93. Sitzung - Bayerischer Landtag
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Ich meine aber, von der Systematik her müßte das Petitionsrecht<br />
zusammen mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf<br />
morgen behandelt werden. Ich vertrete diese Auffassung,<br />
weil der gemeinsame Gesetzentwurf Artikel 115<br />
der Verfassung so beläßt, wie er ist, und die Rechte des<br />
<strong>Landtag</strong>s durch ein Gesetz regeln will.<br />
Ich habe bereits am Montag in der <strong>Sitzung</strong> des Rechtsund<br />
Verfassungsausschusses versucht, mein Anliegen als<br />
Ergänzung zum gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen.<br />
Vielleicht hatte ich meinen Wunsch mißverständlich<br />
formuliert; jedenfalls wurde mein Vorschlag nicht<br />
zugelassen.<br />
Ich denke, es ist besser, über den Gesetzentwurf nicht als<br />
eigenständige Vorlage abzustimmen - ich gehe ohnehin<br />
davon aus, daß Sie alle zustimmen werden -, sondern die<br />
Abstimmung morgen im Rahmen der Behandlung des<br />
gemeinsamen Gesetzentwurfs durchzuführen. Formal<br />
ziehe ich also meinen Gesetzentwurf zurück. Ich werde<br />
ihn aber morgen als Ergänzungs- und Änderungsantrag<br />
mit gleichem Inhalt einbringen.<br />
Präsident Böhm: Als nächster hat Herr Kollege Welnhofer<br />
das Wort.<br />
Welnhofer (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Zunächst<br />
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Fleischer,<br />
Rieger, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend das Konnexitätsprinzip.<br />
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich<br />
müssen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
vom Staat finanziell ausreichend ausgestattet werden.<br />
Das ist keine Frage. Das geschieht in Bayern aber auch -<br />
im Vergleich mit anderen Ländern der Bundesrepublik<br />
Deutschland sogar vorbildlich. Was hier vorgeschlagen<br />
wird, ist eine bedenkliche Lösung für ein berechtigtes<br />
Anliegen, eine Lösung, der wir nicht zustimmen können.<br />
Baden-Württemberg, insbesondere während der<br />
Regierungszeit der dortigen großen Koalition, ist nicht<br />
immer ein Vorbild.<br />
Die Finanzlage der Kommunen ist außerdem insgesamt<br />
immer noch besser als die des Staates. Der bayerische<br />
Finanzausgleich ist, wie gesagt, vorbildlich. Der Staat muß<br />
allerdings nicht nur an die Finanzausstattung seiner<br />
Kommunen denken, sondern auch an seine eigene; nur so<br />
kann letztlich die kommunale Selbstverwaltung auf Dauer<br />
gewährleistet werden. Deshalb müssen bei der Aufteilung<br />
der Finanzen die Aufgaben und Bedürfnisse aller Ebenen<br />
berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.<br />
Die Folgen der enger gewordenen finanziellen Spielräume<br />
auf allen Ebenen müssen offen diskutiert und gemeinsam<br />
je nach Leistungsfähigkeit getragen werden.<br />
Man sollte sich davor hüten, den kommunalen Finanzausgleich<br />
in ein starres verfassungsrechtliches Korsett zu<br />
zwingen. Für den Staat muß eine gewisse Flexibilität<br />
erhalten bleiben. Ich sage noch einmal: Im Prinzip ist das<br />
Anliegen berechtigt. Mit einer Aufnahme des Konnexitätsprinzips<br />
in Artikel 83 der Bayerischen Verfassung, wie<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />
vorgeschlagen, sind wir aber nicht einverstanden. Die<br />
CSU-Fraktion tritt deshalb diesem Gesetzentwurf<br />
entgegen.<br />
Nun zum zweiten Gesetzentwurf des Abgeordneten Kurz<br />
betreffend Änderung der Verfassung des Freistaates<br />
Bayern. Zunächst zur Geschäftslage: Herr Kollege Kurz,<br />
ich sage Ihnen jetzt wie zuvor schon im Rechtsausschuß,<br />
daß die Art, wie Sie Einzelheiten des Petitionsverfahrens<br />
in der Verfassung regeln wollen, bei der morgigen<br />
Abstimmung über das gemeinsame Paket nicht den<br />
Hauch einer Chance hat. Das sollten Sie einfach zur<br />
Kenntnis nehmen.. Der gemeinsame Gesetzentwurf zur<br />
Änderung der Bayerischen Verfassung, der auf der<br />
Tagesordnung von morgen steht, enthält auch eine<br />
Bestimmung über das Petitionswesen, und es gibt nicht<br />
den Hauch einer Chance, daß die beiden großen Fraktionen<br />
bei der zweiten Lesung über Ihren Gesetzentwurf<br />
mit sich reden lassen.<br />
Sie können zwar Ihren Gesetzentwurf zurücknehmen;<br />
dann ist die Sache vorbei. Eine Abstimmung aber müssen<br />
Sie nach meiner Meinung heute verlangen. Die<br />
Geschäftsordnung läßt nicht zu, daß Sie den Gesetzentwurf<br />
heute zurücknehmen und ihn morgen bei der zweiten<br />
Lesung wieder zur Abstimmung stellen, ganz abgesehen<br />
davon, daß er inhaltlich keine Chance hätte. Ich bitte Sie,<br />
zur Kenntnis zu nehmen, daß Ihr Vorhaben regelwidrig ist<br />
und gegen das in der Geschäftsordnung vorgesehene<br />
Verfahren verstößt. Sie können den Gesetzentwurf<br />
zurücknehmen - dann ist die Sache vom Tisch - und,<br />
wenn mindestens ein Jahr vergangen ist, einen neuen<br />
Antrag stellen. Sie sollten sich dazu äußern, was Sie<br />
wollen.<br />
(Zustimmung des Abgeordneten Walter<br />
Engelhardt (SPD) - Kurz (fraktionslos): Darf<br />
ich darauf antworten?)<br />
Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Sie haben nur<br />
zwei Minuten gesprochen; deswegen können Sie das hier<br />
noch vortragen. - Herr Kollege Welnhofer.<br />
Welnhofer (CSU): Ich bitte nur darum, daß sich Herr<br />
Kollege Kurz unmißverständlich dazu äußert - das war<br />
vorhin nicht unmißverständlich -, ob er den Gesetzentwurf<br />
auf Drucksache 13/8989 zurücknimmt oder nicht. Es<br />
kommt nicht in Frage, daß er diesen Gesetzentwurf<br />
morgen zur Abstimmung stellt, wenn er ihn heute<br />
zurücknimmt.<br />
Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich erteile nun<br />
Herrn Kollegen Kurz das Wort und anschließend wieder<br />
Herrn Kollegen Welnhofer. Bitte, Herr Kollege Kurz;<br />
machen Sie's möglichst kurz. Sie haben noch drei Minuten<br />
Redezeit.<br />
(Unruhe)<br />
Kurz (fraktionslos): Frau Präsidentin, meine Damen und<br />
Herren! Ich bin kein Spezialist in Geschäftsordnungsfragen.<br />
Mir wurde jedoch vom <strong>Landtag</strong>samt gesagt, daß ich<br />
als Abgeordneter in der zweiten Lesung an jeder Stelle