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Ausgabe 2-2013 - IGZ

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| Sc h w e r p u n k t t h e m aBenn RoolfZahnreinigung für 30 EuroPreiswettbewerb, Qualitätsverunsicherung und Kulturwandelam Beispiel der Professionellen ZahnreinigungBenn RoolfChefredakteur der<strong>IGZ</strong> Die AlternativePZR für 30 Euro - Angebote beimInternetportal „2te-zahnarztmeinung.de“Mehr denn je gehen Patienten heute nicht erst zumZahnarzt, wenn sich bereits Zahnbeschwerden eingestellthaben, sondern um selbst aktiv Problemenzuvorzukommen - mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen,Prophylaxeberatungen und einer ProfessionellenZahnreinigung (PZR). Die PZR ist nebender häuslichen Mundpflege eine der wichtigsten,wissenschaftlich anerkannten Maßnahmen, um denhäufigsten Erkrankungen in der Mundhöhle - Kariesund Parodontitis - vorzubeugen.Trotz ihres Nutzens für die Mundgesundheit ist diePZR nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassenenthalten, so dass die dort versichertenPatienten die Behandlung - mit wenigen Ausnahmen- aus eigener Tasche bezahlen müssen. Diese Tatsacheund die weite Verbreitung der PZR haben dazugeführt, dass die Kosten für eine PZR inzwischen Gegenstandvon öffentlichkeitswirksamen Preisvergleichenin Internetportalen geworden sind. Dort könnenPatienten mit wenigen persönlichen Angaben einePZR-Behandlung „ausschreiben“ und erhalten dannPreisangebote von Zahnärzten aus ihrer Nähe. Vielegesetzliche Krankenkassen unterstützen und bewerbensolche Preisvergleichsportale. Im Mittelpunkt derWerbung steht dabei unübersehbar der Preis - sowohlKassen als auch Portalanbieter versprechen dem Patiententeils horrende „Einsparpotenziale“.Zahnärzte aus KZVen und Kammern argumentieren,bei den Internetauktionen gehe es um Lockvogelangebotezur Patientengewinnung. Nun gut, mag mansich fragen, warum sollten sich solche Billigangebotenicht trotzdem einem Wettbewerb stellen. Wennsie nicht mit entsprechender Qualität hinterlegt sind,werden sie - wie die Kaffeefahrten mit Lammfellverkauf- beim Patienten durchfallen und allenfalls eineärgerliche Randerscheinung bleiben. Dabei gerät ausdem Blick, dass die Qualität einer zahnmedizinischenBehandlung immer nur individuell beurteilbar ist,sich oft erst über längere Zeiträume zeigt und vomPatienten bestenfalls intuitiv und selten nur fachlichmedizinisch einschätzbar ist. Es fehlt also - andersals bei einer Handelsware - an einem standardisierbarenMaßstab für die Qualität der Leistung und damitauch die Möglichkeit, das Gesamtpaket aus Preisund Leistung zu bewerten. Unter solchen Voraussetzungenkann ein Wettbewerb nicht sinnvoll funktionieren.Ein solcher Wettbewerb wird, sollte man ihnwider besseres Wissen befördern, zu falschen Versprechen,uneinlösbaren Erwartungshaltungen undVerzerrungen im Anreizgefüge führen.30 Euro für eine PZRNehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Patient inseriertauf der Internetplattform „2te-zahnarztmeinung.de“eine Professionelle Zahnreinigung. Er gibtan, dass er 24 Zähne (unter Berücksichtigung derWeisheitszähne fehlen acht Zähne) besitzt und dassbislang noch keine Professionelle Zahnreinigung beiihm durchgeführt wurde. Diese spärlichen Informationenlassen kaum sichere Rückschlüsse auf denMundgesundheitszustand zu. Die fehlenden Zähnesind meist Folge von Karies, was aber erst im Kontextdes Alters und nach einer Untersuchung des Patientenbewertet werden kann. Die Tatsache, dass derPatient bislang noch nie eine PZR hatte, müsste allerdingseinen bietenden Zahnarzt vorsichtig stimmen:22 | <strong>IGZ</strong> DIe Al t e r n A t I v e nr. 2/<strong>2013</strong>

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