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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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1. Vorbemerkung und Verfahrensablauf<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Beschluß des <strong>Kreis</strong>tages des <strong>Kreis</strong>es <strong>Neuss</strong> zur Aufstellung des <strong>Landschaftsplan</strong>es <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Neuss</strong>, Teilabschnitt <strong>VI</strong> am 06.06.1984<br />

Auftragserteilung an den Landschaftsverband <strong>Rhein</strong>land, Referat <strong>Landschaftsplan</strong>ung, am<br />

13.07.1984<br />

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Beteiligung der Landwirtschaftskammer<br />

und der Ortslandwirte am 12.12.1984<br />

Beratungen über die Vorentwurfsfassungen in fünf Sitzungen der Kommission <strong>VI</strong> des Planungs-<br />

und Landschaftsausschusses in der Zeit vom 14.10.1985 bis zum 13.10.1987<br />

Empfehlung der Kommission <strong>VI</strong> in ihrer 6. Sitzung an den Planungs- und Landschaftsausschuß<br />

zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

am 15.03.1988<br />

Frühzeitige Beteiligung der Bürger an der <strong>Landschaftsplan</strong>ung, öffentliche Darlegung der allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung, Vorstellung des Vorentwurfes der Entwicklungsund<br />

Festsetzungskarte am<br />

16.05.1988 in Grevenbroich und<br />

18.05.1988 in Rommerskirchen<br />

Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange am 15.05.1988<br />

Neufassung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund der Änderung des Landschaftsgesetzes<br />

vom 18.02.1986 am 18.06.1986 durch den <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Neuss</strong><br />

Beratung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitiigen Beteiligung der<br />

Bürger und der Träger der öffentlicher Belange in insgesamt vier Sitzungen der Kommission<br />

<strong>VI</strong> ab dem 05.12.1988<br />

Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong> und dem Landschaftsverband<br />

<strong>Rhein</strong>land, Köln, im gegenseitigen Einvernehmen am 14.10.1988; Weiterbearbeitung<br />

des <strong>Landschaftsplan</strong>es <strong>VI</strong> durch das Amt für <strong>Landschaftsplan</strong>ung und Landschaftspflege des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Neuss</strong><br />

Beschlußvorschlag des Planungs- und Landschaftsausschusses in seiner 18. Sitzung am<br />

13.02.1989 an den <strong>Kreis</strong>tag, den Beschluß zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>es <strong>VI</strong> zu fassen<br />

Beschluß des <strong>Kreis</strong>tages zur öffentlichen Auslegung am 14.03.1989<br />

Bekanntmachung der Auslegung am 05.04.1989<br />

Benachrichtigung der Träger der öffentlicher Belange pp. am 16.03.1989<br />

Die öffentliche Auslegung des Planungsentwurfes erfolgte in der Zeit vom 17.04.1989 bis<br />

19.05.1989<br />

Nach Vorberatung durch den Planungs- und Landschaftsausschuß entscheidet der <strong>Kreis</strong>tag<br />

am 06.09.1989 über die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Auslegung und beschließt<br />

den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>VI</strong> als Satzung<br />

Am 28.12.1990 wird der <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>VI</strong> dem Regierungspräsidenten Düsseldorf zur Genehmigung<br />

vorgelegt<br />

Am 02.07.1991 erteilt der Regierungspräsident Düsseldorf die Genehmigung des <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

Nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung am 03.08.1991 tritt der <strong>Landschaftsplan</strong><br />

<strong>VI</strong> am 04.08.1991 als Satzung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Neuss</strong> in Kraft<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 27 – Stand: 24.06.2010

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