23.11.2012 Aufrufe

WARTUNGSHANDBUCH - Stemme AG

WARTUNGSHANDBUCH - Stemme AG

WARTUNGSHANDBUCH - Stemme AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wartungshandbuch STEMME S 10-V Ausgabe: 06.09.1994 Seite 5-7<br />

5.3.15 Sauerstoffanlage<br />

Berichtigung Nr. 7 Datum: 11.11.1999<br />

Art und Gegenstand der Kontrolle erste<br />

25<br />

1. Sauerstoffanlage, falls eingebaut, einschließlich Halterungen kontrollieren.<br />

Wartungsanweisungen des Herstellers beachten. (siehe Anhang A).<br />

5.3.16 Abschlußarbeiten<br />

1. Nach Abschluß von Wartungsarbeiten am Antriebsstrang Motorprüflauf durchführen<br />

5.4 Besondere Kontrollen<br />

5.4.1 Kontrolle nach harter Landung und Drehlandung<br />

Kontr. bei Stunden<br />

A4010120_B13.doc-5-7/10.01.07 14:15/11.01.07 13:52 Unterl. Nr. A40-10-120<br />

alle<br />

50<br />

alle<br />

100<br />

JNP<br />

X<br />

X X X X<br />

Nach harter Landung oder Drehlandung ist eine umfassende Prüfung des Flugzeuges vorzunehmen. Sie<br />

kann von einer sachkundigen Person resp. im Zweifelsfalle über das Ausmaß des Schadens von einem Prüfer<br />

mit entsprechender Berechtigung vorgenommen werden. Das Prüfprogramm ist beim Hersteller anzufordern.<br />

5.4.2 Kontrolle nach Hindernisberührung mit laufendem Propeller<br />

Wenn der laufende Propeller den Boden oder sonstige Hindernisse berührt hat, ist dieser zunächst einer eingehenden<br />

Sichtprüfung zu unterziehen.<br />

Bei leichten Schäden an den Propellerblättern (d.h. z.B. Kürzung eines Propellerblattes um weniger als<br />

30 mm / 1.18 in. –beidseitig grau lackierte Flächen an den Spitzen der Propellerblätter sind noch erkennbar-)<br />

ist wie folgt zu verfahren:<br />

1. Von entsprechend berechtigten Personal ist festzustellen, ob die Propellerblätter repariert werden können.<br />

I.d.R. ist dies nicht der Fall und die Propellerblätter müssen getauscht werden.<br />

2. Der Antriebsstrang muß mindestens einer Kontrolle zur JNP, entsprechend Abschnitt 5.3.9 (soweit betroffen),<br />

unterzogen werden.<br />

3. Nach erfolgter Reparatur bzw. nach dem Austausch der Propellerblätter muß eine dynamische Auswuchtung<br />

des Antriebsystems entsprechend A17-10AP-V/2 „Dynamisches Auswuchten Propeller <strong>Stemme</strong><br />

S10“ (Wartungshandbuch Anhang A) durchgeführt werden.<br />

Bei schweren Schäden an den Propellerblättern (d.h. z.B. Kürzung eines Propellerblattes um mehr als<br />

30 mm / 1.18 in. –beidseitig grau lackierte Flächen an der Spitzen der Propellerblätter sind nicht mehr vorhanden-)<br />

ist wie folgt zu verfahren:<br />

1. Die Propellerblätter müssen getauscht werden.<br />

2. Der Propeller muß beim Hersteller oder bei einer autorisierten Werkstatt einer Kontrolle unterzogen werden.<br />

3. Der Antriebsstrang muß beim Hersteller oder bei einer autorisierten Werkstatt einer Kontrolle unterzogen<br />

werden (siehe Kapitel 4).<br />

4. Nach erfolgter Kontrolle und dem Austausch der Propellerblätter muß eine dynamische Auswuchtung<br />

des Antriebsystems entsprechend A17-10AP-V/2 „Dynamisches Auswuchten Propeller <strong>Stemme</strong> S10“<br />

(Wartungshandbuch Anhang A) durchgeführt werden.<br />

Eine sonst übliche Shock-Loading-Untersuchung des Motors erübrigt sich in beiden Fällen, da die Fliehkraftkupplung<br />

im Antriebsstrang eine Sicherung darstellt. Ferner wirken bei Hindernisberührung des Propellers<br />

durch die Zwischenschaltung des Fernwellensystems keine Biegemomente auf den Motorflansch.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!