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Ausgabe 2-2013 - IGZ

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| Sc h w e r p u n k t t h e m akammern, die im Rahmen von strukturierten Fortbildungen,systematisch und mit Erlangung einesZertifikats (Curriculare Fortbildung), Kenntnisse inTeilbereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkundevertiefen. Ergebnisse der Versorgungsforschungzeigen, dass das Fortbildungsverhalten der deutschenZahnärzteschaft sehr gut ist und einen Trend zur curricularenFortbildung aufweist.Parallel entwickelten sich in den letzten Jahren postgradualeMasterprogramme an den Hochschulen, diezum Teil zukunftsweisende Inhalte und Lehrformenaufweisen. Dennoch ist hier eine heterogene Qualität,mit einer teilweisen Theorielastigkeit und wenigpraktischer Expertise, zu beobachten. In Reaktion aufdie vom Wissenschaftsrat 2005 gegebene Empfehlung,weitere Fachzahnärzte bzw. Masterstudiengängein die Zahnmedizin einzuführen, haben Berufspolitikund Wissenschaft darauf hingewiesen, dass einestarke Spezialisierung im Bereich der Zahnmedizinwenig sinnvoll und der Hauszahnarzt mit bis zu dreiSchwerpunkten idealtypisch für die zahnmedizinischeVersorgung ist.mit formalem Abschluss wünschen allerdings wenigerals ein Fünftel der befragten Zahnärzte.Generell kann festgestellt werden, dass der Berufsstandin der Berufsausübung innerhalb der Praxissehr deutlich auf die zukünftigen Herausforderungenund wissenschaftlich-technischen Weiterentwicklungensowie Versorgungsbedarfe durch Fortbildungund Arbeitsschwerpunkte reagiert. Dabei wird sichgleichzeitig für ein Mehr an Kooperationen innerhalbdes Berufsstandes unter Betrachtung unterschiedlicherSchwerpunkte ausgesprochen.Aus der dargestellten Ausgangslage ergibt sich, dassWettbewerb im Bereich der Fort- und Weiterbildungauf vielfältigen Ebenen entsteht. Erkenntnisse ausUmfragen weisen darauf hin, dass der Berufswettbewerbviel mehr im Bereich der Preisgestaltung, demVerhalten zu den Patienten und der Serviceorientierungim Hinblick auf Öffnungszeiten stattfindet.Fortbildung ist dagegen die wichtigste Maßnahme,um die eigene zahnärztliche Tätigkeit positiv zu unterstützen,und geschieht somit nicht primär unterFortbildung ist die wichtigste Maßnahme, um die eigene zahnärztlicheTätigkeit positiv zu unterstützen, und geschieht somit nicht primärunter Wettbewerbsgesichtspunkten, sondern aus vorrangig intrinsischenGründen.Trotzdem gibt es im Berufsstand ernst zu nehmendeEntwicklungen, die sich für eine Ausweitung derWeiterbildungsgebiete einsetzen. Begründet wird diesmit der fachlichen Weiterentwicklung in der Zahnmedizin,versorgungspolitischen Bedarfen, Positionierungenvon Fachgebieten innerhalb der Strukturenin den Hochschulen, Defiziten in der praktischenAusbildung und dem vorhandenen Wildwuchs im Bereichder Fachbezeichnung, insbesondere bei den Tätigkeitsschwerpunkten.Gegen die Erweiterung vonFachzahnarztgebieten sprechen Argumente wie diedeutliche Zunahme curricularer Fortbildungsbereiche,fehlende konkrete Vorschläge zur inhaltlichenund zeitlichen Ausgestaltung im Rahmen der rechtlichenBedingungen innerhalb der Weiterbildungsordnung,eine fehlende oder schlechte Datenbasis, die aufUnter- bzw. Fehlversorgung in der Zahnmedizin aufGrund fehlender Fachzahnarztgebiete hinweist, aberauch deutliche Hinweise auf kommerzielle Interessenbei der Ausgestaltung von Fachzahnarztgebieten.Innerhalb des Berufsstandes – dies bestätigen ebensoErgebnisse der Versorgungsforschung - bildet einüberwiegender Anteil der Berufsmitglieder Arbeitsschwerpunktein ihren Praxen. Eine SpezialisierungWettbewerbsgesichtspunkten, sondern aus vorrangigintrinsischen Gründen. Dies ist im Interesse einer hohenQualität der zahnmedizinischen Versorgung einesehr positive Entwicklung im Berufsstand. Nicht zuletztdient diese Entwicklung unmittelbar dem Patienten.Deswegen ist der fachliche Wettbewerb aufGrundlage einer breiten, sich an der wissenschaftlichenWeiterentwicklung orientierenden Fortbildungein gewollter und den berufsethischen Verpflichtungendes Berufsstandes verpflichtender Wettbewerb.Dabei ist es ebenso legitim, unter Beachtung des Berufsrechts,auf seine Fortbildungsaktivitäten sowiePraxisschwerpunkte hinzuweisen. Dies entscheidetder Zahnarzt selbst und geht mit Ausweisung seinerSchwerpunkte erhöhte Verpflichtungen im Sinneder Beherrschung des ausgewiesenen Fachgebietesein. Der Patient hat die Möglichkeit, sich über dieseSchwerpunkte zu informieren und darauf zu vertrauen.Die Zahnärztekammern dagegen haben im Zweifelsfallbei Praxisschwerpunkten die Möglichkeit, diesezu überprüfen. Eine grundsätzliche Überprüfungist allerdings im Rahmen der ausgewiesenen Eigenverantwortungdes Zahnarztes als Freier Beruf undberufsrechtlich nicht möglich.10 | <strong>IGZ</strong> Die Al t e r n a t iv e Nr. 2/<strong>2013</strong>

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