19.11.2012 Aufrufe

Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

Landschaftsplan VI - Rhein-Kreis Neuss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Naturdenkmale<br />

Ordnungs-<br />

Nr.:<br />

Textliche Darstellung und<br />

Festsetzungen<br />

6.2.3. 12 Drei Linden am Feldkreuz am Friedhof<br />

von Hoeningen<br />

Fc<br />

Gemarkung Hoeningen<br />

Flur 8<br />

Flurstück 110<br />

Die Schutzfestsetzung erfolgt gemäß §<br />

22 b) LG wegen der Eigenart und<br />

Schönheit der Bäume.<br />

Zusätzlich zu den Verboten für Naturdenkmale<br />

ist verboten:<br />

das Einbringen von Gehölzen.<br />

Landschaftplan <strong>VI</strong> Grevenbroich / Rommerskirchen<br />

Erläuterungen<br />

Es wird empfohlen, die Nadelgehölze<br />

am Naturdenkmal zu entfernen.<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 95 – Stand: 24.06.2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!