18.11.2012 Aufrufe

Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf

Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf

Kultur- und Mehrgenerationenhaus im August - Markt Regenstauf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 275 v. H.<br />

b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 275 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 305 v. H.<br />

§ 5<br />

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird be<strong>im</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

auf 1.500.000 € festgesetzt.<br />

(2) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben werden<br />

be<strong>im</strong> Wasserwerk nicht beansprucht.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2010<br />

in Kraft.<br />

<strong>Regenstauf</strong>, den 07.07.2010<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Böhringer<br />

1. Bürgermeister<br />

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong><br />

Regental<br />

HAUSHALTSSATZUNG<br />

DES ZWECKVERBANDES ZUR ABWASSERBESEITIGUNG IM<br />

REGENTAL - SITZ REGENSTAUF -, LANDKREIS REGENSBURG<br />

Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />

zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Regental für das Jahr 2010 amtlich<br />

bekannt gemacht:<br />

Aufgr<strong>und</strong> § 19 der Verbandssatzung <strong>und</strong> Art. 34 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 Nr.<br />

3 <strong>und</strong> Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit<br />

i.V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband<br />

folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2010 wird<br />

hiermit festgesetzt; er schließt<br />

<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt in den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit<br />

2.754.182,00 €<br />

<strong>und</strong><br />

<strong>im</strong> Vermögenshaushalt in den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit<br />

7.801.300,00 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong> lnvestitionsfördermaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Investitionsumlage wird nach Art. 21 Abs. 5 der Verbandssatzung<br />

von den Verbandsmitgliedern erhoben, nachdem die<br />

Entwässerungsanlagen in Neubaugebieten errichtet werden, die<br />

nur den einzelnen Verbandsmitgliedern dienen.<br />

Die Investitionsumlage wird wie folgt festgesetzt: <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

139.000,00 €.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben (so<br />

z.B. zu §§ 25 bis 27 KommHV) <strong>und</strong> den Stellenplan (§ 6 KommHV)<br />

beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

<strong>Regenstauf</strong>, den 28.06.2010<br />

Dechant<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Die Haushaltssatzung liegt gemäß Art. 40 KommZG, § 4 BekV für<br />

die Dauer ihrer Gültigkeit in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes<br />

zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Regental zur Einsichtnahme<br />

bereit. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 40 KommZG, Art. 65<br />

7<br />

Abs. 3 GO eine Woche lang, gerechnet ab dieser Bekanntmachung,<br />

öffentlich auf.<br />

Vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung<br />

<strong>im</strong> Regental wurde <strong>im</strong> Amtsblatt für den Landkreis<br />

Regensburg Nr. 26, Seite 91, am 02.07.2010 amtlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen.<br />

Bekanntmachung der 5. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Regenstauf</strong> (für das Sondergebiet<br />

Straßäcker II in <strong>Regenstauf</strong>)<br />

Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Regenstauf</strong> (SO-Gebiet Straßäcker II in <strong>Regenstauf</strong>) ist die Genehmigungsfiktion<br />

nach § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB eingetreten. Diese<br />

Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />

wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann<br />

kann den Flächennutzungsplan <strong>und</strong> die Begründung sowie<br />

die zusammenfassende Erklärung über die Art <strong>und</strong> Weise, wie<br />

die Umweltbelange <strong>und</strong> die Ergebnisse der Öffentlichkeits- <strong>und</strong><br />

Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt<br />

wurden, <strong>und</strong> aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit<br />

den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

gewählt wurde, bei der <strong>Markt</strong>gemeindeverwaltung,<br />

Bahnhofstr. 15, Bauamt, Z<strong>im</strong>mer Nr. 34, einsehen <strong>und</strong> über deren<br />

Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong> von Mängeln der Abwägung<br />

sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird<br />

hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong><br />

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

des Flächennutzungsplanes schriftlich gegen über der<br />

Gemeinde gelten gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die<br />

Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.<br />

<strong>Regenstauf</strong>, den 15.07.2010<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Böhringer<br />

1. Bürgermeister<br />

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

für den Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan<br />

„Straß äcker II“ in <strong>Regenstauf</strong><br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> hat in der Sitzung<br />

am 13.10.2009 den Bebauungs- <strong>und</strong> Grünordnungsplan für das<br />

Sondergebiet „Straßäcker II“ in <strong>Regenstauf</strong> (Textteil <strong>und</strong> Planteil<br />

vom 13.10.2009) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird<br />

hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Straßäcker<br />

II“ in <strong>Regenstauf</strong> in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan<br />

mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über<br />

die Art <strong>und</strong> Weise, wie die Umweltbelange <strong>und</strong> die Ergebnisse der<br />

Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan<br />

berück sichtigt wurden, <strong>und</strong> aus welchen Gründen der Plan nach<br />

Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen<br />

Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der <strong>Markt</strong>gemeindeverwaltung,<br />

Bahnhofstr. 15, Bauamt, Z<strong>im</strong>mer Nr. 34, einsehen<br />

<strong>und</strong> über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften <strong>und</strong> von Mängeln der Abwägung<br />

sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird<br />

hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!