Fakten, Trends und Perspektiven. - TOPmedia Verlag + Publizistik ...
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10.6 Haftung <strong>und</strong> Preisnachlässe<br />
stützen, ist es ratsam, in der nächsten<br />
Ausgabe ersatzweise ein anderes Motiv<br />
einzuschalten. Ist das Motiv aber nur<br />
eins von fünf zeitgleich in anderen Magazinen<br />
laufenden (auch Stagger-Motiv<br />
genannt), dann sollte im Sinne guter<br />
Geschäftsbeziehungen auf eine Nachlassforderung<br />
verzichtet werden.<br />
Falsche Ausgabe<br />
Die Anzeige wurde früher als beabsichtigt<br />
geschaltet <strong>und</strong> damit eine Nachfrage<br />
nach einem Produkt mobilisiert, das<br />
es noch gar nicht gibt.<br />
Lösung:<br />
Eine kostenlose Ersatzanzeige sollte<br />
dann gewährt werden, wenn sichergestellt<br />
ist, dass der Inserent diesen Fauxpas<br />
nicht dadurch provozierte, dass er<br />
erst nach Anzeigenschluss auf ein Verschieben<br />
seiner Anzeige drängte.<br />
Falsche Platzierung<br />
Die Anzeige wurde – statt auf einer<br />
rechten Seite – aus Platzgründen auf<br />
einer linken Seite platziert.<br />
Lösung:<br />
Generell wird den Platzierungswünschen<br />
der Inserenten immer entsprochen<br />
werden. Vorausgesetzt, der K<strong>und</strong>e<br />
gibt den Wunsch auch rechtzeitig bekannt.<br />
Dies muss im Reklamationsfall<br />
überprüft werden, um dann gegebenenfalls<br />
einen Preisnachlass zu gewähren.<br />
Die Auflage sinkt<br />
Wider Erwarten muss aus Kostengründen<br />
die Auflage reduziert werden. Die<br />
Anzeigenpreise stehen nicht mehr im<br />
Verhältnis zur Auflage.<br />
Lösung:<br />
Eine Preisminderung sollte in jedem<br />
Fall gewährt werden, wenn ein Anzei-<br />
CP Ratgeber Anzeigen<br />
genabschluss über mehrere Seiten vorliegt<br />
<strong>und</strong> die durchschnittliche Auflage<br />
im Insertionsjahr – beginnend mit der<br />
ersten Anzeigenschaltung des K<strong>und</strong>en –<br />
unter der in der Preisliste genannten<br />
liegt.<br />
Voraussetzung für eine Preisminderung<br />
ist, dass eine Auflagenminderung einen<br />
bestimmten Prozentsatz erreicht:<br />
bis zu 50 000 Exemplaren: 20%<br />
bis zu 100 000 Exemplaren: 15%<br />
bis zu 500 000 Exemplaren: 10%<br />
über 500 000 Exemplaren: 5%<br />
Zweifelsfälle<br />
Das herausgebende Unternehmen ist<br />
verpflichtet, Anzeigentexte daraufhin zu<br />
prüfen, ob Straftatsbestände berührt<br />
werden oder erkennbare Wettbewerbswidrigkeiten<br />
vorliegen. Selbst wenn<br />
dem herausgebenden Unternehmen in<br />
diesem Sinne tatsächlich ein Fehlverhalten<br />
vorzuwerfen wäre – was nahezu<br />
auszuschließen ist –, könnte ein Gericht<br />
maximal Fahrlässigkeit erkennen.<br />
Anders bei Anzeigen für Arzneimittel.<br />
Hier ist das herausgebende Unternehmen<br />
verpflichtet, auf unzulässige Irreführung<br />
zu achten. Das ist dann der<br />
Fall, wenn mit großen Worten Wirkungen<br />
versprochen werden, die fachwissenschaftlich<br />
nicht gesichert sind, oder<br />
Angaben über Nebenwirkungen täuschend<br />
<strong>und</strong> irreführend formuliert<br />
sind. Doch auch hier dürfte im Ernstfall<br />
ein schuldhaftes Verhalten sehr schwer<br />
nachweisbar sein.<br />
Bleibt der ges<strong>und</strong>e Menschenverstand<br />
<strong>und</strong> der Abgleich mit dem Firmenimage<br />
– zwei sicher sehr vernünftigte Anzeigen-Zensoren.<br />
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