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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Naturschutzgebiete<br />

Ordnungs-<br />

Nr.:<br />

Textliche Darstellung und<br />

Festsetzungen<br />

d) das Errichten von ortsüblichen<br />

Weidezäunen auf Weideflächen und<br />

für den Forstbetrieb oder den Erwerbsgartenbau<br />

notwendigen Kulturzäunen<br />

auf Waldflächen bzw. für<br />

den Erwerbsgartenbau genutzten<br />

Flächen;<br />

e) ordnungsgemäße Pflege- und Sicherungsmaßnahmen<br />

sowie Maßnahmen<br />

der Gefahrenabwehr (BGB -<br />

Bürgerliches Gesetzbuch -<br />

/ Ordnungsbehördengesetz -OBG -);<br />

sofern hiervon Waldflächen betroffen<br />

sind, ist das Benehmen mit der<br />

Unteren Forstbehörde herzustellen;<br />

f) Maßnahmen der ordnungsgemäßen<br />

Unterhaltung oberirdischer Gewässer<br />

im notwendigen Umfang; hierfür<br />

ist ein Plan zur Gewässerunterhaltung<br />

aufzustellen, der der Zustimmung<br />

der Unteren Landschaftsbehörde<br />

bedarf;<br />

alle vor Inkrafttreten des <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

nach öffentlichem Recht zugelassenen<br />

Nutzungen sowie alle vor<br />

Inkrafttreten des <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

rechtmäßig ausgeübten Nutzungen in<br />

der bisherigen Art und im bisherigen<br />

Umfang.<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Erläuterungen<br />

"Pflege" beinhaltet bei Bäumen z. B.<br />

Beseitigung von Faulstellen, Totholz,<br />

Pilzbefall etc.<br />

Die Prüfung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen<br />

erfolgt durch die<br />

Untere Landschaftsbehörde bei Vorlage<br />

der Unterhaltungspläne an die<br />

Untere Wasserbehörde.<br />

Befreiungen / Ornungswidrigkeiten/<br />

Straftaten<br />

Von den Geboten und Verboten für<br />

das Naturschutzgebiet kann die Untere<br />

Landschaftsbehörde gemäß § 69 LG<br />

auf Antrag Befreiung erteilen, wenn<br />

a) die Durchführung der Vorschrift<br />

im Einzelfall<br />

aa) zu einer nicht beabsichtigten<br />

Härte führen würde und die Abweichung<br />

mit den Belangen des<br />

Naturschutzes und der Land-<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 50 – Stand: 24.06.2010

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