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Fakten, Trends und Perspektiven. - TOPmedia Verlag + Publizistik ...

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10.6 Haftung <strong>und</strong> Preisnachlässe<br />

stützen, ist es ratsam, in der nächsten<br />

Ausgabe ersatzweise ein anderes Motiv<br />

einzuschalten. Ist das Motiv aber nur<br />

eins von fünf zeitgleich in anderen Magazinen<br />

laufenden (auch Stagger-Motiv<br />

genannt), dann sollte im Sinne guter<br />

Geschäftsbeziehungen auf eine Nachlassforderung<br />

verzichtet werden.<br />

Falsche Ausgabe<br />

Die Anzeige wurde früher als beabsichtigt<br />

geschaltet <strong>und</strong> damit eine Nachfrage<br />

nach einem Produkt mobilisiert, das<br />

es noch gar nicht gibt.<br />

Lösung:<br />

Eine kostenlose Ersatzanzeige sollte<br />

dann gewährt werden, wenn sichergestellt<br />

ist, dass der Inserent diesen Fauxpas<br />

nicht dadurch provozierte, dass er<br />

erst nach Anzeigenschluss auf ein Verschieben<br />

seiner Anzeige drängte.<br />

Falsche Platzierung<br />

Die Anzeige wurde – statt auf einer<br />

rechten Seite – aus Platzgründen auf<br />

einer linken Seite platziert.<br />

Lösung:<br />

Generell wird den Platzierungswünschen<br />

der Inserenten immer entsprochen<br />

werden. Vorausgesetzt, der K<strong>und</strong>e<br />

gibt den Wunsch auch rechtzeitig bekannt.<br />

Dies muss im Reklamationsfall<br />

überprüft werden, um dann gegebenenfalls<br />

einen Preisnachlass zu gewähren.<br />

Die Auflage sinkt<br />

Wider Erwarten muss aus Kostengründen<br />

die Auflage reduziert werden. Die<br />

Anzeigenpreise stehen nicht mehr im<br />

Verhältnis zur Auflage.<br />

Lösung:<br />

Eine Preisminderung sollte in jedem<br />

Fall gewährt werden, wenn ein Anzei-<br />

CP Ratgeber Anzeigen<br />

genabschluss über mehrere Seiten vorliegt<br />

<strong>und</strong> die durchschnittliche Auflage<br />

im Insertionsjahr – beginnend mit der<br />

ersten Anzeigenschaltung des K<strong>und</strong>en –<br />

unter der in der Preisliste genannten<br />

liegt.<br />

Voraussetzung für eine Preisminderung<br />

ist, dass eine Auflagenminderung einen<br />

bestimmten Prozentsatz erreicht:<br />

bis zu 50 000 Exemplaren: 20%<br />

bis zu 100 000 Exemplaren: 15%<br />

bis zu 500 000 Exemplaren: 10%<br />

über 500 000 Exemplaren: 5%<br />

Zweifelsfälle<br />

Das herausgebende Unternehmen ist<br />

verpflichtet, Anzeigentexte daraufhin zu<br />

prüfen, ob Straftatsbestände berührt<br />

werden oder erkennbare Wettbewerbswidrigkeiten<br />

vorliegen. Selbst wenn<br />

dem herausgebenden Unternehmen in<br />

diesem Sinne tatsächlich ein Fehlverhalten<br />

vorzuwerfen wäre – was nahezu<br />

auszuschließen ist –, könnte ein Gericht<br />

maximal Fahrlässigkeit erkennen.<br />

Anders bei Anzeigen für Arzneimittel.<br />

Hier ist das herausgebende Unternehmen<br />

verpflichtet, auf unzulässige Irreführung<br />

zu achten. Das ist dann der<br />

Fall, wenn mit großen Worten Wirkungen<br />

versprochen werden, die fachwissenschaftlich<br />

nicht gesichert sind, oder<br />

Angaben über Nebenwirkungen täuschend<br />

<strong>und</strong> irreführend formuliert<br />

sind. Doch auch hier dürfte im Ernstfall<br />

ein schuldhaftes Verhalten sehr schwer<br />

nachweisbar sein.<br />

Bleibt der ges<strong>und</strong>e Menschenverstand<br />

<strong>und</strong> der Abgleich mit dem Firmenimage<br />

– zwei sicher sehr vernünftigte Anzeigen-Zensoren.<br />

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