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Die Reiselust der Generation 50 plus - Wiener Seniorenbund

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www.ab5zig.at GESUNDHEIT 31Sprachverstärker statt Hörgerät?Endlich besser hören und verstehen bei Umgebungsgeräuschen.Ob in Gespräche o<strong>der</strong> beim Fernsehen,viele Menschen können in bestimmtenSituationen nicht mehr klar und deutlichverstehen. Beson<strong>der</strong>s in ungünstigerGeräuschkulisse wird die Sprachenicht mehr präzise verstanden.Warum ist das so?Einfluss auf das Verstehen haben diehohen Töne. Wenn das Gehör diesenicht mehr wahrnimmt, können dieBuchstaben s, t, f, v, k, h, p und g nichtmehr unterschieden werden. EinzelneWörter werden falsch verstanden o<strong>der</strong>verwechselt. Einfache Hörgeräte, diealles lauter machen, helfen hier nurbedingt. Es geht nämlich nicht nur darum,die Lautstärke insgesamt zu erhöhen,son<strong>der</strong>n jene Teile, die nicht mehrverstanden werden, hervorzuheben. <strong>Die</strong>meisten Betroffenen benötigen somiteigentlich kein Hörgerät, son<strong>der</strong>n einen„Sprachverstärker“. <strong>Die</strong> neuen Modelle<strong>der</strong> Quest-<strong>Generation</strong> von Phonak verstärkengezielt die Sprachanteile, dieman nicht mehr versteht, und blendenNebengeräusche mit Hilfe intelligenterGerlinde Habringer-Bichler, Leiterin Technikbei HANSATON, lädt zum Test <strong>der</strong> neuenHör-Technologie ein.Technologie aus. Darum werden dieseSysteme auch gerne als Sprachverstärkerbezeichnet, denn es geht vorwiegendum die Verbesserung des Sprachverstehens.Dank Miniaturisierung sind dieseModelle zudem winzig klein und nahezuunsichtbar.Kostenlose Probe!Interessierte Betroffene können sichjetzt zum kostenlosen Probetragen anmelden.Anmeldung unter 0800 / 898898 (Anruf kostenlos), per E-Mail aninfo@hansaton.at, auf www.hansaton.at o<strong>der</strong> direkt in einem HANSATONHörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe,78 x in Österreich, 16 x in WienHT_sprachverstaerker_seniorenztg_wien_130307.indd 1 07.03.13 17:23Eine Information Ihrer SozialversicherungBefreiung von <strong>der</strong> Rezeptgebühr bei Erreichen <strong>der</strong>persönlichen Einkommens-ObergrenzeUm über die Neuerungen bei <strong>der</strong> Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen <strong>der</strong>persönlichen Einkommens-Obergrenze zu informieren, hat <strong>der</strong> Hauptverband<strong>der</strong> österreichischen Sozialversicherungsträger den Informationsfol<strong>der</strong> dazu aktualisiert.<strong>Die</strong>ser ist im Internet unter <strong>der</strong> Adresse www.hauptverband.at/rezeptgebuehrenbefreiungabzurufen bzw. steht zum Ausdruck bereit.<strong>Die</strong> wichtigsten Fakten: Ab 1.1.2013 zahlt man für jedes Krankenkassen-Medikamentin <strong>der</strong> Apotheke eine Rezeptgebühr von 5,30 Euro. Seit 2008 jedochmuss je<strong>der</strong> Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufendenKalen<strong>der</strong>jahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahresnettoeinkommenserreicht. Danach ist er für den Rest des Kalen<strong>der</strong>jahres von<strong>der</strong> Rezeptgebühr befreit. Speziell Menschen mit hohem Medikamentenbedarfund geringem Einkommen bzw. geringer Pension werden damit spürbar entlastet.<strong>Die</strong> Sozialversicherung hat dazu für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Kontoangelegt. Auf <strong>der</strong> einen Seite wird das Jahresnettoeinkommenverbucht, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebührenaddiert. Sobald diese eine Summe von 2% <strong>der</strong> Jahres-Nettopensionerreichen, wird dieser Umstand dem Arzt, <strong>der</strong> ein Medikament verschreibt,bzw. <strong>der</strong> Ordinationshilfe beim Stecken <strong>der</strong> e-card angezeigt. In <strong>der</strong> Ordinationsieht man nur, dass eine Befreiung vorliegt – nicht aber aus welchem Grund!Wie bisher wird die Befreiung von <strong>der</strong> Rezeptgebühr auf dem Rezept vermerkt.In <strong>der</strong> Apotheke wird dem Versicherten diese Gebühr dann nicht mehr in Rechnunggestellt.<strong>Die</strong> Ermittlung des Jahresnettoeinkommens für die Berechnung <strong>der</strong> Rezept gebühren-Obergrenze erfolgt über die <strong>der</strong> Sozialversicherung bereits bekanntenDaten. <strong>Die</strong> Mindestobergrenze liegt im Jahr 2013 bei rund 201 Euro bzw. 37Rezeptgebühren. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass je<strong>der</strong> Versicherter, <strong>der</strong> nicht wegen sozialerSchutzbedürftigkeit gänzlich von <strong>der</strong> Rezeptgebühr befreit ist, zumindest 37Rezeptgebühren bezahlen muss, bevor er wegen Erreichens <strong>der</strong> Rezeptgebührenobergrenzefür das restliche Kalen<strong>der</strong>jahr von <strong>der</strong> Rezeptgebühr befreit ist.Weitere Informationen:Bei allgemeinen Fragen zur Rezeptgebühren-Obergrenze wenden Sie sich bitteunter <strong>der</strong> Telefonnummer 05 0124 3360 (österreichweit zum Ortstarif) an das SV-Service center (Mo. bis Fr., 8 – 18 Uhr) bzw. allgemeine Infos im Internet unterwww.sozialversicherung.at, www.chipkarte.atSV-Tipp_REGO_189x130_RZ.indd 1 13.02.13 14:45

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