WARTUNGSHANDBUCH - Stemme AG
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Wartungshandbuch STEMME S 10-V Ausgabe: 06.09.1994 Seite 5-7<br />
5.3.15 Sauerstoffanlage<br />
Berichtigung Nr. 7 Datum: 11.11.1999<br />
Art und Gegenstand der Kontrolle erste<br />
25<br />
1. Sauerstoffanlage, falls eingebaut, einschließlich Halterungen kontrollieren.<br />
Wartungsanweisungen des Herstellers beachten. (siehe Anhang A).<br />
5.3.16 Abschlußarbeiten<br />
1. Nach Abschluß von Wartungsarbeiten am Antriebsstrang Motorprüflauf durchführen<br />
5.4 Besondere Kontrollen<br />
5.4.1 Kontrolle nach harter Landung und Drehlandung<br />
Kontr. bei Stunden<br />
A4010120_B13.doc-5-7/10.01.07 14:15/11.01.07 13:52 Unterl. Nr. A40-10-120<br />
alle<br />
50<br />
alle<br />
100<br />
JNP<br />
X<br />
X X X X<br />
Nach harter Landung oder Drehlandung ist eine umfassende Prüfung des Flugzeuges vorzunehmen. Sie<br />
kann von einer sachkundigen Person resp. im Zweifelsfalle über das Ausmaß des Schadens von einem Prüfer<br />
mit entsprechender Berechtigung vorgenommen werden. Das Prüfprogramm ist beim Hersteller anzufordern.<br />
5.4.2 Kontrolle nach Hindernisberührung mit laufendem Propeller<br />
Wenn der laufende Propeller den Boden oder sonstige Hindernisse berührt hat, ist dieser zunächst einer eingehenden<br />
Sichtprüfung zu unterziehen.<br />
Bei leichten Schäden an den Propellerblättern (d.h. z.B. Kürzung eines Propellerblattes um weniger als<br />
30 mm / 1.18 in. –beidseitig grau lackierte Flächen an den Spitzen der Propellerblätter sind noch erkennbar-)<br />
ist wie folgt zu verfahren:<br />
1. Von entsprechend berechtigten Personal ist festzustellen, ob die Propellerblätter repariert werden können.<br />
I.d.R. ist dies nicht der Fall und die Propellerblätter müssen getauscht werden.<br />
2. Der Antriebsstrang muß mindestens einer Kontrolle zur JNP, entsprechend Abschnitt 5.3.9 (soweit betroffen),<br />
unterzogen werden.<br />
3. Nach erfolgter Reparatur bzw. nach dem Austausch der Propellerblätter muß eine dynamische Auswuchtung<br />
des Antriebsystems entsprechend A17-10AP-V/2 „Dynamisches Auswuchten Propeller <strong>Stemme</strong><br />
S10“ (Wartungshandbuch Anhang A) durchgeführt werden.<br />
Bei schweren Schäden an den Propellerblättern (d.h. z.B. Kürzung eines Propellerblattes um mehr als<br />
30 mm / 1.18 in. –beidseitig grau lackierte Flächen an der Spitzen der Propellerblätter sind nicht mehr vorhanden-)<br />
ist wie folgt zu verfahren:<br />
1. Die Propellerblätter müssen getauscht werden.<br />
2. Der Propeller muß beim Hersteller oder bei einer autorisierten Werkstatt einer Kontrolle unterzogen werden.<br />
3. Der Antriebsstrang muß beim Hersteller oder bei einer autorisierten Werkstatt einer Kontrolle unterzogen<br />
werden (siehe Kapitel 4).<br />
4. Nach erfolgter Kontrolle und dem Austausch der Propellerblätter muß eine dynamische Auswuchtung<br />
des Antriebsystems entsprechend A17-10AP-V/2 „Dynamisches Auswuchten Propeller <strong>Stemme</strong> S10“<br />
(Wartungshandbuch Anhang A) durchgeführt werden.<br />
Eine sonst übliche Shock-Loading-Untersuchung des Motors erübrigt sich in beiden Fällen, da die Fliehkraftkupplung<br />
im Antriebsstrang eine Sicherung darstellt. Ferner wirken bei Hindernisberührung des Propellers<br />
durch die Zwischenschaltung des Fernwellensystems keine Biegemomente auf den Motorflansch.