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Bildungsplan zur Verordnung Florist/in EFZ

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COrganisation, Aufteilung und Dauer der überbetrieblichen KurseArt. 1 Zweck1 Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die Bildung der beruflichen Praxis und der schulischenBildung.2 Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch.Art. 2 TrägerTräger der Kurse s<strong>in</strong>d die Organisationen der Arbeitswelt (OdA).Art. 3 Organisation der Aufsichtskommission1 Die Kurse stehen unter der Aufsicht e<strong>in</strong>er aus m<strong>in</strong>destens 5 Mitgliedern bestehendenAufsichtskommission.2 Die Aufsichtskommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Anbieter von überbetrieblichenKursen, e<strong>in</strong>em Berufsbildner sowie e<strong>in</strong>em Vertreter der Berufsfachschulen.3 Die Mitglieder werden für e<strong>in</strong>e Amtsdauer von 4 Jahren durch die OdA gewählt. Wiederwahl istzulässig.4 Die Aufsichtskommission ist beschlussfähig, wenn m<strong>in</strong>destens zwei Drittel der Mitglieder sowie jee<strong>in</strong> Vertreter pro Lernort anwesend s<strong>in</strong>d. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesendengefasst. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten oder der Präsident<strong>in</strong> der Stichentscheid zu.5 Über die Verhandlungen der Kommission wird e<strong>in</strong> Protokoll geführt.6 Die Geschäftsführung der Aufsichtskommission wird vom Schweizerischen <strong>Florist</strong>enverband(SFV) besorgt.7 Die OdA bestimmt den Präsidenten. Die Aufsichtskommission konstituiert sich im Übrigen selbst.Art. 4 Aufgaben der AufsichtskommissionDie Aufsichtskommission sorgt für die e<strong>in</strong>heitliche Durchsetzung der überbetrieblichen Kurse aufder Basis des vorliegenden Reglements; sie erfüllt <strong>in</strong>sbesondere folgende Aufgaben:a. sie erarbeitet auf der Grundlage des <strong>Bildungsplan</strong>es e<strong>in</strong> Rahmenprogramm für die Kurse;b. sie erlässt Richtl<strong>in</strong>ien für die Organisation und Durchführung der Kurse;c. sie erlässt Richtl<strong>in</strong>ien für die Ausrüstung der Kursräume;d. sie koord<strong>in</strong>iert und überwacht die Kurstätigkeit;e. sie veranlasst die Weiterbildung des Instruktionspersonals;071010_BiPlan_<strong>Florist</strong>In_<strong>EFZ</strong>_d_Erlass_hb.doc 36

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