennutzungsplanes schriftlich gegen über der<br />
Gemeinde gelten gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die<br />
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.<br />
<strong>Regenstauf</strong>, den 15.07.2010<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
Böhringer<br />
1. Bürgermeister<br />
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />
für den Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan<br />
„Straß äcker II“ in <strong>Regenstauf</strong><br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> hat in der Sitzung<br />
am 13.10.2009 den Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan für das<br />
Sondergebiet „Straßäcker II“ in <strong>Regenstauf</strong> (Textteil <strong>und</strong> Planteil<br />
vom 13.10.2009) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird<br />
hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Straßäcker<br />
II“ in <strong>Regenstauf</strong> in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan<br />
mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über<br />
die Art <strong>und</strong> Weise, wie die Umweltbelange <strong>und</strong> die Ergebnisse der<br />
Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan<br />
berück sichtigt wurden, <strong>und</strong> aus welchen Gründen der Plan nach<br />
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen<br />
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der <strong>Markt</strong>gemeindeverwaltung,<br />
Bahnhofstr. 15, Bauamt, Z<strong>im</strong>mer Nr. 34, einsehen<br />
<strong>und</strong> über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong> von Mängeln der Abwägung<br />
sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird<br />
hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche