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Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht in Steuerstrafverfahren

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19möglich se<strong>in</strong> sollte 53 .13. Procedere nach Aktene<strong>in</strong>sichtsgewährungDieser Aberglaube, die Verteidigung würde zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es Er<strong>mit</strong>tlungsverfahrensnur stören und müsse daher auch unter Verbiegung des § 147 II StPO oder des §30 AO ganz oder teilweise um ihr <strong>Aktene<strong>in</strong>sichtsrecht</strong> gebracht werden, ist e<strong>in</strong>eschon merkwürdige Auffassung verschiedener BuStra- bzw.Strafverfolgungsbehörden, wenn dieselben am Ende des Verfahrens dann dochAktene<strong>in</strong>sicht gewähren und dann eventuell im Er<strong>mit</strong>tlungsverfahren –allerd<strong>in</strong>gsdann erheblich verspätet- ihre Hausaufgaben aufgrund des entsprechendenVerteidigungsvortrages und der entsprechenden Beweisangebote nachholenmüssen oder spätestens <strong>in</strong> der gerichtlichen Hauptverhandlung aufgrundentsprechender Beweisanträge die Er<strong>mit</strong>tlungen <strong>in</strong> dieser von der Verteidigungbestimmten Richtung aufnehmen müssen, wenn sie sich Revisionsangriffen nichtausgesetzt sehen wollen. Dann ist das Verfahren möglicherweise alt, haterhebliche Kosten und viel Er<strong>mit</strong>tlungsaufwand gekostet, Berichte s<strong>in</strong>d an denLOStA oder den Generalstaatsanwalt oder den Amtsvorsteher oder die OFDverfasst; kurzum: Das Verfahren genießt so viel Aufmerksamkeit, daß es pe<strong>in</strong>lichwird, vollständig zu unterliegen und die Dealgespräche nur noch primär derGesichtswahrung dienen. In diesen Verfahren wäre es s<strong>in</strong>nvoller gewesen,rechtzeitig Aktene<strong>in</strong>sicht zu gewähren und ggf. die Verteidigung zu befragen, obsie Stellungnahme abgeben oder Beweisanträge stellen möchte. Rührt sich dieVerteidigung nicht oder macht der Mandant über sie ausdrücklich von se<strong>in</strong>emSchweigerecht Gebrauch, kann wenigstens niemand den Er<strong>mit</strong>tlungsbehördenvorhalten, sie hätten uns<strong>in</strong>nig Kosten und Ressourcen vergeudet, <strong>in</strong><strong>dem</strong> sie langund breit er<strong>mit</strong>telt haben, was h<strong>in</strong>terher <strong>mit</strong> e<strong>in</strong> oder zwei Beweisanträgen derVerteidigung wie e<strong>in</strong> Kartenhaus zusammenbricht. Gibt die Verteidigung jedochnach erfolgter Aktene<strong>in</strong>sicht e<strong>in</strong>e Stellungnahme ab, so können vielleicht Teile desEr<strong>mit</strong>tlungsverfahrens e<strong>in</strong>vernehmlich erledigt werden oder die Er<strong>mit</strong>tlungen aufbestimmte Punkte konzentriert werden und die übrigen Teile e<strong>in</strong>gestellt werden.53 BVerfG, Beschluß v. 11.7.94, 2 BvR 777/94, StV 1994, 465 = NJW 1994, 3219; ähnlich auchKG, Beschluss vom 7.2.1994, 5 Ws 51/94, StV 1994, 319.

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