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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Pflegemaßnahmen<br />

Ordnungs-<br />

Nr.:<br />

Textliche Darstellung und<br />

Festsetzungen<br />

6.5.5 Pflegemaßnahmen zur Erhaltung<br />

oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes,<br />

insbesondere zur Erhaltung<br />

von Tal- und Hangwiesen<br />

sowie von Grünflächen in Verdichtungsgebieten<br />

Pflege von Ortseingrünungen<br />

Ortseingrüngungen sind wie folgt zu<br />

pflegen.<br />

� Sicherung des Baumbestandes<br />

durch Pflegeschnitte falls erforderlich<br />

� regelmäßige Pflege der Schnitthecken<br />

� Pflege des Obstbaumbestandes<br />

� Ersatz abgängiger Bäume, Gehölze,<br />

Obstbäume, Hecken durch bodenständige<br />

Gehölze außerhalb von<br />

Hausgärten<br />

� Ersatz der Pappeln (soweit es sich<br />

nicht um Wald im Sinne der Gesetze<br />

handelt) bei Hiebsreife durch bodenständige<br />

Gehölze<br />

Pflege von Obstwiesen<br />

Für alle nachstehend genannten Obstwiesen<br />

wird generell die Durchführung<br />

der folgenden Pflegemaßnahmen festgesetzt:<br />

� fachgerechter Schnitt des Obst-<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Erläuterungen<br />

Die Durchführung der Maßnahmen<br />

wird von der Unteren Landschaftsbehörde<br />

nach Maßgabe der §§ 36 - 42<br />

LG geregelt.<br />

Die Festsetzung dient dem Ziel, noch<br />

vorhandene Ortseingrünungen außerhalb<br />

von Landschaftsschutzgebieten<br />

zu erhalten, zu pflegen und zu verbessern.<br />

Nur wenige Orte im Plangebiet<br />

haben noch intakte Ortsrandbereiche.<br />

Diese haben Bedeutung als Pufferzone<br />

zwischen Siedlung und freier Landschaft<br />

und bilden so einen eigenen<br />

Lebensraum insbesondere auch für<br />

viele Vögel und Kleinsäuger. Wesentliches<br />

Merkmal sind neben einer kleinteiligen<br />

Nutzungsstruktur die vielfältigen<br />

Gehölzbestände (Bäume, Hecken,<br />

Gehölze, Obstgehölze). Insbesondere<br />

diese Gehölzstrukturen sind maßgebliche<br />

Elemente des Orts- und Landschaftsbildes<br />

und tragen entscheidend<br />

zur Eingliederung der Siedlungsflächen<br />

in die Landschaft und zur Bereicherung<br />

des Landschaftsbildes bei. Bei<br />

der Neuanpflanzung von Obstbäumen<br />

sollen bevorzugt Hochstämme alter<br />

heimischer Sorten verwandt werden.<br />

Auch im Hausgarten sollten bevorzugt<br />

bodenständige Gehölze Verwendung<br />

finden.<br />

Obstwiesen sind typische Elemente<br />

des Orts- und Landschaftsbildes und<br />

prägen somit die Landschaft. Seit<br />

einigen Jahrzehnten gehen die Obstwiesen<br />

stark zurück; dies bedeutet<br />

den Verlust einer besonders artenreichen<br />

Lebensgemeinschaft von z.T.<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 317 – Stand: 24.06.2010

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