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93. Sitzung - Bayerischer Landtag

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Ich meine aber, von der Systematik her müßte das Petitionsrecht<br />

zusammen mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf<br />

morgen behandelt werden. Ich vertrete diese Auffassung,<br />

weil der gemeinsame Gesetzentwurf Artikel 115<br />

der Verfassung so beläßt, wie er ist, und die Rechte des<br />

<strong>Landtag</strong>s durch ein Gesetz regeln will.<br />

Ich habe bereits am Montag in der <strong>Sitzung</strong> des Rechtsund<br />

Verfassungsausschusses versucht, mein Anliegen als<br />

Ergänzung zum gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen.<br />

Vielleicht hatte ich meinen Wunsch mißverständlich<br />

formuliert; jedenfalls wurde mein Vorschlag nicht<br />

zugelassen.<br />

Ich denke, es ist besser, über den Gesetzentwurf nicht als<br />

eigenständige Vorlage abzustimmen - ich gehe ohnehin<br />

davon aus, daß Sie alle zustimmen werden -, sondern die<br />

Abstimmung morgen im Rahmen der Behandlung des<br />

gemeinsamen Gesetzentwurfs durchzuführen. Formal<br />

ziehe ich also meinen Gesetzentwurf zurück. Ich werde<br />

ihn aber morgen als Ergänzungs- und Änderungsantrag<br />

mit gleichem Inhalt einbringen.<br />

Präsident Böhm: Als nächster hat Herr Kollege Welnhofer<br />

das Wort.<br />

Welnhofer (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Zunächst<br />

zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Fleischer,<br />

Rieger, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend das Konnexitätsprinzip.<br />

Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich<br />

müssen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

vom Staat finanziell ausreichend ausgestattet werden.<br />

Das ist keine Frage. Das geschieht in Bayern aber auch -<br />

im Vergleich mit anderen Ländern der Bundesrepublik<br />

Deutschland sogar vorbildlich. Was hier vorgeschlagen<br />

wird, ist eine bedenkliche Lösung für ein berechtigtes<br />

Anliegen, eine Lösung, der wir nicht zustimmen können.<br />

Baden-Württemberg, insbesondere während der<br />

Regierungszeit der dortigen großen Koalition, ist nicht<br />

immer ein Vorbild.<br />

Die Finanzlage der Kommunen ist außerdem insgesamt<br />

immer noch besser als die des Staates. Der bayerische<br />

Finanzausgleich ist, wie gesagt, vorbildlich. Der Staat muß<br />

allerdings nicht nur an die Finanzausstattung seiner<br />

Kommunen denken, sondern auch an seine eigene; nur so<br />

kann letztlich die kommunale Selbstverwaltung auf Dauer<br />

gewährleistet werden. Deshalb müssen bei der Aufteilung<br />

der Finanzen die Aufgaben und Bedürfnisse aller Ebenen<br />

berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.<br />

Die Folgen der enger gewordenen finanziellen Spielräume<br />

auf allen Ebenen müssen offen diskutiert und gemeinsam<br />

je nach Leistungsfähigkeit getragen werden.<br />

Man sollte sich davor hüten, den kommunalen Finanzausgleich<br />

in ein starres verfassungsrechtliches Korsett zu<br />

zwingen. Für den Staat muß eine gewisse Flexibilität<br />

erhalten bleiben. Ich sage noch einmal: Im Prinzip ist das<br />

Anliegen berechtigt. Mit einer Aufnahme des Konnexitätsprinzips<br />

in Artikel 83 der Bayerischen Verfassung, wie<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />

vorgeschlagen, sind wir aber nicht einverstanden. Die<br />

CSU-Fraktion tritt deshalb diesem Gesetzentwurf<br />

entgegen.<br />

Nun zum zweiten Gesetzentwurf des Abgeordneten Kurz<br />

betreffend Änderung der Verfassung des Freistaates<br />

Bayern. Zunächst zur Geschäftslage: Herr Kollege Kurz,<br />

ich sage Ihnen jetzt wie zuvor schon im Rechtsausschuß,<br />

daß die Art, wie Sie Einzelheiten des Petitionsverfahrens<br />

in der Verfassung regeln wollen, bei der morgigen<br />

Abstimmung über das gemeinsame Paket nicht den<br />

Hauch einer Chance hat. Das sollten Sie einfach zur<br />

Kenntnis nehmen.. Der gemeinsame Gesetzentwurf zur<br />

Änderung der Bayerischen Verfassung, der auf der<br />

Tagesordnung von morgen steht, enthält auch eine<br />

Bestimmung über das Petitionswesen, und es gibt nicht<br />

den Hauch einer Chance, daß die beiden großen Fraktionen<br />

bei der zweiten Lesung über Ihren Gesetzentwurf<br />

mit sich reden lassen.<br />

Sie können zwar Ihren Gesetzentwurf zurücknehmen;<br />

dann ist die Sache vorbei. Eine Abstimmung aber müssen<br />

Sie nach meiner Meinung heute verlangen. Die<br />

Geschäftsordnung läßt nicht zu, daß Sie den Gesetzentwurf<br />

heute zurücknehmen und ihn morgen bei der zweiten<br />

Lesung wieder zur Abstimmung stellen, ganz abgesehen<br />

davon, daß er inhaltlich keine Chance hätte. Ich bitte Sie,<br />

zur Kenntnis zu nehmen, daß Ihr Vorhaben regelwidrig ist<br />

und gegen das in der Geschäftsordnung vorgesehene<br />

Verfahren verstößt. Sie können den Gesetzentwurf<br />

zurücknehmen - dann ist die Sache vom Tisch - und,<br />

wenn mindestens ein Jahr vergangen ist, einen neuen<br />

Antrag stellen. Sie sollten sich dazu äußern, was Sie<br />

wollen.<br />

(Zustimmung des Abgeordneten Walter<br />

Engelhardt (SPD) - Kurz (fraktionslos): Darf<br />

ich darauf antworten?)<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Sie haben nur<br />

zwei Minuten gesprochen; deswegen können Sie das hier<br />

noch vortragen. - Herr Kollege Welnhofer.<br />

Welnhofer (CSU): Ich bitte nur darum, daß sich Herr<br />

Kollege Kurz unmißverständlich dazu äußert - das war<br />

vorhin nicht unmißverständlich -, ob er den Gesetzentwurf<br />

auf Drucksache 13/8989 zurücknimmt oder nicht. Es<br />

kommt nicht in Frage, daß er diesen Gesetzentwurf<br />

morgen zur Abstimmung stellt, wenn er ihn heute<br />

zurücknimmt.<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich erteile nun<br />

Herrn Kollegen Kurz das Wort und anschließend wieder<br />

Herrn Kollegen Welnhofer. Bitte, Herr Kollege Kurz;<br />

machen Sie's möglichst kurz. Sie haben noch drei Minuten<br />

Redezeit.<br />

(Unruhe)<br />

Kurz (fraktionslos): Frau Präsidentin, meine Damen und<br />

Herren! Ich bin kein Spezialist in Geschäftsordnungsfragen.<br />

Mir wurde jedoch vom <strong>Landtag</strong>samt gesagt, daß ich<br />

als Abgeordneter in der zweiten Lesung an jeder Stelle

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