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44 Kapitel 3 - Erziehungs- und Familienberatung3.1.1 Geschichtliche EntwicklungDie Geschichte der Erziehungs- und Familienberatungsstellen reicht bis ins frühe20. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1903 wurde in Hamburg eine „heilpädagogischeBeratungsstelle“ und im Jahr 1906 in Berlin eine „Medico-pädagogischePoliklinik für Kinderforschung, Erziehungsberatung und ärztliche Behandlung“eröffnet (Hundsalz, 1995; Presting, 1991). Durch eine damalige Bestimmung imReichsjugendwohlfahrtgesetz, die „Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen“vorsah, gründeten sich weitere Beratungsstellen, vorrangig in den größerenStädten (Presting, 1991). In Wien baute Alfred Adler zudem um 1928 individualpsychologischarbeitende Erziehungsberatungsstellen auf, von denen derauch heute noch in Deutschland verwendete Name „Erziehungsberatungsstelle“herstammt (Hundsalz, 1995). Diese ersten „Vorläufer“ der heutigen ErziehungsundFamilienberatungsstellen, verbreiteten sich kontinuierlich so dass vor 1933bereits 42 Beratungsstellen in Deutschland gezählt wurden. Nach einer Vereinnahmungder Institutionen durch das nationalsozialistische Regime in den Jahrendes zweiten Weltkrieges, wurden die Erziehungsberatungsstellen nach 1945mit Hilfe der USA neu aufgebaut. Nach dem Vorbild der „child-guidance-clinics“wurden vor allem in Großstädten Beratungsstellen mit multidisziplinären Teamseingerichtet und zwischen den 50er Jahren (96 EBs) und 80er Jahren (800 EBs)massiv ausgebaut (Presting, 1991). In den ersten Wiederaufbaujahren bestanddas Fachteam vor allem aus den Professionen Arzt, Psychologe und Sozialpädagogeund es wurde bis in die 90er Jahre verstärkt psychotherapeutisch gearbeitet.Nach den 1973 erlassenen „Grundsätzen für die einheitliche Gestaltungder Richtlinien der Länder für die Förderung von Erziehungsberatungsstellen“,die bis heute Gültigkeit besitzen, ist ein Team in der EB mit mindestens dreihauptamtlichen Mitarbeitern (aus den Disziplinen: Psychologie, Medizin, Sozialarbeitund Psychagogik) zu besetzen (bke, 2009b).3.1.2 Aktuelle gesetzliche Grundlagen und AuftragEine deutliche Veränderung begann dann mit den 90er Jahren, denn seit dem01.01.1991 ist Erziehungsberatung eine Leistung des Kinder- und Jugendhilfegesetzesbzw. eine Hilfe zur Erziehung. Kurz zusammengefasst zielt Erziehungsberatunggesetzlich definiert darauf ab, die Personensorgeberechtigten in

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