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Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

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Naturdenkmale<br />

Ordnungs-<br />

Nr.:<br />

Textliche Darstellung und<br />

Festsetzungen<br />

Zusätzlich zu den Verboten für Naturdenkmale<br />

ist verboten:<br />

� der Umbruch der Grünlandfläche<br />

� das Einbringen von Gehölzen<br />

� alle Maßnahmen, die geeignet sind,<br />

den Charakter oder das Erscheinungsbild<br />

der Gesamtanlage zu verändern<br />

oder zu beeinträchtigen.<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Erläuterungen<br />

Es sollte geprüft werden, inwieweit<br />

eine Flutung des umgebenden Grabens,<br />

ggf. nach vorheriger vorsichtiger<br />

Entschlammung, möglich ist.<br />

Ferner sollte im Einvernehmen mit der<br />

Kirchengemeinde abgeklärt werden,<br />

daß kein Zutritt über die Brücke westlich<br />

der Kirche erfolgt und daß das<br />

halbzerfallene Gebäude auf der Motte<br />

beseitigt wird.<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 77 – Stand: 24.06.2010

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