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HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht

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§ 14 Nebenkosten(1) Die bei der Ausführung des Auftrags entstehenden Nebenkosten des Auftragnehmerskönnen, soweit sie erforderlich sind, abzüglich der nach § 15 Absatz 1 desUmsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern neben den Honoraren dieser Verordnungberechnet werden. Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren,dass abweichend von Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.(2) Zu den Nebenkosten gehören insbesondere:1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen,2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowieAnfertigung von Filmen und Fotos,3. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung undBeheizung,4. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um denGeschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigenPauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden,5. Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten nach den steuerlichzulässigen Pauschalsätzen, sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter oderMitarbeiterinnen des Auftragnehmers auf Grund von tariflichen Vereinbarungenbezahlt werden,6. Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei längeren Reisen nach Nummer 4,sofern die Entschädigungen vor der Geschäftsreise schriftlich vereinbart wordensind,7. Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende Leistungen, die von ihm imEinvernehmen mit dem Auftraggeber Dritten übertragen worden sind.(3) Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sindnach Einzelnachweis abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnungschriftlich vereinbart worden ist.§ 14 Nebenkosten(1) Die bei der Ausführung des Auftrags entstehenden Nebenkosten des Auftragnehmerskönnen, soweit sie erforderlich sind, abzüglich der nach § 15 Absatz 1 desUmsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern neben den Honoraren dieser Verordnungberechnet werden. Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren,dass abweichend von Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.(2) Zu den Nebenkosten gehören insbesondere:1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen,2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowieAnfertigung von Filmen und Fotos,3. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung undBeheizung,4. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um denGeschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigenPauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden,5. Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten nach den steuerlichzulässigen Pauschalsätzen, sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter oderMitarbeiterinnen des Auftragnehmers auf Grund von tariflichen Vereinbarungenbezahlt werden,6. Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei längeren Reisen nach Nummer 4,sofern die Entschädigungen vor der Geschäftsreise schriftlich vereinbart worden sind,7. Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende Leistungen, die von ihm imEinvernehmen mit dem Auftraggeber Dritten übertragen worden sind.(3) Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sindnach Einzelnachweis abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnungschriftlich vereinbart worden ist.§ 15 Zahlungen(1) Das Honorar wird fällig, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, wenn die Leistung§ 15 Zahlungen(1) Das Honorar wird fällig, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, wenn die Abnahme

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