10.07.2015 Aufrufe

HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht

HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht

HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

h) Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahmemodellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finitenElementen beurteilt werden können,i) Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen, soweit nicht in Honorarzone IVerwähnt,j) seilverspannte Konstruktionen, soweit nicht in Honorarzone IV erwähnt,k) schiefwinklige Mehrfeldplatten,l) schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger,m) schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen undStabilitätsuntersuchungen,n) sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste fürIngenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste,o) Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei derSchnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist.(3) Sind für ein Tragwerk Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar undbestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone das Tragwerk zugeordnet werden kann, soist für die Zuordnung die Mehrzahl der in den jeweiligen Honorarzonen nach Absatz 2aufgeführten Bewertungsmerkmale und ihre Bedeutung im Einzelfall maßgebend.Theorie II. Ordnung erfordern,h) Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahmemodellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finitenElementen beurteilt werden können,i) Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen, soweit nicht in Honorarzone IVerwähnt,j) seilverspannte Konstruktionen, soweit nicht in Honorarzone IV erwähnt,k) schiefwinklige Mehrfeldplatten,l) schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger,m) schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen undStabilitätsuntersuchungen,n) sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste fürIngenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste,o) Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei derSchnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist.(3) Sind für ein Tragwerk Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar undbestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone das Tragwerk zugeordnet werden kann,so ist für die Zuordnung die Mehrzahl der in den jeweiligen Honorarzonen nach Absatz 2aufgeführten Bewertungsmerkmale und ihre Bedeutung im Einzelfall maßgebend.(4) Für Umbauten und Modernisierungen kann bei einem durchschnittlichenSchwierigkeitsgrad gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 ein Zuschlag von 20 bis 50 Prozent schriftlichevereinbart werden.Abschnitt 2Technische AusrüstungAbschnitt 2Technische Ausrüstung§ 51 Anwendungsbereich § 5351 Anwendungsbereich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!