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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Entwicklungsziele<br />

Ordnungs-<br />

Nr.:<br />

Textliche Darstellung und<br />

Festsetzungen<br />

6.1.1 Entwicklungsziel 1:<br />

„Erhaltung einer mit naturnahen<br />

Lebensräumen oder sonstigen natürlichen<br />

Landschaftselementen<br />

reich oder vielfältig ausgestatteten<br />

Landschaft“<br />

Für die in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte<br />

dargestellten und in den<br />

Erläuterungen aufgeführten Teilräume<br />

bedeutet dieses Entwicklungsziel insbesondere:<br />

� die Erhaltung der Landschaftsstruktur<br />

� die Erhaltung und Sicherung wertvoller<br />

Lebensräume<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Erläuterungen<br />

Dieses Entwicklungsziel ist für folgende<br />

Teilräume dargestellt:<br />

� Bereich der Erftaue<br />

� Bereich des Gillbachtales<br />

� Teilbereich des Mittelterrassenhanges<br />

zwischen Gohr und Butzheim<br />

� Teilbereiche der Vollrather Höhe<br />

� rekultivierte Abgrabungsflächen bei<br />

Neurath<br />

� Köttelbachtal<br />

� Todtenbachtal<br />

Dies kann insbesondere erreicht werden<br />

durch:<br />

� Die Erhaltung der natürlichen<br />

Oberflächengestalt, insbesondere<br />

der Hänge und Talauen<br />

� Die Erhaltung der natürlichen<br />

Geländestufen, Böschungen und<br />

sonstigen morphologischen Kleinstrukturen<br />

und -formen.<br />

Dies kann insbesondere erreicht werden<br />

durch:<br />

� Die Erhaltung des Waldes<br />

� Die Erhaltung und Pflege von<br />

vorhandenen Laubwaldbeständen<br />

und „alte Bestandteile“<br />

� Die Erhaltung und Pflege bestehender<br />

Gewässer, Kleingewässer<br />

und Feuchtbiotope<br />

� eine naturnähere Gestaltung der<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 36 – Stand: 24.06.2010

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