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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Entsprechend den Regelungen des § 27 Abs. 2 Landschaftsgesetz wurde bei der Erarbeitung<br />

des <strong>Landschaftsplan</strong>es mit den dort genannten Behörden und öffentlichen Stellen<br />

sowie mit den Gemeinden und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde eng zusammengearbeitet.<br />

Abgesehen von umfangreichen schriftlichen Kontakten fanden mit der Landesanstalt für<br />

Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung mehrere ausführliche Gesprächstermine<br />

statt.<br />

Ebenso wurde mit der <strong>Kreis</strong>stelle <strong>Neuss</strong> der Landwirtschaftskammer <strong>Rhein</strong>land der Planentwurf<br />

in allen Phasen ausführlich diskutiert.<br />

Da durch die Gesetzesnovellierung im März 1985 eine Überarbeitung des forstlichen<br />

Fachbeitrages erforderlich wurde, wurden die Festsetzungen für die forstliche Nutzung<br />

sowie die Holzartenwahl für Aufforstungen in mehreren Ergänzungen zum forstlichen<br />

Fachbeitrag und in ausführlichen Gesprächen mit der Unteren Forstbehörde einvernehmlich<br />

festgelegt.<br />

Die betroffenen Gemeinden, die Städte Grevenbroich und Dormagen und die Gemeinde<br />

Rommerskirchen, äußerten sich ausführlich im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange. Diese Äußerungen wurden, zum Teil unter Teilnahme von Vertretern der<br />

jeweiligen Städte und der Gemeinde, in den Sitzungen der Kommission <strong>VI</strong> des Planungs-<br />

und Landschaftsausschusses beraten.<br />

Die Beteiligung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde war durch die ständige<br />

Anwesenheit der mit der engen Zusammenarbeit beauftragten Beiratsmitglieder und des<br />

Vorsitzenden bei den Sitzungen der Kommission <strong>VI</strong> gewährleistet.<br />

In Gesprächen mit den angrenzenden <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten wurde die erforderliche<br />

Abstimmung mit den benachbarten Trägern der <strong>Landschaftsplan</strong>ung vorgenommen.<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 28 – Stand: 24.06.2010

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