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Ausgabe 2-2013 - IGZ

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| Sc h w e r p u n k t t h e m aWettbewerb der KrankenversicherungenWettbewerb zwischen Ärzten, den Leistungsträgern,ist alleine wenig sinnvoll, wenn er nicht seine Entsprechungim Wettbewerb zwischen den Versicherern, denKostenträgern, findet. Wettbewerb meint hier zumeinen die Konkurrenz von Versicherern innerhalbdes jeweiligen Systems. Sowohl in der PKV als auchin der GKV wurde der Wettbewerb lange Zeit vor allemüber den Beitrag geführt. In der Privaten Krankenversicherungmag dies auch weiterhin gelten. Inder GKV hingegen konzentriert sich der Wettbewerbspätestens seit Einführung des einheitlichen Beitragssatzesauf Services und Zusatzleistungen.Wettbewerb meint zum anderen auch die Konkurrenzzwischen den Systemen. Deutschland hat ein funktionierendesduales Krankenversicherungssystem. DerWettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherungträgt maßgeblich dazu bei, dass einequalitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für diegesamte Bevölkerung zur Verfügung steht. Eine Ungleichbehandlungvon zahnärztlichen Patienten, zumBeispiel im Hinblick auf die Terminvergabe oder denZugang zu Versorgungseinrichtungen, gibt es nicht.Zudem treibt der Wettbewerb im Versorgungsmarktdie Einführung von medizinischen Innovationen voran.Denn viele medizinische Neuerungen werden zunächstbei PKV-Versicherten angewandt und gelangenerst später in den Leistungskatalog der gesetzlichenKrankenversicherung.Die KZBV bekennt sich daher klar und deutlich zumdualen Krankenversicherungssystem und spricht sichfür den Erhalt der privaten Krankenvollversicherungals wichtige zweite Säule des Gesundheitswesensaus. Wir befürworten den Wettbewerb zwischen gesetzlicherund privater Krankenversicherung. Dabeisteht außer Frage, dass sich beide Systeme weiterentwickelnmüssen. Zielführend ist hier eine reformierteDualität mit behutsamen Reformen, durchdie beide Versicherungssysteme fit für die Bewältigungder zukünftigen Aufgaben im Gesundheitswesengemacht werden.Unsere Idee der reformierten Dualität beseitigt Wettbewerbsdefiziteim Sinne des Verbraucher- undVersichertenschutzes. Für die GKV ist eine unsererGrundforderungen, den überbordenden Einfluss derKrankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes aufdie medizinische Versorgung auf ein sinnvolles Maßzu begrenzen. Die Tendenz in der GKV, Patientenzu bevormunden und zu entmündigen, lehnen wirebenso entschieden ab wie Bestrebungen, die Heilberufezu Auftragsempfängern der Krankenkassenumfunktionieren zu wollen. Krankenkassen müssenin erster Linie ihr Versorgungsversprechen erfüllenund die medizinisch notwendigen Leistungen vollständigfinanzieren. Hierzu sollten sie auch untereinanderkonsequent in einen Leistungswettbewerbgeführt werden, der sich heute vor dem Hintergrundeines einheitlichen Beitragssatzes nur schwerlich erkennenlässt.Die immer wieder diskutierte Konvergenz der Systemestellt in erster Linie die Existenzberechtigung derPKV in Frage. Um sich zukunftsfähig aufzustellen,bedarf es jedoch Veränderungen im System. Zu dennotwendigen Reformen in der PKV zählt erstens, denursprünglichen Charakter der Versicherungen wiederherzustellen und keine Tarife unterhalb der GKV anzubieten.Zweitens ist der Vermittlermarkt in Bezug aufQualifikation, Antragsformalitäten und Provisionshöhestark reformbedürftig. Und drittens muss Schlussdamit sein, die private Gebührenordnung zu unterlaufen.Wenn die PKV diese Themen angeht, dann lässtsich auch die Frage stellen, warum man politisch nichtbereit ist, die PKV für alle Bürgerinnen und Bürgerzu öffnen und die Versicherungspflichtgrenze abzuschaffenoder zumindest deutlich abzusenken. WennBürger sich frei entscheiden könnten, gäbe es wirklichein echtes Wahlrecht und einen wirkungsvollenWettbewerb um die beste Versorgung.In solch einer reformierten Dualität können sich GKVund PKV wieder auf ihre eigentlichen Stärken besinnen.Daher lehnen wir einen radikalen Umbau desGesundheitswesens und die Einführung einer Einheitsversicherungkategorisch ab. Denn die angeblichenVorteile, dass sie die vermeintliche Ungleichbehandlungder Patienten beendet und als Allheilmittelfür die Probleme dient, die sich für die Sozialsystemezukünftig aus dem demografischen Wandel ergeben,gibt es so schlichtweg nicht. In einem Bürgerversicherungssystemwird der lautstark propagierte Wettbewerbnur noch auf der Seite der Heilberufsangehörigenstattfinden. Damit würde die Verantwortung fürdas Aufrechterhalten einer hohen Versorgungsqualitäteinseitig auf Ärzte, Zahnärzte und die anderenHeilberufsangehörigen abgewälzt. Qualität und Leistungsvielfaltentsteht aber nur im Wettbewerb, daherdürfen die Kostenträger nicht einseitig von der Verpflichtungzum Wettbewerb freigestellt werden. Darüberhinaus könnten in einer Einheitsversicherungkeine Kosten gespart werden, ohne Einschnitte in dieVersorgungsqualität vorzunehmen. In einer rein umlagefinanziertenEinheitsversicherung würden keineRücklagen für die Zukunft gebildet, wenn immerweniger junge Menschen die Versorgung von immermehr alten Menschen mitfinanzieren müssen. Die Bürgerversicherunggefährdet die Grundprinzipien desWettbewerbs, der Vertragsfreiheit, der Freiberuflichkeitund der freien Arztwahl und ist daher nicht mitder sozialen Marktwirtschaft kompatibel.14 | <strong>IGZ</strong> Die Al t e r n a t iv e Nr. 2/<strong>2013</strong>

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