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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Anpflanzungen und Wegeraine<br />

Ordnungs-<br />

Nr.:<br />

Textliche Darstellung und<br />

Festsetzungen<br />

Soweit nicht anders festgesetzt, sind bei<br />

allen Pflanzmaßnahmen die Pflanzengesellschaften<br />

der potentiell natürlichen<br />

Vegetation zu verwenden.<br />

Ufergehölze sind mind. zweireihig,<br />

rechts-links-wechselnd, in den Böschungen<br />

bis zur Böschungsoberkante<br />

vorgesehen.<br />

Es sind Hochstämme, Stammbüsche<br />

und Sträucher unterschiedlicher Größe<br />

(mind. 2 x verschult) zu verwenden;<br />

entlang der Nordseite von Gewässern<br />

ist auf die Anpflanzung von Hochstämmen<br />

zu verzichten, wenn Ackerflächen<br />

unmittelbar anschließen.<br />

Entlang der nachfolgend genannten<br />

Gewässer ist beiderseits durchgehend,<br />

parallel zur Böschungsoberkante, ein<br />

Kräuter- und Staudensaum (Gewässerrain)<br />

von mind. 2 m Breite aus der<br />

landwirtschaftl. Nutzung herauszunehmen<br />

und zunächst sich selbst zu überlassen:<br />

� Gillbach<br />

� Todtenbach<br />

� Flothgraben<br />

� Erft<br />

� Elsbach<br />

Gehölzstreifen sind in der jeweils festgesetzten<br />

Länge zweireihig aus Hochstämmen,<br />

Stammbüschen und Sträuchern<br />

unterschiedl. Größenordnung<br />

(mind. 2 x verschult) mit mind. 10 %<br />

Baumanteil anzupflanzen.<br />

Zwischen Gehölzstreifen und landwirtschaftl.<br />

Nutzflächen ist ein Kräuter- und<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Erläuterungen<br />

bestehenden planerischen Festsetzungen<br />

anderer Fachplanungsbehörden.<br />

e) Ziele und Inhalte der kommunalen<br />

Bauleitplanung<br />

f) die Belange der Bodendenkmalpflege.<br />

Je nach den örtlichen Gegebenheiten<br />

ist bei mehrreihigen Anpflanzungen<br />

bzw. flächenhaften Anpflanzungen ein<br />

Reihenabstand von 0,75 bis 1,25 m<br />

und ein Pflanzabstand von 0,75 bis<br />

1,25 m zugrunde zu legen.<br />

In Abstimmung mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen<br />

ist in der Regel<br />

oberhalb Mittelwasserbereich zu pflanzen.<br />

Eine graphische Festsetzung oder die<br />

Festsetzung unter einer Ordnungsnummer<br />

erfolgt hierzu nicht gesondert.<br />

Die Pflege erfolgt später durch abschnittsweise<br />

Mahd im Spätsommer<br />

und Spätherbst.<br />

Erft - Todtenbach<br />

Die Verwendung von Hochstämmen ist<br />

im jeweiligen Einzelfall gesondert zu<br />

prüfen<br />

Die Pflege erfolgt später durch abschnittsweise<br />

Mahd im Spätsommer<br />

und Spätherbst. Eine graphische Festsetzung<br />

oder die Festsetzung unter<br />

einer Ordnungsnummer erfolgt nicht<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 163 – Stand: 24.06.2010

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