10.07.2015 Aufrufe

HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht

HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht

HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

erechnen. Anstelle eines Honorars nach Satz 1 kann das Honorar frei vereinbart werden.Anstelle eines Honorars nach Satz 1 kann das Honorar frei vereinbart werden. Anlage 7 dieserVerordnung regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. Anlage 9 dieser Verordnungenthält Beispiele für Besondere Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 3.§ 27 Leistungsbild Pflege- und EntwicklungsplanDie Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 5Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 50 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Konzept der Pflege und Entwicklungsmaßnahmen) mit 20bis 40 Prozent und4. für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) mit 5 Prozent.Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 10 geregelt.§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan(1) Die LGrundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 3132 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 53Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 5037 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Konzept der Pflege und EntwicklungsmaßnahmenVorläufigeFassung) mit 20 bis 4050 Prozent und4. für die Leistungsphase 4 (Endgültige PlanfassungAbgestimmte Fassung) mit 510Prozent.Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 10 geregelt.(2) Anlage 8 dieser Verordnung regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. Anlage 9dieser Verordnung enthält Beispiele für Besondere Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 3.§ 28 Honorare für Leistungen bei Landschaftsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 23 aufgeführten Leistungen beiLandschaftsplänen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:Honorartafel zu § 28 Absatz 1 – LandschaftsplanFlächein haHonorarzone Ivon bisEuroHonorarzone IIvon bisEuroHonorarzone IIIvon bisEuro1 000 12 632 15 157 15 157 17 688 17 688 20 2141 300 15 321 18 385 18 385 21 451 21 451 24 5161 600 18 257 21 907 21 907 25 551 25 551 29 2011 900 20 765 24 921 24 921 29 072 29 072 33 228§ 28 Honorare für Leistungen bei Landschaftsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 23 und Anlage 4 aufgeführtenLGrundleistungen bei Landschaftsplänen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:Honorartafel zu § 28 Absatz 1 – LandschaftsplanTabelle hat sich stark verändert(siehe <strong>RefE</strong> des BMWi im Originaltext)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!