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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Herrichtung oder Beseitigung<br />

Ordnungs-<br />

Nr.:<br />

Textliche Darstellung und<br />

Festsetzungen<br />

6.5.3 Herrichtung von geschädigten oder<br />

nicht mehr benutzten Grundstücken<br />

einschließlich der Beseitigung<br />

verfallener Gebäude oder sonstiger<br />

störender Anlagen, die auf Dauer<br />

nicht mehr genutzt werden.<br />

Die nachfolgend aufgeführten und in<br />

der Entwicklungs- und Festsetzungskarte<br />

gekannzeichenten Flächen sind nach<br />

Maßgabe der Einzelfestsetzung herzurichten.<br />

6.5.3. 1 Ehemaliges Gebäude an der L 142<br />

westlich von Wevelinghoven<br />

Cb<br />

Ehemaliges Gebäude an der L 142<br />

westlich von Wevelinghoven<br />

� Beseitigung gefährlicher Bauteile<br />

(Dach etc.)<br />

� Belassen von Mauerresten<br />

� Natürliche Entwicklung der Fläche<br />

Gemarkung Wevelinghoven<br />

Flur 21 (RK 4264.0)<br />

Flurstück 4<br />

6.5.3.2 Böschungsfläche südlich von Langwaden<br />

Dc<br />

Böschungsfläche südlich von Langwaden<br />

� Beseitigung von Bauschutt und<br />

Müllablagerungen<br />

Gemarkung Wevelinghoven<br />

Flur 1<br />

Flurstück 29<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Erläuterungen<br />

In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob<br />

und in welchem Umfang ein Eigentümer<br />

oder Berechtigter noch für die<br />

Herrichtungsmaßnahmen nach anderen<br />

Rechtsvorschriften aufzukommen<br />

hat oder für die Beseitigung einer<br />

störenden Anlage heranzuziehen ist.<br />

Das Belassen von Mauerresten und die<br />

natürliche Entwicklung der Flächen soll<br />

reich strukturierte Ruderalfluren fördern<br />

sowie Lebensräume für eine<br />

entsprechende Fauna und Flora schaffen<br />

(z.B. Eidechsen).<br />

Eine Prüfung auf Altlasten wird empfohlen.<br />

Zur Festsetzung der Pflegemaßnahmen<br />

s. 6.5.5.27<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 313 – Stand: 24.06.2010

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