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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Der Entwurf dieses <strong>Landschaftsplan</strong>es hat gemäß § 27 Abs. 1 LG NW in Verbindung mit § 2 a Abs.<br />

6 BBauG nach ortsüblicher Bekanntmachung am 05.04.1989 in der Zeit vom 17.04.1989 bis<br />

19.05.1989 einschließlich öffentlich ausgelegen.<br />

<strong>Neuss</strong>, den 24.09.1990<br />

gez. Salomon<br />

Oberkreisdirektor<br />

(Siegel)<br />

Dieser <strong>Landschaftsplan</strong> wurde gemäß § 16 Abs. 2 LG NW in Verbindung mit §§ 3 und 20 KrO NW<br />

vom <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Neuss</strong> am 06.09.1989 in der durch Rot-Eintragungen geänderten Fassung<br />

als Satzung beschlossen.<br />

<strong>Neuss</strong>, den 21.09.1990<br />

gez. Dusend gez. Heckelmann<br />

Landrat <strong>Kreis</strong>tagsabgeordneter<br />

(Siegel)<br />

Dieser <strong>Landschaftsplan</strong> wurde gemäß § 28 Abs. 1 LG NW in Verbindung mit § 6 BBauG mi Verfügung<br />

vom 02.07.1991, AZ.: 51.2.1.01.23 <strong>VI</strong> genehmigt.<br />

Düsseldorf, den 02.07.1991<br />

gez. Behrens<br />

Regierungspräsident<br />

(Siegel)<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 25 – Stand: 24.06.2010

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