10.07.2015 Aufrufe

Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht in Steuerstrafverfahren

Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht in Steuerstrafverfahren

Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht in Steuerstrafverfahren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2215. Exkurs: Auswirkungen fehlender Seiten im BesteuerungsverfahrenFehlen <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzgerichtlichen Verfahren Seiten oder Aktenteile, ist nach denGrundsätzen der Beweislastumkehr zu entscheiden. Hier hat dann der Klägererhebliche Beweiserleichterungen bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er vollständigen Beweislastumkehr 58 .Insoweit wird möglicherweise auch e<strong>in</strong>e Schätzung nach § 162 AO vorgenommenwerden bzw. e<strong>in</strong> Bescheidungsurteil des Inhalts zu erlassen se<strong>in</strong>, wie nachAuffassung des Gerichts e<strong>in</strong>e Schätzung vorzunehmen ist und hier derF<strong>in</strong>anzverwaltung e<strong>in</strong>en Schätzungsrahmen vorgegeben, wie diese aufgrund dieserSach- und Rechtslage nach Auffassung des Gerichts zu schätzen hat. S<strong>in</strong>d zunächstAkten oder Aktenteile oder auch nur e<strong>in</strong>zelne Seiten verschwunden und etwa imH<strong>in</strong>blick auf § 30 AO aus der Akte herausgenommen worden, so trägt dieF<strong>in</strong>anzverwaltung, wenn sie ihre rechtswidrige Position aufgibt und die ursprünglichentnommenen Seiten wieder e<strong>in</strong>fügt, die Beweislast dafür, daß die dann nachträglich<strong>in</strong> das Verfahren here<strong>in</strong>gereichten Unterlagen tatsächlich auch die Seiten s<strong>in</strong>d, dieursprünglich <strong>in</strong> diesen Akten an dieser Stelle h<strong>in</strong>gen. Soweit hier also lediglich z. B.Kopien von veröffentlichten BFH-Entscheidungen nachgereicht werden undbehauptet wird, diese Seiten seien ursprünglich wegen § 30 AO aus der Akteentnommen worden, so kann dies rechtlich nicht se<strong>in</strong>. Ist zweifelhaft, ob dienachgereichten Seiten tatsächlich die s<strong>in</strong>d, die ursprünglich an diesen Stellen <strong>in</strong> denAkten vorhanden waren, so trägt die F<strong>in</strong>anzverwaltung hierfür die Beweislast.Notfalls hilft hier nur e<strong>in</strong> graphologisches oder chemischesSachverständigengutachten, ob etwa die Pag<strong>in</strong>ierung übere<strong>in</strong>stimmt oder aber e<strong>in</strong>eUntersuchung von Papier und Farbe über den Alterungsprozeß des Papiers um dasvermutliche Alter des Papiers zu bestimmen.Steuerlich folgt aus der Beweisvereitelung, Beweiserleichterung für den Gegner desBeweisvereitlers bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er Beweislastumkehr. Steuerstrafrechtlich folgenhieraus m<strong>in</strong>destens dieselben Folgen, bei mehreren BeweisvereitelungenVerfahrensh<strong>in</strong>dernisse, die zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>stellung nach § 206 a StPO bzw. § 260 Abs.2 StPO führen.16. Strafbarkeit der rechtswidrigen Aktene<strong>in</strong>sichtsverweigerungDie rechtswidrige Herausnahme e<strong>in</strong>zelner Aktenteile sowie die rechtswidrigevollständige oder teilweise Verweigerung der Aktene<strong>in</strong>sicht erfüllt den58 So hatte beispielsweise das F<strong>in</strong>anzamt Neustadt/We<strong>in</strong>straße während e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>spruchs- bzw. Klageverfahrensm<strong>in</strong>destens 600 beschlagnahmte Leitz-Ordner vernichtet und lediglich e<strong>in</strong> Excerpt aus verme<strong>in</strong>tlichbelasten<strong>dem</strong> Material von 8 Leitz-Ordnern sich für das Besteuerungsverfahren aufgehoben, FG Düsseldorf – 6K 878/98 G F BA u. a. -.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!