HOAI 2009 HOAI 2013 RefE - Werner Baurecht
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§ 31 Honorare für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 26 und Anlage 7 aufgeführtenGrundleistungen bei Landschaftsplänen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:Neue Tabelle (siehe <strong>RefE</strong> des BMWi im Originaltext)(2) Das Honorar für Leistungen zu Landschaftspflegerischen Begleitplänen ist nach der Flächedes Plangebiets in Hektar und nach der Honorarzone zu berechnen.(3) Die Zuordnung zu den Honorarzonen wird anhand folgender Bewertungsmerkmale für dieplanerischen Anforderungen ermittelt:1. ökologisch bedeutsame Strukturen und Schutzgebiete,2. Landschaftsbild und Erholungsnutzung,3. Nutzungsansprüche,