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WARTUNGSHANDBUCH - Stemme AG

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Wartungshandbuch STEMME S10-V Ausgabe: 06.09.1994 Seite:3-10<br />

3.7 Funk- und Navigationsausrüstung<br />

Berichtigung Nr. 7 Datum: 11.11.1999<br />

Als Einbauort für Geräte der Funk- und Navigationsausrüstung ist der mittlere Teil des Instrumentenpilzes<br />

vorgesehen. Es dürfen nur Geräte eingebaut werden, die in den Listen für Mindest- bzw. Zusatz- und Ergänzungsausrüsung<br />

im Abschnitt 9 dieses Handbuchs enthalten und somit in Verbindung mit dem Muster<br />

STEMME S 10 zugelassen sind. Sollen an der Ausrüstung Änderungen vorgenommen werden, darf dies nur<br />

unter Verwendung der Original-Kabelsätze und nach einer Einbauanweisung des Zellenherstellers erfolgen.<br />

Wegen der möglichen Auswirkungen auf die Energiebilanz, die elektromagnetische Verträglichkeit oder die<br />

strukturellen Eigenschaften der Instrumentenkonsole gilt dies auch für Geräte, die allgemein für den Betrieb<br />

in Motorsegelflugzeugen zugelassen sind oder keiner eigenen Zulassung bedürfen.<br />

Die Massengrenze für die Ausrüstung im Instrumentenbrett (ohne strukturelle Zusatzmaßnahmen max. 10 kg<br />

zusätzlich zu den Motorinstrumenten) sowie die Auswirkungen auf die Schwerpunktlage des Motorseglers<br />

sind zu beachten. Das Ausrüstungsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen, die veränderte Schwerpunktlage<br />

ist zu ermitteln und durch einen neuen Wägebericht zu dokumentieren.<br />

Der Bordlautsprecher ist an der Cockpit-Rückwand oberhalb des linken Gepäckfaches eingebaut. Das<br />

Schwanenhalsmikrofon ist an der zwischen den Rückenlehnen angeordneten Mittelkonsole befestigt und<br />

kann abgeschaltet werden, so daß nur über das Headset gesprochen werden kann und auf diese Weise<br />

Motorgeräusche vermindert übertragen werden.<br />

Einbauorte der Antennen:<br />

• Die UKW-Funkgeräteantenne ist im Seitenruder eingebaut.<br />

• Die VOR-Antenne ist auf dem Cockpitboden (Aramidschale) eingebaut.<br />

• Die Transponderantenne ist am vorderen Ende der Leitwerksröhre oder am Propellerdom eingebaut.<br />

3.8 Sauerstoffanlage<br />

(optionale Ausrüstung) Eine bis maximal zwei Sauerstoffhalterungen sind für die Aufnahme von je einer Sauerstoffflasche<br />

im oberen Gepäckfach eingebaut. Die Halterungen eignen sich für Flaschen verschiedener<br />

Hersteller mit einem Durchmesser von mindestens 132 mm / 5.2 in. und einer Gesamtlänge von ca.<br />

450 mm / 17.7 in. bis maximal 520 mm / 20.5 in. einschließlich Ventil.<br />

Die Ausrüstung des Motorseglers mit einer bestimmten Sauerstoffanlage war nicht Gegenstand der Musterprüfung.<br />

Die Erfüllung der Bauvorschriften ist ggf. vom Ausrüster gegenüber der Luftfahrtbehörde nachzuweisen<br />

(i. d. R. durch „Änderung am Stück“).<br />

A401012007a_97.doc-3-10/11.04.00 14:41/11.04.00 14:42 Unterl. Nr. A40-10-120

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